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Titel Ausführungsort Frist
Neubebauung der Wohnhausgruppe WHG 3296 DE-13439 09.09.2015
Erstellen von Baugrunduntersuchung DE-51427 09.09.2015
Durchführung von archäologischen Ausgrabungen DE-41540 09.09.2015
Erstellen von Sanierungsplanung der Grundwasserreinigungsanlage DE-97616 09.09.2015
Entnahme von Umweltproben (Boden und Wasser) DE-10557 09.09.2015
Untersuchung, Bergung und Dokumentation der Bodendekmäler DE-41540 09.09.2015
„Laserscanningbefliegung Bayern 2015/2016“ DE-80333 08.09.2015
Bohrkernentnahme ERG sowie Präparation und Probentransport DE-51427 08.09.2015
Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen gemäß TrinkwV 2011 DE-35392 04.09.2015
▼ Begleitung der Grundwassersanierung mittels pump-and-treat .. DE-63069 04.09.2015
Titel
Begleitung der Grundwassersanierung mittels pump-and-treat ..
Vergabeverfahren
Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
SOH Stadtwerke Offenbach Holding GmbH
Senefelderstr. 162
63069 Offenbach
Auftragnehmer
CDM Smith Consult GmbH
Hafen 19
63067 Offenbach
Auftragswert
208.427,00 EUR
Ausführungsort
DE-63069 Offenbach am Main
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) SOH Stadtwerke Offenbach Holding GmbH
Senefelder Straße 162
63069 Offenbach
Fax: +49 69840004119
Telefon: +49 69840004645
E-Mail: bernd.monathopg-of.de
Internet: www.opg-of.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Öffentlicher Auftragsgeber nach § 98 GWB
I.3) Haupttätigkeit(en) Umwelt, Energie
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Hafen Offenbach.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hafen Offenbach – Hafeninsel, 63067 Offenbach. NUTS-Code DE713
II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Ingenieurleistungen zur gutachterlichen und planerischen Begleitung der Grundwassersanierung mittels pump-and-treat zur Reinigung von im Wesentlichen BETX, MKW, PAK, MTBE und Arsen aus Grundwasser für die Jahre 2015 bis 2018 mit der Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre. Die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) planen und leiten die Entwicklung und Vermarktung des ehemaligen Hafengebiets von Offenbach. Zur Entwicklung des Areals erfolgen derzeit intensive bauliche Tätigkeiten. Das Gelände teilt sich in die Hafeninsel, die gegenüberliegende Landseite und das dazwischen gelegene Hafenbecken auf. Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts wurde die Hafeninsel als Umschlag- und Lagerplatz für Mineralölprodukte genutzt. Auf der Landseite waren v. a. Speditionen, Autowerkstätten, metallverarbeitende Betriebe, das Kohlelager der EVO, ein Mineralöltanklager und mehrere Eigenbedarfstankstellen angesiedelt. Durch die frühere industrielle Nutzung kam es zu teilweise erheblichen Einträgen von Schadstoffen in den Untergrund, weswegen die zentralen Flurstücke der Hafeninsel Mitte der 90er Jahre durch das Regierungspräsidium Darmstadt – Abteilung Umwelt Frankfurt als sanierungsbedürftig erklärt wurden. Auf der Landseite südlich des Hafenbeckens ist außerdem eine ehemalige Kiesgrube als Altlastenverdachtsfläche festgestellt. Bei den festgestellten Schadstoffparametern auf der Hafeninsel handelt es sich in erster Linie um BTEX, sowie untergeordnet um MKW, PAK, Arsen und MTBE. Auf der Landseite wurden ebenfalls Bereiche mit Boden- und Grundwasserkontaminationen festgestellt, die in der Höhe der Belastungen jedoch erheblich unterhalb denen von der Hafeninsel liegen. Aufbauend auf den Befunden wurde ein Rahmensanierungsplan für das gesamte Projektgebiet erstellt, in dem eine Fassung und Sanierung des Grundwassers mittels Pump-and-Treat vorgesehen ist. Auf Basis des verbindlichen Rahmensanierungsplans wurden zur Reinigung des belasteten Grundwassers in 2008 im Bereich der Hafeninsel (GWSA 1) sowie im Bereich der Landseite (GWSA 2) insgesamt zwei Grundwassersanierungsanlagen (GWSA) errichtet. Im Bereich der Hafeninsel erfolgt die Förderung des belasteten Grundwassers aus insgesamt sechs Sanierungsbrunnen. Die im Rohwasser enthaltenen sanierungsrelevanten Schadstoffverbindungen (BTEX, MTBE, MKW, PAK, Arsen) werden durch eine Kombination unterschiedlicher Verfahrensstufen dem Wasser entzogen. Das gereinigte Wasser wird in das Hafenbecken abgeleitet. Die Grundwassersanierungsanlage GWSA 2 auf der Landseite wurde nach mehrmonatigem Betrieb in 2008 außer Betrieb genommen und Anfang 2013 wieder aufgenommen. Das Grundwasser des gesamten Hafengebiets wird außerdem durch Monitoring- und Stichtagsmessungen überwacht. Diese finden je nach Lage auf dem Gebiet einmal jährlich bis monatlich statt. Im Einzelnen wurden folgende Leistungen vergeben:
