EU-Wasserrahmenrichtlinie tritt im Oktober in Kraft

Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie vom 23. Oktober 2000 werden die Anforderungen an Gewässer und Grundwasser erheblich erweitert und zum ersten Mal europaweit verbindlich geregelt.

So sollen nach Vorgaben aus Brüssel bis zum Jahr 2015 europaweit alle Gewässer unter ökologischen, ökonomischen und

sozialen Zielsetzungen bewirtschaftet werden. Die wesentlichen Ziele dieser

Richtlinie sind der gute ökologische und chemische Zustand der Oberflächengewässer (Flüsse, Seen, Bäche) und der Schutz des Grundwassers.

Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch einen verbindlichen

Bewirtschaftungsplan für alle internationalen Flusseinzugsgebiete.

Rheinland-Pfalz hat unmittelbar mit Inkrafttreten der

EU-Wasserrahmenrichtlinie mit der Erarbeitung einer Konzeption zur

landesweiten Umsetzung begonnen. Dabei erfolgte eine Abstimmung mit der

nationalen und internationalen Gesamtstrategie. Bis zu Beginn der 80er Jahre

waren im Land noch über 30 Prozent der Oberflächengewässer in Folge

fehlender oder unzureichender Abwasseranlagen stark oder übermäßig

verschmutzt (Güteklassen III bis IV). Flora und Fauna der Gewässer waren

entsprechend stark beeinträchtigt. Inzwischen haben fast alle Gewässer (rund 15.000 km Flüsse und Bäche) im Land wieder eine gute Wasserqualität

(Güteklasse II). Dies zeigt sich auch durch eine größere Artenvielfalt bei

Kleinstlebewesen und Fischen.

Die wesentlichen Ziele der EU-Richtlinie sind der gute ökologische und

chemische Zustand der Oberflächengewässer sowie der gute chemische und

mengenmäßige Zustand des Grundwassers. Diese Ziele sind für alle

Mitgliedsstaaten verbindlich und innerhalb eines festgelegten Fristenplanes

umzusetzen.

Der Gewässerschutz als wichtiger Bestandteil des

Naturhaushaltes ist zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung, zur

Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie auch als Grundlage für die

wirtschaftliche Entwicklung nachfolgender Generationen unverzichtbar. So sind beispielsweise bisher lediglich Kleinstorganismen in die Bewertung

einbezogen worden. Neu ist, dass nun eine umfassendere biologische und

chemische Beurteilung einschließlich Wasserpflanzen und Fische erfolgt. Über

die bisherigen Anforderungen der Abwassereinleitung hinaus müssen zukünftig

bestimmte gefährliche Stoffe in den Gewässern weiter reduziert werden.

Sofern der gute ökologische Zustand nicht erreicht ist, sind die betroffenen

Gewässer zu sanieren.

(Quelle: Umwelminiserium Rheinland-Pfalz, 22.08.2002)

Geonet News vom 26.08.2002