Gemeinsame Umweltkommission Mecklenburg-Vorpommern und Westpommern beschließt weitere Zusammenarbeit
Die VIII. Tagung der Gemeinsamen Umweltkommission (GUK) Mecklenburg-Vorpommern und der Wojewodschaft Westpommern wurde heute in Schwerin mit einem Beschluss über die weitere Zusammenarbeit beendet.
Die Ergebnisse der zweitägigen Beratung wurden in Schwerin auf einer Pressekonferenz durch die Leiter beider Delegationen, Umweltminister M-V, Prof. Dr. Wolfgang Methling und den Vizemarschall der Wojewodschaft Westpommern, Andrzej Posluszny, vorgestellt. Im Beschlussprotokoll wurden folgende Maßnahmen festgeschrieben:
1. Naturschutz
Beide Seiten vereinbarten die Erstellung einer gemeinsamen „Roten Liste“ gefährdeter Wirbeltierarten. Die Gemeinsamkeiten in der naturräumlichen Ausstattung bilden dafür die Grundlage. Eine erste Liste soll bereits im kommenden Jahr erscheinen.
Da die Wojewodschaft Westpommern noch keine FFH-Gebietsmeldung vorgenommen hat, wird es eine Abstimmung mit M-V über grenzüber– schreitende Gebiete (Kleines Haff, Gottesheide und Leenzensee) geben, um so einen Beitrag zum europäischen Netz NATURA 2000 zu liefern. Gleiches gilt für die Ausweisung von Vogelschutzgebieten.
Erarbeitung eines gemeinsamen Standpunktes zur Bewertung von Off-shore-Windkraftanlagen (z. B. im Bereich der Oderbank)
Abschluss der Vorbereitungen zur Ausweisung eines grenzüberschreiten– den Naturschutzgebietes „Gottesheide/Swidwie-See“ im Jahr 2002
2. Wasserhaushalt, Bekämpfung von Meeresunfällen
Im ersten Halbjahr 2002 sollen die geohydrologischen Untersuchungen im grenzüberschreitenden Wassereinzugsgebiet Ost – Usedom und Wollin abgeschlossen werden. Ziel ist es, auf Grundlage der wissenschaftlichen Untersuchungen Höchstmengen der Wasserentnahme durch die deutsche und polnische Seite festzulegen, um die Grundwasserqualität in der Region für die Zukunft zu sichern.
Beide Seiten begrüßen es, dass noch in diesem Jahr auf nationaler Ebene zwischen Deutschland, Polen, Dänemark und Schweden ein „Operational Agreement“ zur Verhinderung und Bekämpfung von Schadstoffunfällen auf der Ostsee abgeschlossen werden soll. M-V und die Wojewodschaft Westpommern kamen überein, auf dieser Basis ihr Potentiale zu bündeln, um im Ernstfall gemeinsam handeln zu können. Angestrebt werden gemeinsame Übungen auf See, Überprüfung und Abstimmung der Warn- und Alarmpläne und der vorhandenen Bekämpfungstechnik.
Durchführung eines gemeinsamen wissenschaftlichen Kolloquiums zu Methoden und Ergebnissen der Seensanierung in beiden Regionen.
3. Nachhaltige Entwicklung
Der Beschluss über die Schaffung der grenzüberschreitenden „Regionalen Agenda 21 Stettiner Haff – Region zweier Nationen“ soll im Jahr 2002 gefasst werden. Um diese Regionale Agenda 21 möglichst schnell möglichst vielen Menschen bekannt zu machen, wurde eine gemeinsame Schulung für Agenda 21-Moderatoren vereinbart. M-V hat der polnischen Seite Unterstützung beim Aufbau eines eigenen Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) zugesagt.
4. Kreislauf– und Abfallwirtschaft
Durchführung eines gemeinsamen Workshops zur einheitlichen Handhabung der Immissionsüberwachung und Genehmigung von Anlagen. Die Tagung soll Ende 2001 in Stettin stattfinden.
Abstimmung des Handelns der Behörden bei der Schließung von Altdeponien, Bewertung von Sonderabfalldeponien sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung sowie des Bauschuttrecyclings. Zum Thema „Abfallrechtliche Probleme des Bauschuttrecyclings“ wurde die Durchführung einer gemeinsamen Tagung im Frühjahr 2002 vereinbart.
(Quelle: Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2001)
Geonet News vom 26.10.2001