— Einarbeitung in die GW-Situation im Hafen Offenbach; Historische Entwicklung, frühere Maßnahmen bis hin zur aktuellen Sanierung und Sicherung des Geländes,
— Erstellen von Vergabeunterlagen zur Ausschreibung des Betriebs der Grundwassersanierungsanlagen GWSA 1 und 2 für die Laufzeit von drei Jahren und Unterstützung des Auftraggebers bei der Vergabe,
— Erstellen von Vergabeunterlagen zur Ausschreibung von Probenahme und Analyseleistungen, die im Rahmen der Sanierungs-Fremdüberwachung und der Monitorings auszuführen sind, Unterstützung des Auftraggebers bei der Vergabe,
— Fachgutachterliche Begleitung des Sanierungsbetriebs bei 36 Monaten Betrieb (che-misch/analytische und hydraulische Überwachung, Anlagenoptimierung, Dokumentation der Maßnahmen in Jahresberichten), Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre,
— Fachgutachterliche Begleitung des Grundwassermonitorings im Sanierungsbereich der Grundwassersanierungsanlagen GWSA 1 und 2 und in den weiteren überwachungsbedürftigen Bereichen (chemisch/analytische und hydraulische Überwachung, Ableitung von Optimierungsmaßnahmen, Dokumentation in Jahresberichten),
— Unterstützen des Auftraggebers bei Abstimmungen mit Handlungsstörern über Kostentragungen und Sanierungskonzeptionen,
— Hydraulischer Abgleich und Optimierung der GW-Sanierung bei fortschreitender intensiver baulicher Entwicklung des Hafens Die Maßnahme wird mit Mitteln des Landes Hessen finanziert.
II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 71000000, 71300000, 71313000 Beschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen. Dienstleistungen von Ingenieurbüros. Umwelttechnische Beratung.
II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.2.2) Angaben zu Optionen
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Wert: 208 427 EUR ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
1. Methoden zur Kostenverfolgung Gewichtung 10
2. Methoden zur Prüfung und Bewertung von Nachträgen Gewichtung 10
3. Darstellung der örtlichen Verfügbarkeit Gewichtung 10
4. Honorar Gewichtung 20
5. Auftragsgespräch Gewichtung 0
6. Persönlichkeit der Projektleitung Gewichtung 10
7. Vergleichbarkeit mit vorliegenden Projekt Gewichtung 20
8. Vorstellung interessanter Ideen Gewichtung 10
9. Gesamteindruck der Präsentation Gewichtung 10
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 600-20
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 47-081564 vom 07.03.2015
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 1 Los-Nr: Hafen Offenbach
V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 4.8.2015 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde CDM Smith Consult GmbH Hafen 19 63067 Offenbach Deutschland Telefon: +49 62575040 Fax: +49 6257504360 Internet: www.cdmsmith.com
V.4) Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 208 427 EUR ohne MwSt
V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.1) Zusätzliche Angaben: Nachr. HAD-Ref. : 3917/44; Nachr. V-Nr/AKZ: 600-20.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Deutschland Fax: +49 6151125816 / 6151126834
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung beannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB). Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101 b Abs. 2 GWB). GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21.7.2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Deutschland Fax: +49 6151125816 / 6151126834
VI.4) Date of dispatch of this notice: 31.08.2015
Veröffentlichung
Geonet Vergabe 13424 vom 04.09.2015