Schweiz sucht Endlager für radioaktiven Abfall
Jeder Staat hat die Aufgabe, für die Entsorgung der anfallenden radioaktiven Abfälle zu sorgen und hierfür zunächst im eigenen Land Endlagermöglichkeiten zu erkunden“, erklärte Umwelt- und Verkehrsminister Ulrich Müller am Donnerstag (8. November 2001) in Stuttgart.
Daher seien die wissenschaftlichen Untersuchungen der schweizer Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) in der Nordschweiz nicht zu kritisieren. Die Prüfung, ob der Opalinuston für die Endlagerung von hochaktiven Abfällen geeignet sei, dürfte jedoch nicht als Vorentscheid für einen Endlagerstandort interpretiert werden. Dies seien einige Aussagen einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage von SPD-Landtagsabgeordneten zu der Suche nach einem geeigneten Endlagerstandort in der Schweiz.
Die NAGRA führt seit den 80er Jahren geologische Untersuchungen zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle durch. In den letzten Jahren haben sich die Erkundungen zunehmend auf das grenznahe Zürcher Weinland konzentriert. Die dort vorkommende Opalinustonschicht bietet nach Auffassung der NAGRA gute Voraussetzungen für das Erbringen des „Entsorgungsnachweises“. Unterlagen für einen solchen Nachweis muss die NAGRA bis Ende 2002 bei den schweizer Behörden vorlegen.
Minister Müller begrüßte die Bereitschaft der Schweiz, in einem offenen und transparenten Verfahren die deutsche Bevölkerung und Gebietskörperschaften im grenznahen Raum in gleicher Weise wie die schweizer Seite zu informieren und zu beteiligen. Die Informationsveranstaltungen mit Vertretern von Kommunen und Landkreisen aus der Hochrheinregion seien ein Schritt in die richtige Richtung. Diese Beteiligung sei von der Landesregierung erbeten worden. Aber auch die auf deutscher Seite vom Bundesumweltministerium geleitete Deutsch-Schweizerische Kommission sei mit einer fachlichen Bewertung gefordert. Sie habe zu prüfen, ob die Einengung der Untersuchungen auf den Opalinuston nachvollziehbar und nach internationalen Standards erfolgt sei. Müller: „Bei einer Bewertung aus deutscher Sicht werden auch jene Erwägungen und Vorgehensweisen einbezogen werden müssen, die bei der Suche nach einem Endlager in Deutschland durch den Bund angestellt werden.“ Insofern erwarte er (Müller) ein in sich schlüssiges Vorgehen der deutschen Seite in der Deutsch-Schweizerischen Kommission. Und erst auf dieser Basis könne Deutschland eine begründete Position vertreten. Solange diese nicht vorliege, sei ein Votum nicht richtig.
Minister Müller plädierte dafür, die Zeit bis zu einem etwa im Jahr 2020 erforderlichen Standortentscheid für intensive Untersuchungen und Erkundungen zu nutzen. Dabei sollten weitere geologische Formationen, auch grenzfernere, mit der selben Intensität untersucht werden wie der Opalinuston im Zürcher Weinland.
(Quelle: Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, 08.11.2001)
Geonet News vom 09.11.2001