Erste Schritte zur praktischen Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie beraten

ber erste Schritte zur praktischen Umsetzung der EU - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) haben Vertreter des Umweltministeriums am 11. Juli 2001 in Güstrow auf einer Tagung vor rund 200 Vertretern von Landesbehörden, Wasser– und Bodenverbänden sowie Umwelt– und Naturschutzverbänden informiert.

Die Umsetzung der am 22.12.2000 in Kraft getretenen EU-WRRL bezeichnete der Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns, Prof. Dr. Wolfgang Methling, in seinem Grußwort als „gigantische Aufgabe, die nur zu bewältigen ist, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.“ Die WRRL führe zu einer Vielzahl neuer Aufgaben, die von den Wasserwirtschaftsverwaltungen zu bewältigen sind. Allein die in der WRRL geforderte künftige flussgebietsbezogene Bewirtschaftung der Gewässer (von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen) sei nur länderübergreifend zu realisieren.

Minister Methling: „In den vergangenen 10 Jahren wurden im Gewässerschutz in M-V hervorragende Ergebnisse erzielt. So entsprechen derzeit ca. 70% der Gewässer der Güteklasse 2. Andererseits bereitet die diffuse Belastung, insbesondere die Nitratproblematik, noch Anlass zur Sorge. Und es ist erkennbar, dass eine Verbesserung des Gewässerzustandes mit den „klassischen“ wasserwirtschaftlichen Maßnahmen allein nicht möglich ist. Daher bietet die WRRL mit ihrem integrativen Ansatz und der Betrachtung des Gewässers als Einheit von Ufer, Umland und Einzugsgebiet ganz neue Perspektiven für den Gewässerschutz.“

Die EU-WRRL setzt für alle Länder verbindliche Fristen. Bis zum November 2003 muss die rechtliche Umsetzung erfolgt sein. Das heißt, bis dahin müssen in der Bundesrepublik das Wasserhaushaltsgesetz, 16 Landeswassergesetze sowie in allen Bundesländern die erforderlichen Rechts– und Verwaltungsvorschriften erlassen sein. Bis Ende 2004 ist die Bestandaufnahme als Voraussetzung für die Flussgebietsplanungen durchzuführen, bis zum Jahr 2009 sind Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne zu erstellen.

Um bereits vor Inkrafttreten der Gesetze mit der Bestandaufnahme beginnen zu können, hat die Landesarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), deren Vorsitz M-V hat, einheitliche Arbeitshilfen entwickelt, die den Tagungsteilnehmern am 11. Juli 2001 vorgestellt wurden.

(Quelle: Umweltministerium M.-V., 11.07.2001)

Geonet News vom 13.07.2001