Umweltsünder müssen für Schäden zahlen

Verursacher von Umweltverschmutzung werden künftig für die von ihnen verschuldeten Schäden zur Verantwortung gezogen.

Wie eine neue Richtlinie über Umwelt-Haftbarkeit vorschreibt, wird in der EU schon bald das „Verschmutzer-zahlt-Prinzip“ gelten. So soll garantiert werden, dass künftige Umweltschäden erst gar nicht zustande kommen, zumindest aber beseitigt werden. Die Richtlinie bezieht sich auf die Tier– und Pflanzenwelt, deren natürliche Lebensräume, Gewässer und kontaminiertes Land. Dabei bilden bereits existierende Richtlinien zum Schutz der Umwelt die rechtliche Grundlage.

Seit den späten 80er Jahren wurde an der Richtlinie gearbeitet. Nun ist die Europäische Kommission mit dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zu einer Einigung gekommen. Gemäß der neuen Richtlinie sind Betreiber riskanter Wirtschaftsaktivitäten potentiell haftbar für Umweltschäden. Besonders Emittenten von Schwermetallen, Chemieunternehmen und Betreiber von Mülldeponien und -verbrennungsanlagen gehören zu dieser Kategorie. Aber auch andere Unternehmen, denen Schuld oder Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, können zur Verantwortung gezogen werden. Die Behörden der Mitgliedstaaten werden bei der Umsetzung der Richtlinie ebenfalls einbezogen. Es wird ihre Aufgabe sein, die Finanzierung und Beteiligung der Unternehmen an den Maßnahmen sicherzustellen.

„Die neue Richtlinie ist ein starker Anreiz dafür, dass Umweltverschmutzung erst gar nicht passiert,“ erklärte Margot Wallström, die für Umwelt zuständige EU-Kommissarin.

Innerhalb der kommenden sechs Monate müssen das Europäische Parlament und der Ministerrat die Richtlinie formell annehmen. Danach haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die Richtlinie in die nationale Gesetzgebung umzusetzen.

(Quelle: EU-Kommission, 20.02.2004)

Geonet News vom 01.03.2004