Braunkohlesanierung: 50 Millionen für Lausitz und Südraum Leipzig
Grünes Licht für zusätzliche Projekte in den ehemaligen Braunkohlerevieren in der Lausitz und im Südraum Leipzig: Die vom Freistaat Sachsen nach dem Verwaltungsabkommen III Braunkohlesanierung zugesagten 50 Millionen Euro zum Abbau struktureller Nachteile können jetzt fließen.
Projektträger für die auf wirtschaftliche oder touristische Nachnutzung orientierten Vorhaben – so genannte §4-Maßnahmen – ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).
Den entsprechenden Rahmenvertrag haben der stellvertretende sächsische Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Thomas Jurk und die LMBV-Geschäftsführer Mahmut Kuyumcu und Friedo Ulpts am 3. März 2005 in Boxberg unterzeichnet.
„Die LMBV hat in den vergangenen Jahren bei der bergtechnischen Sicherung und der Verbesserung der Infrastruktur in den ehemaligen Revieren gute Arbeit geleistet“, sagte Jurk. „Ich bin überzeugt, dass sie auch diese Aufgabe mit großem Engagement erfüllen wird. Unser Ziel ist es, die Regionen attraktiver für Investoren und Touristen zu machen. Dabei sehe ich auch Synergieeffekte mit noch laufenden Abschlussmaßnahmen der regulären Braunkohlesanierung.“
Durch den notwendigen planerischen Vorlauf seien die Mittel in Jahresscheiben bis 2007/2008 veranschlagt. „Der Haushaltsentwurf der Regierung sieht vor, dass in diesem Jahr noch sechs Millionen fließen“, so der Minister.
Eigens dafür gegründete Regionale §4-Arbeitsgruppen Westsachsen und Ostsachsen werden nun einen Leitfaden erarbeiten, der die Kriterien für die Auswahl der Projekte, das Antrags– und Abwicklungsverfahren festschreibt. Mitglieder der Arbeitsgruppen sind Vertreter des Sächsischen Oberbergamtes, des Wirtschaftsministeriums, der Regierungspräsidien, der LMBV und der kommunalen Planungsverbände.
Die §4 Mittel können mit Förderprogrammen des Bundes und der EU kofinanziert werden. „Die Kommunen müssen mit ins Boot“, so der Minister. „Sie müssen einen angemessenen Beitrag leisten, aber wir werden sie nicht überfordern.“ Mit den nach §4 des Verwaltungsabkommens III zur Braunkohlesanierung von Sachsen bereitgestellten Mitteln können über die bergrechtliche Verpflichtung der LMBV hinausgehende Vorhaben beispielsweise schiffbare Kanäle und Schleusen im Lausitzer Seenland und im Gewässerverbund des Leipziger Südraums, aber auch Radewege und andere Infrastrukturprojekte gebaut werden.
Die Braunkohlesanierung in Ostdeutschland ist ein Gemeinschaftswerk des Bundes und der Braunkohleländer Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Als Investition in die Zukunft der Lausitz und Mitteldeutschlands haben der Bund und die Länder bisher 7,5 Milliarden Euro dafür eingesetzt.
(Quelle: LMBV, 03.03.2005)
Geonet News vom 09.03.2005