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Titel

Durchführung von Aushub- und Erdbewegungsarbeiten

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg

Auftragswert

3.213.306,29 EUR

Ausführungsort

DE-22305 Hamburg

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) VBG – Hauptverwaltung

Deelbögenkamp 4

Zu Händen von: Herrn Jan Buchholz

22297 Hamburg

DEUTSCHLAND

Fax: +49 4051462395

Internet: www.vbg.de

Elektronischer Zugang zu Informationen: www.dtvp.de/Center/

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: www.dtvp.de/Center/

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.3) Haupttätigkeit(en): Sozialwesen

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags

Errichtung Baugrube – Neue Hauptverwaltung der VBG.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Bauauftrag Planung und Ausführung Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 22305 Hamburg. NUTS-Code DE600

II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

Für die Erstellung von 2 Untergeschossen für den Neubau der Hauptverwaltung der VBG auf einen ca. 5 150 m² großem Grundstück in Hamburg-Barmbek-Nord ist ein wasserdruckhaltender Verbau für die ca. 10 m tiefe Baugrube erforderlich. Der Auftrag umfasst sämtliche erforderlichen Erd-, Verbau- und Wasserhaltungsmaßnahmen, die für die Erstellung der Baugrube erforderlich sind. Die Verbauwände sollen in den sich in unterschiedlichen Tiefen befindlichen Geschiebemergel einbinden. Hierzu sind Bohrtiefen zwischen ca. 12 und 30 m erforderlich. Zur Trockenhaltung der Baugrube wird der 1. Grundwasserleiter (= quartärer Hauptgrundwasserleiter), während und nach dem Erdaushub abgesenkt. Ab einer Aushubtiefe von ca. 5 bis 6 m ist eine Absenkung/Entspannung des sich unter dem Geschiebemergel befindlichen 2. Grundwasserleiters notwendig. Teile der Grundstücksfläche befinden sich im Randbereich eines Grundwasserschadens. Es handelt sich um einen großräumigen Schaden mit Leichtflüchtigen Chlorierten Kohlen-Wasserstoffen (LCKW) im 1. Grundwasserleiter. Von dem nur sehr gering belasteten Grundwasser gehen keine Beeinträchtigungen aus. Eine Abreinigung des Förderwassers vor einer Ableitung in das Sielnetz ist erforderlich. In der Regel ist eine Rückverankerung des Verbaus möglich. In einem ca. 36 m langen Teilabschnitt muss die Baugrubenwand mit Abstützkonstruktion auf eigenem Grund erstellt werden. Hier wird der Verbau in 2 Phasen erstellt. In der ersten Phase wird eine Berme vorgesehen. Nachdem der nachfolgende Unternehmer eine Verankerungsplattform für die Rückverankerung erstellt hat, kann in Phase 2 diese eingebracht und die Berme zurückgebaut werden. Die Baugrubenumfassung kann einseitig auf ca. 81 m mittels einer Abböschung und einer ca. 8 m hohen Dichtwand erfolgen. Der Verbau (exklusive Dichtwand) muss bis min. 2 m unter OK-Terrain zurückgebaut werden. Der Rückbau und die Entspannung der Rückverankerung erfolgt in Abhängigkeit des Baufortschrittes. Die Wasserhaltung muss bis zum Erreichen der Auftriebssicherheit aufrechterhalten werden. Für die Neubaumaßnahme ist eine DGNB-Zertifizierung in Gold vorgesehen.

II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

45112000, 45000000, 45110000, 45112200, 45112210, 45112400, 45112420, 45112500

II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.2) Endgültiger Gesamtauftragswert

II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert

Wert: 3 213 306,29 EUR ohne MwSt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart

Offen

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf

1. Preis. Gewichtung 80

2. Technischer Wert. Gewichtung 20

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: VBG/2014/02/0401

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr: 1

V.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 5 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0

V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Franki Grundbau GmbH & Co. KG Hittfelder Kirchweg 24-28 21220 Seevetal-Maschen DEUTSCHLAND E-Mail: shildebrandt(at)franki.de Telefon: +49 4105869259 Internet-Adresse: www.franki.de

V.4) Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 3 213 306,29 EUR ohne MwSt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2) Zusätzliche Angaben:

1. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung: Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bietergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziff. III.2.1), III.2.2) und III.2.3)/1 dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich die bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).

2. Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYYMP. Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: www.dtvp.de/Center/ Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: www.dtvp.de/Center/

V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen: unbekannt.

VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes Villemomblerstr. 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de

VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 101 a Informations- und Wartepflicht:

„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“. § 101b Unwirksamkeit:

„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber,

1. gegen § 101a verstoßen hat oder

2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“. § 107 Einleitung, Antrag:

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.

VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 19.11.2014

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 11433 vom 02.12.2014