78 Millionen Euro für die Sanierung von Wismut-Altstandorten

Für die Sanierung von Wismut-Altstandorten werden Bund und Freistaat Sachsen bis 2012 insgesamt 78 Millionen Euro bereitstellen.

Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichneten der Bundesminister für Verkehr, Bau– und Wohnungswesen und Beauftragter der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Neuen Länder Dr. Manfred Stolpe und Dr. Martin Gillo, Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, am 5. September 2003 in der sächsischen Landesvertretung in Berlin. Der Bund hatte sich bereit erklärt, pauschal 39 Millionen Euro bereitzustellen, wenn Sachsen sich mit gleicher Summe beteiligt. Projektträger ist die Wismut GmbH.

Nach dem Wismutgesetz von 1991 und dem darin zitierten Abkommen zwischen der DDR und UdSSR (1962) sind der Bund und die Wismut GmbH nicht verpflichtet, Standorte zu sanieren, die nach 1962 nicht mehr von der Wismut genutzt wurden. Auch für den Freistaat Sachsen und die als Grundeigentümer eingetragenen Gemeinden, Landkreise, Gewerbebetriebe oder Privatpersonen besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Sanierung.

Stolpe: „Mit diesem Abkommen wird der Startschuss für die Lösung eines der größten Umweltprobleme in den neuen Bundesländern gegeben: die Sanierung der Wismut Altstandorte. Besonders profitieren wird das Erzgebirge und hierbei insbesondere die Region um die Stadt Johanngeorgenstadt, wo der Uranerzbergbau 1946 seinen Anfang nahm und 1957 eingestellt wurde. Riesige Umweltschäden sind zurückgeblieben.“ Als positives Signal für die Menschen in der Region wertet Bundesminister Dr. Stolpe, dass die Wismut GmbH, die vom Bund bereits im Jahre 2000 einen Sondierungsauftrag erhalten hatte, als Projektträger ausgewählt wurde. „Die Wismut GmbH mit ihren ca. 2.500 Beschäftigten und etwa 300 Auszubildenden hat sich einen herausragenden Ruf als kompetenter Sanierer erworben“, so Stolpe.

„Auch bei den Altstandorten können nun die dringlichen bergtechnischen und radiologischen Schäden saniert werden. Für die regionale Entwicklung in den betroffenen Regionen ist das ein großer Fortschritt“, sagte Staatsminister Dr. Martin Gillo. Er dankte allen, die diese für Sachsen so wichtige Vereinbarung möglich machten. Die Wismut GmbH sei verpflichtet, mindestens die Hälfte der Leistungen an mittelständische Unternehmen im Erzgebirge zu vergeben. „Damit werden ca. 150 sächsische Arbeitsplätze in der Bergbausanierung gesichert.“

Mit Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens kann der Freistaat Ablauf und Prioritäten bei der Sanierung der Wismut-Altstandorte festlegen. Dafür soll ein Sanierungsbeirat aus Vertretern der Staatsregierung und des Sächsischen Oberbergamtes geschaffen werden. Die betroffenen Regionen werden in die Entscheidungen eingebunden.

(Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau– und Wohnungswesen, 05.09.2003)

Geonet News vom 12.09.2003