LAGA legt Bericht über Kapazitäten zur Behandlung von Restabfall vor
Ab Juni 2005 dürfen nur noch vorbehandelte Abfälle auf Deponien abgelagert werden.
Wie dieses Gebot umgesetzt wird, damit befasst sich der Bericht der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), der unter Federführung von Rheinland-Pfalz entstanden ist und auf der 60. Umweltminister-Konferenz in Hamburg vorgestellt wurde.
„Um Siedlungsabfälle ab 2005 auf Deponien ablagern zu können, ist eine thermische oder mechanisch-biologische Vorbehandlung erforderlich“, stellte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad bei der Hamburger Konferenz fest. Die Umweltministerkonferenz hat heute bekräftigt, dass die Ablagerung nicht vorbehandelter Siedlungsabfälle spätestens am 1. Juni 2005 zu beenden ist. Soweit noch regionale Defizite bei der Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung vorhanden sind, werden die betroffenen Gebietskörperschaften nachdrücklich zum raschen Handeln aufgefordert. Bund und Länder bekräftigen ihre gemeinsame Absicht, allen Versuchen zum Unterlaufen der Vorbehandlungspflicht eine Absage zu erteilen. Sie stellen insbesondere fest, dass die Ablagerungsverordnung im Einklang mit dem EU-Recht steht.
Um sich einen Überblick über den Stand der Umsetzung der seit März 2001 gültigen Abfallablagerungsverordnung zu verschaffen, hat die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) im Auftrag der Umweltministerkonferenz einen Bericht über die Situation in den Bundesländern erstellt. Aufgelistet sind die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen zur Durchsetzung der Abfallablagerungsverordnung gegenüber den Deponie– und Anlagenbetreibern. Hintergrund ist die Prüfung der Frage, ob und inwieweit zusätzliche Vorbehandlungskapazitäten geschaffen werden müssen oder eine Nachrüstung vorhandener Anlagen notwendig ist zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
Auf der Basis der Abfallbilanzen der Länder für 2001 wurden die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenen Siedlungsabfälle aus Haushalten sowie die Gewerbeabfälle dokumentiert. Schätzungen für das Jahr 2005 weisen bei den Siedlungsabfällen mit ca. 16,5 Mio. Megagramm (Mg) gegenüber 2001 (ca. 17,3 Mio. Mg) eine leicht rückläufige Tendenz auf. Überlassene Gewerbeabfälle zur Beseitigung werden sich voraussichtlich von ca. 5 Mio. Mg (2001) auf ca. 3,4 Mio. Mg (2005) verringern. Das heißt, es besteht ein Bedarf an Behandlungskapazitäten von 19,9 Mg pro Jahr. Dem stehen gesicherte Entsorgungskapazitäten in Höhe von jährlich ca. 18,7 Mio. Mg jährlich gegenüber. Damit beträgt die rechnerische Fehlkapazität ca. 1,2 Mio. Mg pro Jahr.
Die Entsorgung verteilt sich auf71 Hausmüllverbrennungsanlagen mit einer Gesamtkapazität von jährlich rund16,9 Mio. Mgsowie auf 23 Mechanisch-Biologische Behandlungsanlagen mit einer Gesamtkapazität von 1,8 Mio. Mg pro Jahr.
Für 2005 geht der Bericht von vorhandenen und geplanten, bisher aber noch nicht genehmigten Anlagen aus, die zusammen eine Jahres-Kapazität von ca. 23,4 Mio. Mg haben. Trotz des rechnerischen Überschusses von 3,5 Mio. Mg pro Jahr kann Entsorgungssicherheit hieraus nicht hergeleitet werden, da außerdem noch die zu verwertenden hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle zu entsorgen sind. Eine exakte Erhebung dieser Mengen war nicht möglich. Man geht jedoch von rund 5,5 Mio. Mg jährlichaus. Damit liegt eine rechnerische Fehlkapazität bundesweit zwischen etwa 2 und 6,8 Mio. Mg pro Jahr vor, je nachdem, ob man nur die gesicherten Kapazitäten betrachtet oder auch geplante Kapazitäten.
(Quelle: Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz, 16.05.2003)
Geonet News vom 23.05.2003