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Titel

Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Wasserverband Bersenbrück
Postfach 1150
49587 Bersenbrück

Auftragswert

584.995,00 EUR

Ausführungsort

DE-49587 Bersenbrück

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Wasserverband Bersenbrück

Priggenhagener Straße 65

Abt. Grundwasserschutz/EDV

49593 Bersenbrück

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 543994060 Fax: +49 5439940660

E-Mail: nfo(at)wasserverband-bsb.de

Hauptadresse des Auftraggebers: Internet: www.wasserverband-bsb.de

I.2) Haupttätigkeit(en) Wasser

Sonstige: Abwasserentsorgung

I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber

Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: ja Stadtwerke Bramsche GmbH Postfach 1330 49553 Bramsche DEUTSCHLAND Gemeinde Neuenkirchen-Vörden Küsterstraße 4 49434 Neuenkirchen-Vörden DEUTSCHLAND

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags

Grundwasserschutzzusatzberatung und hiermit im Zusammenhang stehende administrative Tätigkeiten für die Trinkwassergewinnungsgebiete Ahausen-Sitter, Bramsche, Engter-Niewedde, Fürstenau, Ohrte, Plaggenschale und Vörden.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungen

Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen

II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:

Der Auftrag umfasst die Erbringung der Grundwasserschutzberatung für die Trinkwassergewinnungsgebiete Ahausen-Sitter, Bramsche, Engter-Niewedde, Fürstenau, Ohrte, Plaggenschale und Vörden für einen Zeitraum vom 1.1.2015 bis 31.12.2017 auf Grundlage des bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes. Die Beratung beinhaltet die in der Anlage („Leistungsverzeichnis zur Zusatzberatung“) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben zum Trinkwasserschutz in Trinkwassergewinnungsgebieten im Rahmen der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (Kooperationsprogramm Trinkwasserschutz; RdErl. d. MU v. 23.11.2007 – 23-01373/10/03; Nds. MBl. Nr. 52/2007, 1727ff.) aufgeführten Leistungen. Darüber hinaus soll der Auftragnehmer mit der zusätzlichen Erbringung der hiermit im Zusammenhang stehenden administrativen Aufgaben unter Beachtung der Auflagen des dem Auftraggeber gewährten Zuwendungsbescheides beauftragt werden. Diese umfassen insbesondere die Erstellung der Auszahlungslisten für die freiwilligen Vereinbarungen, die Vor-Ort-Kontrollen, Aufgaben des Finanzierungsmanagements, die Steuerung der Aufgabe sowie die Erfüllung der Berichts- und Dokumentationspflichten. Der Auftraggeber kann den Vertrag durch einseitige Erklärung (Option) bis maximal zum 31.12.2019 verlängern, sofern ihm auch über den 31.12.2017 hinaus durch Förderbescheid Zuwendungen zur Zusatzberatung in den vorgenannten Trinkwassergewinnungsgebieten gewährt werden.

II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71800000

II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.2) Endgültiger Gesamtauftragswert

II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert Wert: 584 995 EUR ohne MwSt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion

Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: 71-3-4-3

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Bekanntmachung eines Prüfungssystems Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 218-386450 vom 12.11.2014

Abschnitt V: Auftragsvergabe

V.1) Auftragsvergabe und Auftragswert Auftrags-Nr: 71-3-4-3-0

Bezeichnung: Kooperation Bersenbrück – Allgemein.

V.1.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 7.1.2015

V.1.2) Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

V.1.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Landwirtschaftskammer Niedersachsen Mars-la-Tour-Straße 13 06121 Oldenburg DEUTSCHLAND Telefon: +49 4418010 E-Mail: info(at)lwk-niedersachsen.de Fax: +49 441801440 Internet: www.lwk-niedersachsen.de

V.1.4) Angaben zum Auftragswert

Ursprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert: Wert: 585 000 EUR ohne MwSt Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 584 995 EUR ohne MwSt

V.1.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

VI.2) Zusätzliche Angaben:

1. Zustimmung der bodenbewirtschaftenden Person.

Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 (Nds. GVBl. 27/2007, 435) steht der Abschluss des Vertrages unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an den Kooperationen beteiligten bodenbewirtschaftenden Personen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Ausschreibung aufzuheben und den Zuschlag nicht zu erteilen, sofern die bodenbewirtschaftenden Personen der Beauftragung des Unternehmens, welches das in Bezug auf die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntzugebenden Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot unterbreitet, nicht zustimmt. Dieser Zustimmungsvorbehalt bezieht sich auf jedes einzelne Trinkwassergewinnungsgebiet, welches von diesem Verfahren umfasst ist. Bei nur teilweiser Zustimmung der bodenbewirtschaftenden Personen besteht daher die Möglichkeit, dass der Auftrag nicht in vollem Umfang vergeben wird.

2. Schutz- und Beratungskonzept.

Das Schutz- und Beratungskonzept, auf dessen Grundlage die Grundwasserschutzberatung erbracht werden soll, wurde bereits erstellt. Dieses Konzept wird den Bewerbern, welche zu Verhandlungen aufgefordert werden, vollumfänglich zur Verfügung gestellt. Es ist damit zu rechnen, dass sich auf der Verfasser des Schutz- und Beratungskonzeptes in diesem Verfahren bewerben wird. Anhaltspunkte für eine Verfälschung des Wettbewerbs oder für Wettbewerbsvorteile des Konzepterstellers sind hierdurch nicht zu erkennen. Sollten sich im Laufe des Verfahrens derartige Anhaltspunkte ergeben, wird der Auftraggeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu unterbinden bzw. auszugleichen. Die Bewerber stellen auf 1 bis 2 DIN-A4-Seiten ihr Beratungskonzept vor, das sie auf die Besonderheiten der jeweiligen Trinkwassergewinnungsgebiete zugeschnitten haben.

3. Teilnahmewettbewerb.

Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem unter IV.3.4) genannten Termin in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Vergabe Grundwasserzusatzberatung – Teilnahmeantrag“ bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Eingang beim Auftraggeber, nicht der Porststempel. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag beinhaltet die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben und Erklärungen. Die dort gewählte Nummerierung ist zu übernehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Angaben und Erklärungen binnen einer Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Sofern der Antrag auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist noch unvollständig ist, wird der Antrag ausgeschlossen.

4. Aufforderung zur Verhandlung.

Der Auftraggeber beschränkt die Gesamtzahl der Bewerber, die zur Verhandlung aufgefordert werden, auf 3. Zur Verhandlung werden ausschließlich Bewerber aufgefordert, die über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen (Eignung). Geeignet sind Bewerber, wenn sie die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Unterlagen eingereicht haben und die dort genannten Mindestbedingungen erfüllen. Sofern mehr Teilnahmeanträge geeigneter Bieter eingehen, als Bewerber zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, so findet eine Auswahlentscheidung durch den Auftraggeber statt.

VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Auf der Hude 2 21339 Lüneburg DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer(at)mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131151334 Internet: www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php Fax: +49 4131152943

VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nähere Angaben zur Einlegung von Rechtsbehelfen: „Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ unter Internet: www.bundeskartellamt.de

VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn DEUTSCHLAND E-Mail: info(at)bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 22894990 Internet: www.bundeskartellamt.de Fax: +49 2289499400

VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 28.1.2015

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 11785 vom 02.02.2015