Unterirdische Dämme“ für Wasserrecycling
Krankheitserregende Mikroorganismen können effektiv aus recycletem Wasser entfernt werden, indem das Wasser unterirdisch gelagert wird.
Das ist das Ergebnis einer Studie der Commonwealth Scientific & Industrial Research Organisation (CSIRO). Die Forscher sehen in der natürlichen Reinigungsmethode, die sie als „Untergrund-Damm“ bezeichnen, einen wichtigen Schritt in der Wasserrückgewinnung.
CSIRO-Forscher beschäftigen sich seit Jahren mit Möglichkeiten, städtisches Regenwasser abzuleiten und das Abwasser in unterirdischen Bewässerungssystemen zu sammeln. Dort kann es recyclet und zur Bewässerung von Parks, Gärten und Farmen genutzt werden. Die Idee besteht darin, überschüssiges Wasser während der australischen Regenzeit zu sammeln, zu lagern und es in der heißen Jahreszeit wieder an die Oberfläche zu befördern. Das Wasser wird in geeignete Bewässerungssysteme geleitet, wo es vor der Verdampfung und Verschmutzung geschützt wird. Anders als bei oberirdischen Dämmen überschwemmt es wertvolle Anbauflächen und Siedlungsgebiete nicht.
Wird Wasser im Untergrund gelagert, bleibt es auch frei von krankheitserregenden Organismen wie den Bakterienarten Salmonella und Aeromonas und kann in sauberer Form zur Bewässerung genutzt werden. „Dafür wurde das Verhalten verschiedener Mikroorganismen im Untergrund studiert, um festzustellen, ob die Organismen im gelagerten Wasser überleben“, erklärte der Mikrobiologe Simon Toze. Mit Experimenten in Bewässerungssystemen bzw. unter kontrollierten Bedingungen im Labor simulierten die Forscher die Bedingungen in unterirdischen Bewässerungssystemen. „Es zeigte sich, dass die Mikroben nicht mehr als einen Monat überleben können“, so Toze. Er prophezeit, dass die Rückgewinnung von Wasser in vielen trockenen Städten Australiens bald zu einer notwendigen Praxis werde. „Australien ist von Natur aus ein trockener Kontinent. In vielen Gebieten wurden Grundwasser-Quellen bereits in höchstem Maß ausgebeutet.“
(Quelle: Pressetext Austria, 07.03.2002)
Geonet News vom 08.03.2002