Deutschland bei der Umsetzung europäischer Deponievorgaben führend

Kabinett beschließt Verordnung zur Umsetzung der europäischen Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien.

Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat das Bundeskabinett heute den Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung 2003/33/EG zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien beschlossen. Die Ratsentscheidung beinhaltet spezielle Kriterien und Testverfahren und damit verknüpfte Zuordnungswerte für jede Deponieklasse. Nur für Hausmülldeponien werden keine Grenzwerte festgelegt. Für Hausmüll gelten bestimmte Reduzierungsziele der EG-Deponierichtlinie, die Deutschland schon heute erfüllt.

Die Ratsentscheidung muss von den Mitgliedstaaten im nationalen Recht angewandt werden. Dies wird durch die Vorgaben des geltenden Deponierechts in Deutschland weitgehend erreicht. Nur die noch existierenden Lücken zum europäischen Deponierecht werden mit dem Verordnungsentwurf geschlossen. Die Bundesregierung nutzt dabei Möglichkeiten zur Deregulierung. Beispielweise werden Verfahrenserleichterungen für bestimmte Inertabfälle aus dem europäischen Recht übernommen. Bestimmte strengere Anforderungen werden an das europarechtlich harmonisierte Niveau angepasst. Dies dient der Deregulierung und baut Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten ab, ohne erreichte Umweltstandards aufzugeben.

Daneben enthält der Verordnungsentwurf Modifizierungen einzelner Regelungen zur Ablagerung von mechanisch-biologisch behandelten Abfällen und der Voraussetzungen für den Weiterbetrieb von Altdeponien. Insbesondere die Anhebung des TOC, d.h. der zulässigen Restorganik im behandelten Abfall, ermöglicht den Betrieb von neu errichteten Anlagen, die ansonsten in vielen Fällen nachgerüstet werden müssten, ohne dass die Deponierung der Behandlungsreste nachhaltiger wäre.

Das Bundeskabinett hat mit seinem heutigen Beschluss vom Bundesrat geforderte Änderungen in Details des praktischen Vollzugs übernommen. Vor einer Veröffentlichung ist noch die abschließende Zustimmung des Deutschen Bundestages erforderlich, die im Oktober angestrebt wird. Die Verordnung wird voraussichtlich am 1. Februar 2007 in Kraft treten.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Geonet News vom 30.10.2006