Trittin: Keine Altlasten mehr für nachfolgende Generationen

Das Bundeskabinett beschließt neue Deponieverordnung, mit der die Langzeitlagerung von Abfällen abschliessend geregelt werden soll.

Zusammen mit der bereits erlassenen Abfallablagerungsverordnung dient die Deponieverordnung zur vollständigen Umsetzung der Deponierichtlinie der EU. „Die Verordnung wird sicherstellen, dass Deponien zukünftig keine Belastung für nachfolgende Generationen mehr darstellen sondern sich in die nachhaltige Entsorgungsinfrastruktur eines modernen Industriestaates einfügen“, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Die Deponieverordnung enthält detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb und Stilllegung sowie für die Nachsorge von Deponien und Langzeitlage. Als Verordnung sind diese Vorschriften für jeden Anlagenbetreiber unmittelbar rechtsverbindlich. Einen Kernbereich bilden die strengen Zuordnungswerte, die bei einer Vielzahl von Abfällen deren vorherige Behandlung, also Verbrennung oder mechanisch-biologische Vorbehandlung, zwingend erforderlich machen. Ziel ist, die Menge und insbesondere auch den Schadstoffgehalt, der abgelagert werden kann, auf ein für die Umwelt vertretbares Mass zu begrenzen. Diese Vorgaben, verbunden mit hohen Anforderungen an Standortauswahl, geeigneten Untergrund sowie hochwertige, dauerhaft wirkende Abdichtungssysteme, werden die Deponierung unter kurz-, mittel– und langfristigen Gesichtspunkten nachhaltig sicher machen.

Die Vorgaben betreffen nicht nur neu zu errichtende Deponien, sondern auch sogenannte Altanlagen, also Deponien und Langzeitlagern, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits betrieben werden. Die Verordnung stellt in diesen Fällen einerseits sicher, dass die Mindestanforderungen der Deponierichtlinie auch bei einem längerfristigen Weiterbetrieb von Altanlagen umsetzt werden müssen. Andererseits lässt sie bei der Art und Weise, wie eine Deponie stillgelegt werden muss, stärker einzelfallbezogene Entscheidungen zu. Dies betrifft insbesondere die Ausgestaltung der Oberflächenabdichtungssysteme. „Damit schaffen wir einen Anreiz Deponien vorzeitig still zu legen. Dies ist sinnvoll, um vorhandene Überkapazitäten möglichst rasch abzubauen“, so der Bundesumweltminister.

Neu ist ferner die Verpflichtung für alle Deponiebetreiber, eine finanzielle Sicherheit für den Fall bereit zu stellen, dass Weiterbetrieb, Stilllegung oder Nachsorge der Anlage nicht der Zulassung entsprechend durchgeführt werden. Dies gilt auch für Betreiber von Altdeponien, die noch einen längeren Betrieb ihrer Anlage planen. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur öffentlich-rechtliche Betreiber. „Die Stellung einer finanziellen Sicherheit wird einen wichtiges Werkzeug zur Durchsetzung des Verursacherprinzips darstellen. Damit können wir weitgehend ausschliessen, dass zwar private Gewinne aus dem Betrieb einer Deponie gezogen werden können, die in der Regel hohen Kosten für Stilllegung und Nachsorge dann aber auf die Allgemeinheit verlagert werden“, sagte Trittin.

Die Deponieverordnung wird jetzt dem Bundesrat zugeleitet, sie soll etwa Mitte des Jahres in Kraft treten.

(Quelle_ BMU Pressedienst, 13. März 2002)

Geonet News vom 15.03.2002