Brandenburg: Anzahl der aktiven Deponien nimmt rapide ab

Ab dem 1. Juni 2005 beginnt ein neues Zeitalter in der Entsorgungswirtschaft. Siedlungsabfälle dürfen dann nicht mehr wie bisher deponiert werden, sondern müssen einer Behandlung unterzogen werden.

Das fordert die Abfallablagerungsverordnung der Bundesregierung. Brandenburgs Agrar– und Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD): „Dafür müssen neue Anlagen errichtet werden. Nur noch ein Bruchteil der Abfälle wird nach der Behandlung deponiert, der größte Teil wird zukünftig stofflich oder thermisch verwertet.“ Die Aufbereitung und der Einsatz von Abfällen zu Ersatzbrennstoffen war am 16. Juni 2004 Thema des Forums Hochkalorik, das vom Agrar– und Umweltministeriums Brandenburg in Potsdam ausgerichtet wurde.

Von 30 auf 5

In diesem Forum, das im Jahr 2002 auf Initiative des Ministeriums gegründet wurde, arbeiten Kommunen, Wirtschaft, Forschung und von Behörden mit. Nach 2005 wird es im Land Brandenburg statt der bisher 30 nur noch fünf Siedlungsabfalldeponien geben. Knapp die Hälfte der bisher deponierten Abfälle werden zukünftig zur Energiegewinnung genutzt.

Vorbereitungen auf Hochtouren

Die Landkreise, kreisfreien Städte und die von diesen gebildeten Zweckverbände sind als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes für die Einhaltung der neuen verbindlichen Vorgaben des Bundes zur Restabfallentsorgung verantwortlich. Ein Jahr vor Inkrafttreten dieser neuen Regelungen laufen daher die Vorbereitungen bei den Kommunen und der Entsorgungswirtschaft auf Hochtouren.

Die meisten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben durch die Planung eigener Anlagen oder die vertragliche Bindung von Kapazitäten der Entsorgungswirtschaft rechtzeitig vorgesorgt und liegen im Plan. Einige Kommunen haben dagegen noch Nachholbedarf und müssen sich nun kurzfristig durch Ausschreibungen Fremdkapazitäten sichern, um die Einhaltung der gesetzlichen Frist gewährleisten zu können. Noch stehen freie Entsorgungskapazitäten zur Verfügung, so dass nicht mit größeren Engpässen zu rechnen ist. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass die Entsorgungspreise mit Näherrücken des entscheidenden Termin deutlich anziehen werden.

Sollten dennoch Probleme auftreten, zum Beispiel weil sich die Inbetriebnahme einzelner Anlagen verzögert, ist die Rechtslage eindeutig. Unbehandelte Siedlungsabfälle dürfen nach dem 1. Juni 2005 nicht mehr deponiert werden. Ist absehbar, dass die Anlage nicht rechtzeitig läuft, dann muss der betroffene öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sich rechtzeitig um eine rechtlich zulässige Übergangslösung kümmern. Das heißt, entweder die Abfälle zeitweise in einer anderen Behandlungsanlage unterbringen oder eine zeitlich befristete Zwischenlagerung vornehmen. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Kommunen alle Anstrengungen unternehmen werden, solche Übergangslösungen zu vermeiden, da sie zusätzliche Kosten verursachen.

Brandenburger Lösung

Positiv bewertet das Ministerium die Tatsache, dass die Restabfallbehandlung der zirka 900.000 Tonnen Brandenburger Siedlungsabfälle nach bisherigem Stand ausschließlich im Land stattfinden wird.

Das bringt eine Reihe größerer Investitionen mit sich und schafft Arbeitsplätze. Bei den meisten der neuen Restabfallbehandlungsanlagen wurde mit dem Bau begonnen beziehungsweise steht der Baubeginn kurz bevor. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um teilstromspezifische Behandlungsverfahren. 40 bis 50 Prozent der zu behandelnden Abfälle können zu Ersatzbrennstoffen aufbereitet und in Kraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt werden.

(Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, 16.06.2004)

Geonet News vom 21.06.2004