Rheinland-Pfalz: Neues Bodenschutzgesetz auf dem Weg
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat in der letzten Woche dem Entwurf für ein Landesbodenschutzgesetz grundsätzlich zugestimmt.
Erstmals wird Rheinland-Pfalz damit ein eigenständiges Bodenschutzgesetz erhalten.
„Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Boden als Grundlage der natürlichen Kreisläufewahrzunehmen und zu schützen. Damit wird der Boden den Umweltmedien Luft und Wasser gleich gestellt“, stellt Umweltministerin Margit Conrad fest. „Der Boden ist eine endliche Ressource. Es dauert Jahrhunderte um eine ein Meter dicke Vegetationsschicht aufzubauen, aus der Wachstum entstehen kann. Eine nachhaltige Entwicklung unserer Umwelt ist daher ohne intensiven Bodenschutz nicht vorstellbar.“
Mit der neuen Regelung verbunden sind Änderungen des Landesabfallwirtschafts– und Altlastengesetzes. Im nächsten Schritt wird die Verbandsanhörung eingeleitet.
Das jetzt auf den Weg gebrachte Gesetz führt bundesgesetzliche Bestimmungen aus und ergänzt diese. Das Landesbodenschutzgesetz will den Schutz des Bodens in mehrfacher Hinsicht stärken: Der Stellenwert des vorsorgenden Bodenschutzes und der Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen wird erhöht. Es geht um den Schutz wertvoller Böden, um Vorsorge vor negativen Einflüssen und um die Sanierung verunreinigter Böden. Weiterhin wird die Aufmerksamkeit auf den sparsamen und schonenden Umgang mit der endlichen Ressource Boden gelenkt sowie auf die notwendige Begrenzung des Flächenverbrauchs.
Erstmals können auf Basis der neuen Gesetzesgrundlage Bodenbelastungs– und Bodenschutzgebiete ausgewiesen werden. Enthalten sind auch Regelungen über die Errichtung eines Bodeninformationssystems zur Erfassung und Bewertung von Boden-Daten. Eine kommunalfreundliche Regelung wurde, Zuständigkeiten und Kosten betreffend, für illegale Müllablagerungen gefunden. An Bundes– oder Landesstraßen ist der Landesbetrieb Straßen und Verkehr zuständig für das Einsammeln und für den Transport. Die entsorgungspflichtigen Körperschaften (Kreise oder Städte) übernehmen unentgeltlich diesen Müll in ihre Entsorgungsanlagen.
Darüber hinaus enthält der Gesetzesentwurf eine Vielzahl von Regelungen, die die Überwachungsaufgaben und Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörden festlegen. Diese betreffen Behörden ebenso wie Grundstückseigentümer oder Sachverständige. Wenn das neue Landesbodenschutzgesetz in Kraft tritt, werden die altlastenrechtlichen Regelungen des bisherigen Landesabfallwirtschafts– und Altlastengesetzes aufgehoben und dieses wird auf ein reines Landesabfallwirtschaftsgesetz zurückgeführt.
(Quelle: Umweltministerium Rheinland-Pfalz, 02.03.2004)
Geonet News vom 09.03.2004