Thüringen: Altstandorte der Erdgasförderung verschwinden
Im Freistaat Thüringen gab und gibt es zum Teil noch Erdgasförderungen. Die Förderfelder des ehemaligen VEB Kombinat Erdöl-Erdgas Gommern sind von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als Rechtsnachfolgerin der Treuhandanstalt privatisiert worden.
Zur Abwicklung der notwendigen Verwahr– und Rückbaumaßnahmen unterzeichneten am 2. Juni 2004 in Erfurt der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Volker Sklenar, einerseits und der Geschäftsführer der Gaz de France Deutschland, Bernard Alran, und der Geschäftsführer der EEG-Erdgas Erdöl GmbH, Jean Horny, andererseits drei Vereinbarungen. Zielstellung dieser Vereinbarungen ist es, die weiteren Schritte bei der Abwicklung der notwendigen Maßnahmen für beide Parteien in verlässlicher Weise zu bestimmen und soweit wie möglich zu vereinfachen.
Verfahrensabläufe werden vereinfacht
Minister Sklenar: „Ich bin froh, dass es in sehr konstruktiven Gesprächen mit dem Unternehmen gelungen ist, die weiteren Verfahrensabläufe möglichst einfach zu gestalten. Deregulierung ist das, was hier geschafft wurde. Die Abrechnungswege wurden vereinfacht; dies spart für beide Parteien Zeit und Geld. Auch der direkte Kontakt zwischen dem Unternehmen und dem Land – ohne Zwischenschaltung der BvS – erleichtert die notwendigen Abstimmungen.“
Die Gaz de France Deutschland hatte den in eine GmbH gewandelten Förderbetrieb des ehemaligen VEB Kombinat Erdöl-Erdgas Gommern 1994 von der BvS erworben. Das Unternehmen hatte sich damals zusichern lassen, dass sich die BvS an den Kosten für den Rückbau beteiligt. Diese Verpflichtung des Bundes wurde 1999 mit dem Abschluss des Generalvertrages über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten im Freistaat Thüringen mit der BvS vom Land übernommen. 90 Prozent sind danach vom Land, zehn Prozent vom Unternehmen zu tragen. Der künftige Finanzbedarf zur Verwahrung wird bei einem Finanzvolumen von etwa 16 bis 23 Millionen Euro liegen.
Auch andere technische Anlagen und Lagerplätze müssen zurückgebaut werden
Neben 64 Erdgasfördersonden, einschließlich Sondenplätze, müssen zehn weitere verschiedene technische Anlagen und Lagerplätze zurückgebaut werden. Darüber hinaus sind die so genannten flow-lines (Leitungen, durch die das Erdgas von den Sonden zu den Sammelstationen fließt) zu entfernen.
In den Verhandlungen konnte letztlich auch erreicht werden, dass die Maßnahmen, die noch vor der Übernahme des Unternehmens ordnungsgemäß durchgeführt wurden, nicht noch einmal gesondert überprüft werden müssen. Damit konnten kostenintensive und im Ergebnis überflüssige Kontrollüberprüfungen vermieden werden. Auch diese Einigung stellt für beide Parteien eine deutliche Kosten– und Zeitersparnis dar. Minister Sklenar, der Geschäftsführer der Gaz de France Deutschland, Bernard Alran und der Geschäftsführer der EEG-Erdgas Erdöl GmbH, Jean Horny, begrüßen übereinstimmend diese Regelung, in der zum Ausdruck kommt, dass beide Parteien sich sowohl für die Vergangenheit als auch für die Bewältigung der zukünftigen Aufgaben aufeinander verlassen können.
(Quelle: Umweltministerium Thüringen, 02.06.2004)
Geonet News vom 07.06.2004