Neues Wassergesetz für Hessen
Die hessische Landesregierung hat ein neues Wassergesetzt vorgelegt.
Mit dem Gesetzesvorhaben verwirklichen wir ein wichtiges Ziel aus dem Umweltbereich des Regierungsprogramms“, betonte Hessens Umweltminister Wilhelm Dietzel am 28.04.2005 im Hessischen Landtag. „Mit dem Gesetz werden die flussgebietsbezogene Bewirtschaftung und das Ziel, einen ‚guten Zustand’ für oberirdische Gewässer und Grundwasser zu erreichen gesetzlich festgeschrieben.“
Ein wesentlicher Schwerpunkt des Gesetzes sei es, die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im hessischen Landesrecht umzusetzen, so der Minister und weiter: „Geregelt werden auch die erforderlichen Umsetzungsinstrumente insbesondere die Erarbeitung von Maßnahmenprogrammen, die Beteiligung der Öffentlichkeit, die länderübergreifende Koordinierung und die regelmäßige Überprüfung wasserwirtschaftlicher Zulassungen.“
Der Umweltminister sagte: „Zum Schutz vor Hochwassergefahren werden zukünftig auch innerörtliche Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten wieder einem wasserbehördlichen Zulassungsverfahren unterliegen.“ Insgesamt sei der bisherige Gesetzestext umfassend überarbeitet worden, so Dietzel. „Das Gesetz ist neu und übersichtlich geordnet und von Doppelregelungen und nicht mehr zeitgemäßen Vorschriften entlastet. So wurde die Floßfahrt – als nicht mehr übliche Form der Schifffahrt – nicht mehr ausdrücklich geregelt.“
Als weiteren Schwerpunkt des Gesetzentwurfs nannte der Umweltminister die Deregulierung. „Für den Bereich der Wasserversorgung wird den Kommunen die Möglichkeit der Privatisierung durch echte Aufgabenübertragung auf private Dritte eingeräumt.“ Soweit wasserwirtschaftlich vertretbar, werde auf Zulassungsverfahren verzichtet.
Im Bereich der oberirdischen Gewässer werde die so genannte Gemeingebrauchsregelung, das heißt, die Benutzung eines Gewässers ohne besondere Zulassung, ausgeweitet. So sind künftig Wasserentnahmen zum Beispiel zur Gartenbewässerung an Gewässern erster Ordnung (Main, Rhein, Fulda und Lahn teilweise) in einer Menge von bis zu zehn Litern pro Sekunde und 1000 Kubikmeter pro Jahr durch mobile Anlagen ohne Erlaubnis zulässig. Für andere Gewässer kann die zuständige Behörde die Erlaubnisfreiheit zulassen. Neu ist weiter, dass für Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen Anlagenzulassungen in bedeutendem Umfang gestrichen werden. Die Vorschriften betreffend Zuständigkeiten, Verfahren und Kosten werden vereinfacht.
Der Gesetzentwurf hat den betroffenen Verbänden im Rahmen einer Anhörung durch den Umweltausschuss des Hessischen Landtags zur Stellungnahme vorgelegen. „Ganz überwiegend wurde der Gesetzentwurf von den Verbänden mitgetragen und unterstützt. In Einzelbereichen wurden im Umweltausschuss verschiedene Änderungen beschlossen. Die Vorschläge wurden aufgegriffen und der Gesetzentwurf entsprechend angepasst. Dies betrifft insbesondere den Bereich Hochwasserschutz und eine stärkere Betonung des Vorrangs kooperativer Lösungen zur Erreichung des gemeinsamen Zieles eines bestmöglichen Gewässerschutzes unter Abwägung aller betroffenen Belange“, so Dietzel.
„Mit dem neuen Hessischen Wassergesetz ist es uns gelungen, zum einen die Voraussetzungen zur Umsetzung der anspruchsvollen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu schaffen, dabei aber Bürger, Kommunen und die Wirtschaft vor unzumutbaren Kosten zu schützen“, sagte Umweltminister Wilhelm Dietzel abschließend.
(Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, 28.04.2005)
Geonet News vom 03.05.2005