Deponierung unbehandelter Abfälle nur noch bis Ende Mai 2005
Nach dem 1. Juni 2005 dürfen keine unbehandelten Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden.
Dies hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem Rechtsstreit zwischen einem regionalen Deponiezweckverband und dem Land Rheinland-Pfalz festgestellt.
In einer ersten Stellungnahme begrüßte das Bundesumweltministerium diese Entscheidung und sah darin ein bundesweites Signal für ein Ende der Deponierung unvorbehandelten Hausmülls. „Damit wird der Vollzug der Ablagerungsverordnung bundesweit abgesichert. Der Schutz der Umwelt hat Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen säumiger Deponiebetreiber“, sagte Umweltstaatssekretär Rainer Baake. Das Gericht hatte ebenfalls klargestellt, dass die 1. März 2001in Kraft getretene Ablagerungsverordnung EU-rechtskonform ist. „Mit europarechtlichen Bedenken kann diese Verordnung nun nicht mehr in Zweifel gezogen werden“, so Baake.
Der Deponiezweckverband Eiterköpfe – bestehend aus den Landkreisen Mayen-Koblenz, Cochem-Zell sowie der Stadt Koblenz – hatte bei der Bezirksregierung Koblenz eine Ausnahmeregelung beantragt, um auf der Abfalldeponie Eiterköpfe über den 31.05.2005 hinaus Abfälle abzulagern, die lediglich zerkleinert wurden. Die Genehmigungsbehörde lehnte diesen Antrag unter Verweis auf die seit März 2001 geltende Abfallablagerungsverordnung ab.
Ab dem 1. Juni 2005 sind danach alle abzulagernden Abfälle thermisch oder durch hochwertige mechanisch-biologische Verfahren vorzubehandeln. Gegen diese Entscheidung klagte der Zweckverband vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Dort wurde das Verfahren ausgesetzt und dem Deponiezweckverband im Wege einer einstweiligen Anordnung gestattet, über den 1. Juni 2005 hinaus bis zum Bau einer eigenen Vorbehandlungsanlage lediglich mechanisch zerkleinerte Abfälle auf der Deponie abzulagern.
Das OVG Koblenz verwarf nun diese Entscheidung der Vorinstanz und entschied: Der Deponiezweckverband Eiterköpfe hat kein schutzwürdiges Interesse daran, über den Stichtag 1. Juni 2005 hinaus Abfälle zu deponieren, die den existierenden Umweltanforderungen nicht entsprechen. „Damit ist nun endgültig klar, die Ablagerungsverordnung gilt. Die wenigen Kommunen mit noch fehlenden Vorbehandlungskapazitäten sind nun definitiv aufgefordert, zügig zu handeln und das nachzuholen, was andernorts längst geschehen ist“, sagte Baake.
(Quelle: BMU, 10.11.2003)
Geonet News vom 17.11.2003