Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung: Expertenkommission bestätigt saarländische Position
In der Frage, ob Klärschlämme weiter landwirtschaftlich verwertet werden dürfen, sieht sich Umweltminister Stefan Mörsdorf durch die Einschätzung eines wissenschaftlichen Expertengremiums in seiner Position bestätigt.
Mörsdorf hatte sich gegen ein pauschales Verbot der Klärschlammausbringung (Pressemitteilung vom 26.10.2001) und für eine differenziertere Betrachtungsweise ausgesprochen.
Die jetzt vorliegenden Ergebnisse einer gemeinsamen wissenschaftlichen Anhörung des Bundesumweltministeriums und des Bundesminsteriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Ende Oktober diesen Jahres bestätigen diese Position. So heißt es in der Schlussbemerkung: „Als Tenor der Veranstaltung kann festgehalten werden, dass ein totales Verbot der Klärschlammverwertung sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Deutschland vom wissenschaftlichen Standpunkt aus nicht rechtfertigen lässt. Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung sollte sich jedoch auf die Nutzung solcher Klärschlämme beschränken, die qualitativ sehr hochwertig sind.
Es sollten Beurteilungskriterien genutzt bzw. geschaffen werden, die eine Düngemittel übergreifende und auf die Rahmenbedingungen der pflanzenbaulichen Nutzung hin ausgerichtete Bewertung und Risikoanalyse von Klärschlamm, Bioabfallkompost, Gülle und anderen Düngemitteln ermöglichen.“ Untersuchungs– und Forschungsbedarf sehen die Wissenschaftler für folgende Bereiche: endokrin wirksame natürliche und synthetische Substanzen; Pharmazeutika, Kosmetika, Umwelt– und Abbauverhalten; Antibiotikaresistenzen, Verbreitungspotenzial durch Klärschlamm und durch Wirtschaftsdünger; Methodenentwicklung bei der Risikoanalyse; Methodenentwicklung bei der wirkungsbezogenen Analytik.
(Quelle: Ministerium für Umwelt Saarland, 07.12.2001
Geonet News vom 07.12.2001