Sanierung der Grube Dresden-Gittersee geht weiter
Der Aufsichtsrat der Wismut GmbH hat bei seiner Sitzung am 12. Dezember in Berlin einer Stollenauffahrung im Rahmen der Flutung der Grubenfelder Dresden-Gittersee
und Heidenschanze zugestimmt. Dadurch soll der sichere und weitgehend nachsorgefreie Abschluss der Flutung in Dresden-Gittersee erreicht werden. Die Sanierungsmaßnahme soll nach derzeitiger Planung von Januar 2007 bis Dezember 2009 ausgeführt werden. 1995 hatte die Wismut im Rahmen der Sanierung mit der Flutung des Bergwerkes begonnen. Ziel war es, den natürlichen Grundwasserstand im Freitaler Revier wieder herzustellen. Nachdem es im Juli 2003 mit Erreichen eines Niveaus von ca. 180 m NN zu Wasseraustritten in Freital-Potschappel kam, wurde die Flutung des Grubengebäudes vorerst gestoppt und der Pegel um 20 m gesenkt. Gemeinsam mit Behörden und Gutachtern untersuchte Wismut die Ursache.
Es wurde festgestellt, dass die diffusen Fließwege, die auch auf die geringen Durchlässigkeiten des Gebirges zurückgeführt werden können, eine sichere Ableitung der Flutungswässer auf diesem Wege nicht ermöglichen. Diese Fließwege sind außerdem nur unzureichend bekannt und mit einem zusätzlichen, sehr kostenintensiven Erkundungsaufwand nicht genügend genau bestimmbar. Es wurde deutlich, dass nur mit einer technischen Lösung die sichere Abführung der Grubenwässer gewährleistet werden kann, die nun geplant und dann ausgeführt werden muss, um die Flutung des Grubengebäudes Gittersee abschließen zu können.
Aus einer Vielzahl geprüfter Varianten wurde als wirtschaftlichste das Auffahren eines Stollens auf einem Niveau von ca. 120 m NN, mit einer Länge von ca. 2.900 m zum vorhandenen Elbstollen ausgewählt. Der Aufsichtsrat stimmte dieser Vorgehensweise zu und regte an, für die Ausführung sowohl eine maschinelle als auch eine konventionell bergmännische Auffahrung zu betrachten. Da sich der vorgesehene Stollen im überwiegend standfesten Gebirge befindet, ist mit geringen spezifischen Ausbau– und Unterhaltungskosten zu rechnen. Außerdem muss im Vorfeld geklärt sein, dass die Einleitung der Flutungswässer in die Elbe in der prognostizierten Wasserqualität ohne Wasserbehandlung genehmigungsfähig ist.
Quelle: Wismut GmbH, 19.12.2005
Geonet News vom 02.01.2006