Stadtallendorf: Stadt und Land regeln Kostenübernahme bei Altlastensanierung

Der Hessische Minister für Umwelt Wilhelm Dietzel und der Stadtallendorfer Bürgermeister Vollmer haben einen Vertrag zur gemeinsame Kostenübernahme der weiteren Sanierung des Rüstungsaltstandortes WASAG unterzeichnet.

Wie im Regierungsprogramm versprochen, setzen wir damit auch in einer Zeit großen finanziellen Drucks Prioritäten für die Gesundheit der Menschen“, betonte Dietzel vor Ort.

Stadt und Land hätten sich nach dreijährigen Verhandlungen geeinigt, die Sanierungskosten zu übernehmen. Die Grundstückseigentümer würden so insgesamt freigestellt. „Der erzielte Kompromiss stellt einen fairen Ausgleich der Interessen von Stadt und Land dar. Die eigentlichen Gewinner aber sind die betroffenen Bürger, die nun wieder eine Perspektive für ihre Grundstücke haben“, bewertete Umweltminister Dietzel den Vertrag.

Danach trägt das Land zwei Drittel der anfallenden Sanierungskosten und die Stadt ein Drittel, höchstens jedoch 450.000 EUR. Die Kosten für verunreinigte Mehraufwendungen bei Baumaßnahmen, insbesondere die Mehrkosten bei der Entsorgung kontaminierten Erdaushubs, tragen Stadt und Land je zur Hälfte. Auch übernimmt die Stadt nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen die vom Land errichteten baulichen Anlagen des TNT-Zwischenlagers, womit das Land aus der Pflicht des Rückbaus dieser Hallen entlassen wird.

Die Eigentümer würden damit weitestgehend gleich behandelt wie die Anwohner des angrenzenden DAG-Geländes (Dynamit AG), auf dem sich ebenfalls eine ehemalige Sprengstofffabrik befunden habe, sagte Dietzel. Für das benachbarte DAG-Gelände sei schon zu Beginn der Sanierung in Stadtallendorf ein Vergleichsvertrag geschlossen worden, der die Anwohner vor solchen Härten schützte. Aufgrund unterschiedlicher Rechtsverhältnisse beim Bau und Betrieb der beiden Sprengstoffwerke sei es aber zunächst nicht möglich gewesen, diesen Vergleich auf die WASAG (Westfälisch-Anhaltinische-Sprengstoff AG) zu übertragen.

Hintergrund ist, dass die betroffenen Grundstückseigentümer zunächst davon ausgehen konnten, nicht mit Sanierungskosten belastet zu werden. Nach dem Hessischen Altlastengesetz war ein Eigentümer, der sein Grundstück in dem guten Glauben daran erworben hat, es ohne weiteres baulich nutzen zu können, als Eigentümer nicht sanierungsverantwortlich.

Diese für die Eigentümer günstige Situation änderte sich mit dem In-Kraft-Treten des Bundes-Bodenschutzgesetzes am 1. März 1999 drastisch. Danach kommt es auf gutgläubigen Erwerb nicht mehr an, sondern es sind grundsätzlich neben dem Verursacher der Verunreinigungen auch alle Eigentümer zur Kostentragung verpflichtet. Das Umweltministerium wurde jedoch vom Hessischen Landtag ermächtigt, gutgläubigen Eigentümern auf drei bewohnten Altstandorten in Hessen, deren Bearbeitungsstand beim Inkrafttreten des BBodSchG bereits sehr weit fortgeschritten war, eine Unterstützung zu den Sanierungskosten zu gewähren.

(Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, 28.11.2003)

Geonet News vom 01.12.2003