Gutachten zur Endlagerung radioaktiver Abfälle vorgestellt
Zur Endlagerung radioaktiver Abfälle ist keines der möglichen Gesteine in Deutschland wie Salz, Ton oder Granit generell den anderen vorzuziehen.
Ein bestmöglicher Endlagerstandort ist deshalb nur auf Grundlage eines Standortvergleiches zu ermitteln. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse eines Gutachtens des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zu sicherheitstechnischen und konzeptionellen Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle.
In der Untersuchung wurde nach Angaben des BfS zu zwölf grundsätzlichen sicherheitstechnischen und konzeptionellen Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik ermittelt und einer Bewertung unterzogen.
Ausgangspunkt ist die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen vom Juni 2001 zur Beendigung der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung. Im Zuge der Vereinbarung wurde die Erkundung des Salzstocks in Gorleben für längstens zehn Jahre unterbrochen, da die weitere Erkundung zur Klärung methodisch-konzeptioneller und sicherheitstechnischer Einzelfragen nicht beitragen kann. Die untersuchten Fragestellungen beziehen sich somit nicht auf die Eignung des Salzstocks Gorleben.
Von besonderer Bedeutung waren im Rahmen des Untersuchungsprogramms unter anderem folgende Themen:
– Die Geeignetheit von Salz als Wirtsgestein im Vergleich zu anderen, wie Ton oder Granit, vor dem Hintergrund der Erkenntnisse in anderen Ländern,
– Rückholbarkeit der radioaktiven Abfälle,
– oder die Beherrschbarkeit von Gasbildung in dichtem Salzgestein in Folge von Korrosion und Zersetzung der Abfälle.
Ergebnisse der BfS-Untersuchung im Einzelnen
Die Fragestellungen sind von fachlich kompetenten Auftragnehmern aus dem In– und Ausland im Auftrag des BfS bearbeitet worden. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse können unter anderem folgende Kernaussagen getroffen werden:
1. Keine eindeutigen Vorteile eines Wirtsgesteins in Deutschland (Salz, Ton, Granit)
Die Möglichkeiten und Grenzen eines allgemeinen Vergleichs von Wirtsgesteinen wurden aufgezeigt. Danach gibt es kein Wirtsgestein, das grundsätzlich immer eine größte Endlagersicherheit gewährleistet. Die Aufstellung einer Rangfolge von Wirtsgesteinen ist daher auf dieser Basis nicht sinnvoll, sondern mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.
2. Vorteile von Wirtsgesteinen sind nur im Vergleich von Standorten zu ermitteln
Für alle in Deutschland relevanten Wirtsgesteinsformationen können angepasste Endlagerkonzepte entwickelt werden. Da die Verhältnisse auch innerhalb einer Wirtsgesteinsformation z. T. starken Schwankungen unterliegen, kann ein Vergleich nur standortspezifisch erfolgen. Das BfS hält daher die Durchführung eines Standortvergleiches für erforderlich, um über standortbezogene Sicherheitsanalysen den bestmöglichen Endlagerstandort in Deutschland zu ermitteln. 3. Es besteht Regelungsbedarf zu den Schutzzielen der Endlagerung
Zu einigen Punkten besteht Regelungs– bzw. Entscheidungsbedarf, da hierzu weitere wissenschaftlich-technische Arbeiten keine zusätzlich relevanten Informationen liefern können. Hierzu zählen die Definition des Nachweiszeitraums, die Festlegung von Schutzzielen für Mensch und Umwelt bei einer Freisetzung von chemotoxischen und radioaktiven Stoffen, sowie der Bewertung der Ergebnisse sog. probabilistischer Sicherheitsanalysen, die Festlegung der Anforderungen an den sicheren Einschluss der Schadstoffe und an den Stellenwert der einzelnen Barrieren eines Mehrbarrierenkonzepts. Weiterhin müssen Festlegungen zum Stellenwert der Szenariengruppen für zu erwartende oder außer– gewöhnliche Entwicklungen sowie zu Schlüsselszenarien für unbeabsichtigtes menschliches Einwirken in ein Endlager getroffen werden. Es muss entschieden werden, ob eine Rückholung von Abfällen vorgesehen werden soll.
(Quelle: BfS, 08.11.2005)
Geonet News vom 14.11.2005