Deponierung unbehandelter Abfälle ab jetzt verboten

Am 1. Juni 2005 ist in Deutschland die Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle in Mülldeponien unwiderruflich zu Ende gegangen.

Bei der nun durch die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi) gesetzlich vorgeschriebenen Vorbehandlung der Abfälle werden organische Stoffe und Schadstoffe abgebaut oder zerstört, anorganische Schadstoffe abgeschieden oder auslaugsicher eingebunden. Dies teilte jetzt das Bundesumweltministerium mit.

Die Regelung verhindert, dass sich zukünftig durch Reaktionen der Abfälle in Deponien schadstoffbelastetes Sickerwasser und klimawirksames Deponiegas bilden und die Umwelt schädigen. Damit leistet die Abfallwirtschaft nach Ansicht des Bundesumweltministeriums einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Deponiegas enthält zu einem hohen Anteil Methan, einen Klimakiller mit einer 21-fachen stärkeren Wirkung als CO2.

„Heute endet das Vergraben und Vergessen von Abfällen in Deponien, das den nachfolgenden Generationen zahllose Altlasten beschert hat. Dieser grundlegende Wandel ist ein Meilenstein im Umweltschutz, vergleichbar mit der breiten Einführung des geregelten Katalysators für Autos oder der Großfeuerungsanlagenverordnung für Kraftwerke“, so Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Zur fristgerechten Umsetzung der Ablagerungsverordnung wurden in Deutschland in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Behandlungsanlagen errichtet und bestehende modernisiert. Rund zehn Milliarden Euro wurden von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der privaten Entsorgungswirtschaft investiert, rund 15.000 Dauerarbeitsplätze neu geschaffen. In über 120 Anlagen werden zukünftig Restabfälle mit modernsten Techniken auf einem hohen Umweltschutzniveau behandelt. Dabei werden verwertbaren Stoffe abgetrennt und die in den Abfällen steckende Energie genutzt. Lediglich ein geringer Teil von maximal 30 Prozent, der nicht verwertbar ist, muss noch auf technisch gut ausgestatteten Deponien abgelagert werden.

Mit der bundesweiten Beendigung der Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle nimmt die deutsche Abfallwirtschaft in Europa neben Österreich, Dänemark und den Niederlanden eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der EG-Deponierichtlinie ein. Jürgen Trittin: „Andere Staaten – innerhalb und außerhalb der Europäischen Union – stehen vor massiven noch ungelösten Abfallproblemen. Hier liegt eine große Chance für den Export fortschrittlicher deutscher Umwelttechnik. Insofern trägt die Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung auch zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei.“

Gestern Vormittag hatte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Margareta Wolf, die größte Anlage zur mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung in Deutschland in Betrieb genommen. In der Anlage, die sich auf dem Gelände der Zentraldeponie Cröbern bei Leipzig befindet, können jährlich bis zu 300.000 Tonnen Hausmüll, Sperrmüll und Gewerbeabfälle aus Leipzig und fünf weiteren umliegenden sächsischen Landkreisen mechanisch aufbereitet und biologisch stabilisiert werden. Dabei werden rund 135.000 Tonnen heizwertreiche Abfälle zur energetischen Verwertung sowie 32.000 Tonnen Holz und Metalle zur stofflichen Verwertung gewonnen. Nur etwa ein Drittel der angelieferten Abfälle werden nach einem 13-wöchigen Rotteprozess auf der Zentraldeponie abgelagert.

Der NABU hat das Verbot der Deponierung unbehandelter Abfälle in Deutschland grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig aber vor Missbrauch in der Praxis gewarnt. „Alle denkbaren Schlupflöcher zur Umgehung dieser Regelung müssen konsequent gestopft werden“, forderte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Zudem sei es unklar, ob überhaupt ausreichende Kapazitäten für die Vorbehandlung der zu erwartenden Müllmengen zur Verfügung stünden. Nach Schätzungen von Experten fehlten derzeit Behandlungsanlagen für Abfälle bis zu sieben Millionen Tonnen.

(Quelle: BMU, NABU, 01.06.2005)

Geonet News vom 06.06.2005