Abfallablagerungsverordnung: Keine Altlasten für künftige Generationen
Ab 1. Juni 2005 dürfen Siedlungsabfälle, die nicht vorbehandelt wurden, nicht mehr auf Deponien gebracht werden.
Dieses Datum ist eine Zäsur in der Abfallpolitik und ein Riesenschritt zum Ende des Deponie-Zeitalters“, stellt Rheinland-Pfalz Umweltministerin Margit Conrad fest. „Wir dürfen nachfolgenden Generationen keine Altlasten hinterlassen. Die rheinland-pfälzischen Kommunen haben sich auf das Datum 1. Juni vorbereitet.“
Die „Technische Anleitung Siedlungsabfall“ (Tasi) wurde 1993 beschlossen mit dem Ziel, nach einer zwölfjährigen Übergangsfrist die Deponierung nicht vorbehandelter Abfälle zu beenden und damit für eine möglichst umfassende Verwertung zu sorgen. 2001 hat diese Vorgabe mit der Abfallablagerungsverordnung Gesetzeskraft erlangt.
Dass die Deponierung von unbehandeltem Hausmüll künftig nicht mehr möglich ist, hat das Land in einem bundesweit beachteten Rechtsstreit um die Hausmülldeponie Eiterköpfe bestätigt erhalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich im April 2005 der Rechtsauffassung des Landes angeschlossen, dass das Verbot einer Deponierung nach dem 1. Juni mit europäischem Recht vereinbar sei.
Heute wird drei Mal so viel Hausmüll wieder verwertet wie seit Beginn der 90-er Jahre. Das Gesamtaufkommen an Abfällen im kommunalen Bereich hat sich fast halbiert. In Rheinland-Pfalz fallen aktuell rund 870.000 Tonnen Restabfälle aus Haushalten und sonstiger Herkunft an. Für die Entsorgung dieses Siedlungsabfalls und für die Umsetzung der Ablagerungsverordnung sind Landkreise und kreisfreie Städte zuständig. Das Umweltministerium hat die entsorgungspflichtigen Körperschaften beraten und den Prozess moderiert. Ziel war es, regionale Entsorgungsverbünde zu schaffen, um wirtschaftliche Lösungen anzubieten und gemeinsame Deponieverwertung zu betreiben.
Für die Abfallbehandlung stehen zur Verfügung: Drei Müllheizkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 606.000 Tonnen zur Erzeugung von Fernwärme und Strom.
Vier Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlagen (MBA) mit einer Kapazität von 340.000 Tonnen; bei der MBA im Landkreis Trier-Saarburg ruht der Baubetrieb. In den MBAs werden heizwertreiche Restabfälle aussortiert und an anderer Stelle verbrannt. Der biologisch abbaubare Teil wandert nach der Verrottung oder Vergärung auf Deponien.
Die Zahl der Deponien hat sich in Rheinland-Pfalz seit 1993 von 29 auf 13 Deponien um mehr als die Hälfte reduziert. Diese 13 Restabfall-Deponien stehen hauptsächlich für mineralische Stoffe wie zum Beispiel Bauschutt, Schlacken, verunreinigtes Erdreich, offen; drei davon dienen dazu, Behandlungsrückstände von Mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen (MBA) zu deponieren. In still gelegte Deponien können lediglich noch bestimmte Abfälle als Ersatzbaustoffe zur Endgestaltung einer Deponie eingebracht werden.
Lediglich in Koblenz und in den Landkreisen Mayen-Koblenz und Cochem-Zell (Deponie-Zeckverband Eiterköpfe) gibt es bisher keine endgültige Behandlungslösung. Hier ist ein Zwischenlager genehmigt, welches bis zu einem Jahr betrieben werden kann.
Kein unbehandelter Müll mehr auf sächsischen Deponien „Sachsen ist für den Start ins neue Abfallzeitalter gerüstet“, betonte auch Sachsens Umwelt– und Landwirtschaftsminister Stanislaw Tillich in Dresden. Von den einst 800 Deponien Ende der achtziger Jahre bleiben derzeit acht Deponien übrig. Nach 2005 werden es drei relativ nachsorgefreie Deponien sein. Das Zeitalter großer Hausmülldeponien ist laut Tillich somit vorbei. Schadstoffhaltiges Sickerwasser und klimaschädliche Deponiegase würden endgültig der Vergangenheit angehören. „Das ist ein entscheidender Wendepunkt in der Abfallwirtschaft. Die Abfallentsorgung wird damit ein großes Stück umweltverträglicher“, betonte der Minister.
(Quelle: Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz, Umweltministerium Sachsen, 25.05.2005)
Geonet News vom 30.05.2005