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Titel

Entsorgung von Siedlungs- und anderen Abfällen

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Landratsamt Nordsachsen
Schloßstr. 27
04860 Torgau

Auftragnehmer

Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbH
Benndorfer Landstraße 1
04509 Delitzsch

Ausführungsort

DE-04860 Zinna

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Landkreis Nordsachsen

Schloßstraße 27

Kontaktstelle(n): Landkreis Nordsachsen, Dez. Bau und Umwelt, SG

Abfallwirtschaft/Bodenschutz/Vollzug

Zu Händen von: Herrn Michael Syska

04860 Torgau

DEUTSCHLAND

Fax: +49 342370974110

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers

Sonstige: Landkreis: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

I.3) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung Umwelt

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Sammlung, Transport und Verwertung von Abfällen.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen NUTS-Code DED36

II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

Durchführung von Sammel-, Transport- und Verwertungsleistungen von Abfällen (Restabfall, Pappe/Papier, Sperrmüll, Weihnachtsbäume), Behältergestellung und -service, Gestellung und Betrieb von Annahme- und Übergabestellen gemäß ElektroG.

II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90500000 - FC03, 90514000

II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart

Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (für die Fälle, die in Abschnitt 2 des Anhangs D1 aufgeführt sind) Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.): Richtlinie 2004/18/EG

1) Begru¨ndung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2004/18/EG

2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Bei der Auftragserteilung an die Abfall- und Servicegesellschaft Landkreis Nordsachsen mbH handelt es sich um ein vergabefreies Inhouse-Geschäft. Der Landkreis Nordsachsen hält 100 % der Geschäftsanteile der GmbH, wodurch der ausschließliche Einfluss des Landkreises sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen der Gesellschaft sichergestellt ist. Gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages der GmbH ist Gegenstand des Unternehmens die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben im Auftrag des Landkreises Nordsachsen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (u.a. Einsammeln und Befördern von Restabfällen aus privaten Haushaltungen und Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen einschließlich Behältergestellung und -service). Die Gesellschaft nimmt Aufgaben im Abfallwirtschaftsbereich im Wesentlichen für den Landkreis Nordsachsen i.S.d. hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH wahr (< 10 % des Gesamtumsatzes).

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung: Sammlung, Transport und Verwertung von Abfällen

V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 6.3.2014

V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbH Benndorfer Landstraße 1 04509 Delitzsch DEUTSCHLAND

V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen. Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2) Zusätzliche Angaben: Die Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbH erbringt im Auftrag des Landkreises Nordsachsen folgende Leistungen:

— Einsammlung und Transport von Restabfall,

— Einsammlung und Transport von Papier/Pappe,

— Behältergestellung und -dienst für Restabfall und Papier/Pappe,

— Einsammlung und Transport von Sperrmüll und Verwertung von darin enthaltenen Wertstoffen,

— Einsammlung, Transport und Verwertung von Weihnachtsbäumen,

— zusätzliche Einsammel- und Transportleistungen,

— Gestellung und Betrieb von 3 Annahme- und Übergabestellen gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Das Entsorgungsgebiet umfasst die folgenden Teilgebiete des Landkreises Nordsachsen:

— Stadt Bad Düben,

— Ortsteil Podelwitz der Gemeinde Rackwitz,

— Stadt Schkeuditz (außer Ortschaften Freiroda, Glesien, Radefeld, Hayna, Gerbisdorf, Wolteritz),

— Stadt Taucha,

— Landgemeinden des Altkreises Eilenburg (Doberschütz, Jesewitz, Laußig und Zscheplin),

— Ortsteil Göritz der Gemeinde Schönwölkau.

Vom 1.1.2015 bis 31.12.2015 umfasst das Entsorgungsgebiet für die Leistung Einsammlung und Transport von Papier und Pappe, inkl. Behälterservice und Behälterdienst nicht die genannten Landgemeinden des Altkreises Eilenburg sowie den Ortsteil Wellaune (Stadt Bad Düben) und den Ortsteil Göritz (Gemeinde Schönwölkau). Diese sind erst ab 1.1.2016 Bestandteil der Leistung.

VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig DEUTSCHLAND Telefon: +49 3419773800 Fax: +49 3419771049

VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 101 b Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des zwischen dem Landkreis Nordsachsen und der Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbH geschlossenen Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (Ausschlussfrist).

VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26.3.2014

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 9765 vom 31.03.2014