Neue VOB: Öffentliche Aufträge über das Internet
Das Internet wird zum zentralen Medium, wenn es um die Vergabe von Staatsaufträgen geht.
Davon ist Jan Byok, Partner bei der Kanzlei Wessing überzeugt.
Schon 1997 hat die Europäische Kommission entsprechende Richtlinien definiert (97/52/EWG v. 13.10.1997). In Deutschland werden diese Vorgaben spätestens 2001 in nationales Recht umgesetzt. Dann können sowohl Ausschreibungen als auch Angebote elektronisch übermittelt werden.
Die Vergabeordnung wird noch dieses Jahr um den Paragraph 15 erweitert: Darin heißt es, Angebote können auch „in anderer Form als schriftlich per Post“ abgegeben werden. Bund, Länder und Gemeinden können somit auch das Internet für die Kommunikation mit den Unternehmen nutzen, sofern die Vertraulichkeit der Angebote gewahrt bleibt.
Auch die Verdingungsordnungen werden entsprechend angepasst. Paragraph 21 der neuen VOB/A besagt: „Auftraggeber können Angebote mit digitaler Signatur zulassen. Die Angebote müssen verschlüsselt eingereicht werden.“
Siehe auch Impulse, Ausgabe September, S. 131.
Geonet News vom 06.09.2000