Raumbezogene Umweltplanung - Gemeinsame Forderungen aus Landwirtschaft und Naturschutz

Der Schutz der freien bzw. unzerschnittenen Landschaft sowie der Lebensräume für Tiere und Pflanzen ist heute allgemein anerkanntes Ziel. Aber auch der Schutz und die nachhaltige Nutzung der unvermehrbaren Ressource Boden stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar.

Der Boden ist Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere und Pflanzen und damit (wesentlicher) Bestandteil des Naturhaushaltes. Er schützt durch seine Filter– und Pufferfunktion auch das Grundwasser und trägt zur Regulierung des Wasserhaushaltes bei. Er ist Grundlage für die landwirtschaftliche Produktion von Lebens– und Futtermitteln sowie nachwachsenden Rohstoffen. Der Flächenverbrauch für Siedlungs– und Verkehrszwecke zählt heute in Deutschland wie auch in anderen Industrienationen zu den drängendsten Umweltproblemen. Derzeit gehen in Deutschland täglich rund 100 ha zumeist landwirtschaftlich genutzte Flächen unwiederbringlich verloren. Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 30 ha pro Tag zu senken. Die an diesem Positionspapier beteiligten Verbände und Institutionen unterstützen diese Zielsetzung nachdrücklich.

Die Landwirtschaft ist von der Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr regional unterschiedlich stark betroffen. Der Flächenverlust für die Landwirtschaft kann erhebliche nachteilige Veränderungen für die Agrarstruktur zur Folge haben. Landwirtschaftlichen Betrieben werden auf Dauer Produktionsflächen entzogen. Dabei stellt der Boden den entscheidenden, unvermehrbaren und unverzichtbaren Produktionsfaktor für die Land und Forstwirtschaft dar. Das Vorhandensein ausreichender landwirtschaftlicher Nutzflächen ist die Voraussetzung für die Entwicklungsfähigkeit der Betriebe. Der Schutz der Produktionsflächen sollte mit Blick auf zukünftige Produktionsmöglichkeiten auch im Sinne des Ressourcenschutzes gesamtgesellschaftliches Ziel sein.

Der Naturschutz ist wie die Landwirtschaft durch direkte Flächenverluste für Siedlungs– und Verkehrszwecke betroffen. Folgen der Versiegelung und Zerschneidung sind der dauerhafte Verlust der natürlichen Bodenfunktionen, wie auch des Potenzials für Arten und Biotope. Landschaften werden zerschnitten und fragmentiert und damit auch in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit beeinträchtigt. Flächeninanspruchnahme, Zerschneidung und Fragmentierung mit ihren Sekundärwirkungen sind eine wesentliche Ursache für den Bestandsrückgang der biologischen Vielfalt. Daher ist der Freiraumschutz auch ein zentrales Anliegen des Naturschutzes. Der Erhalt von Natur und Landschaft in der Kulturlandschaft, als natürliche Lebensgrundlage, zur Wahrung der biologischen Vielfalt, für die Erholung und das Landschaftsbild sind wichtige Zielsetzungen. Darüber hinaus ist die Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen, insbesondere auch der Bodenfruchtbarkeit, die Grundwasserneubildung sowie der Klima– und Hochwasserschutz zu nennen.

Sowohl Landwirtschafts als auch Naturschutzverbände streben ferner das Prinzip „Entsiegelung bei Neuversiegelung“ an, erachten aber darüber hinaus Maßnahmen zur optimierten Einbeziehung von Gewerbe und Industriebrachen und von innerörtlichen Flächenpotenzialen für notwendig. Eine qualitativ und quantitativ verbesserte Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach dem Naturschutzrecht ist dringend erforderlich. Dies gilt in Bezug auf eine stärkere Durchsetzung des Vermeidungsgebotes und der Entsiegelung insbesondere zur Kompensation von Bodenfunktionen sowie einen stärkeren Einsatz von gesamträumlichen flächensparenden Kompensations– und Flächenmanagementkonzepten in Kooperation mit der Landwirtschaft. Dadurch könnten neben einer Senkung des Flächenverbrauchs deutliche Fortschritte für ein kooperatives Miteinander von Landwirtschaft und Naturschutz erzielt werden.

Quelle: Bundesumweltamt

Geonet News vom 30.06.2008