EU-Wasserrahmenrichtlinie tritt im Oktober in Kraft
Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie vom 23. Oktober 2000 werden die Anforderungen an Gewässer und Grundwasser erheblich erweitert und zum ersten Mal europaweit verbindlich geregelt.
So sollen nach Vorgaben aus Brüssel bis zum Jahr 2015 europaweit alle Gewässer unter ökologischen, ökonomischen und
sozialen Zielsetzungen bewirtschaftet werden. Die wesentlichen Ziele dieser
Richtlinie sind der gute ökologische und chemische Zustand der Oberflächengewässer (Flüsse, Seen, Bäche) und der Schutz des Grundwassers.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch einen verbindlichen
Bewirtschaftungsplan für alle internationalen Flusseinzugsgebiete.
Rheinland-Pfalz hat unmittelbar mit Inkrafttreten der
EU-Wasserrahmenrichtlinie mit der Erarbeitung einer Konzeption zur
landesweiten Umsetzung begonnen. Dabei erfolgte eine Abstimmung mit der
nationalen und internationalen Gesamtstrategie. Bis zu Beginn der 80er Jahre
waren im Land noch über 30 Prozent der Oberflächengewässer in Folge
fehlender oder unzureichender Abwasseranlagen stark oder übermäßig
verschmutzt (Güteklassen III bis IV). Flora und Fauna der Gewässer waren
entsprechend stark beeinträchtigt. Inzwischen haben fast alle Gewässer (rund 15.000 km Flüsse und Bäche) im Land wieder eine gute Wasserqualität
(Güteklasse II). Dies zeigt sich auch durch eine größere Artenvielfalt bei
Kleinstlebewesen und Fischen.
Die wesentlichen Ziele der EU-Richtlinie sind der gute ökologische und
chemische Zustand der Oberflächengewässer sowie der gute chemische und
mengenmäßige Zustand des Grundwassers. Diese Ziele sind für alle
Mitgliedsstaaten verbindlich und innerhalb eines festgelegten Fristenplanes
umzusetzen.
Der Gewässerschutz als wichtiger Bestandteil des
Naturhaushaltes ist zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung, zur
Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie auch als Grundlage für die
wirtschaftliche Entwicklung nachfolgender Generationen unverzichtbar. So sind beispielsweise bisher lediglich Kleinstorganismen in die Bewertung
einbezogen worden. Neu ist, dass nun eine umfassendere biologische und
chemische Beurteilung einschließlich Wasserpflanzen und Fische erfolgt. Über
die bisherigen Anforderungen der Abwassereinleitung hinaus müssen zukünftig
bestimmte gefährliche Stoffe in den Gewässern weiter reduziert werden.
Sofern der gute ökologische Zustand nicht erreicht ist, sind die betroffenen
Gewässer zu sanieren.
(Quelle: Umwelminiserium Rheinland-Pfalz, 22.08.2002)
Geonet News vom 26.08.2002