Deponieverordnung in Kraft getreten

Seit dem 1. August gelten neue Anforderungen an Mülldeponien in Deutschland. Mit dem Inkrafttreten der Deponieverordnung wird der umweltverträglichen Abfallentsorgung ein weiterer Baustein hinzugefügt. „Die Verordnung ist ein Stück Generationengerechtigkeit. Sie stellt sicher, dass nachfolgenden Generationen keine Altasten hinterlassen werden, die teuer saniert werden müssen.

Deponien sollen künftig Bestandteil der nachhaltigen Entsorgungsinfrastruktur eines modernen Industriestaats sein“, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Die Deponieverordnung enthält detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb, Stilllegung sowie Nachsorge von Deponien und Langzeitlagern. Diese Anforderungen sind für jeden Anlagenbetreiber unmittelbar rechtsverbindlich. Ökologisch unzulängliche Deponien dürfen ab 2009 nicht mehr weiter betrieben werden. Ziel ist es, die abzulagernde Menge und deren Schadstoffgehalt auf ein für Umwelt und Gesundheit vertretbares Mass zu beschränken. Gemeinsam mit der seit März 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung, die eine Vorbehandlung des auf Deponien abzulagernden Abfalls vorsieht, dient die Deponieverordnung der Umsetzung der EU-Deponierichtlinie.

Mit der Einführung europaweit einheitlicher Standards wird dem Umweltdumping durch Billigdeponien Einhalt geboten. Alle Deponiebetreiber, ausser den öffentlich-rechtlichen und damit staatlich abgesicherten, sind künftig verpflichtet, finanzielle Mittel für den Fall bereitzustellen, dass Weiterbetrieb, Stilllegung oder Nachsorge der Anlage nicht der Zulassung entsprechen. Damit wird das Verursacherprinzip gestärkt und verhindert, dass privat erwirtschaftete Gewinne aus einer Deponie abgeschöpft, die hohen Kosten für Stilllegung und Nachsorge auf die Allgemeinheit abgewälzt werden können.

Weitere Informationen zur Deponieverordnung unter www.bmu.de

(Quelle: BMU Pressedienst, 01.08.2002)

Geonet News vom 04.08.2002