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Titel

Wiederherstellungsmaßnahmen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadt Altena (Westf.)
Lüdenscheider Straße 22
58762 Altena (Westf.)

Ausführungsort

DE-58762 Altena

Frist

17.05.2023

Vergabeunterlagen

www.subreport.de/E48783423

Beschreibung

a1) Stadt Altena (Westf.)

Lüdenscheider Str. 22

58762 Altena

Telefon 0 21 1/94 25 65 0

E-Mail: ds(at)clp-law.de

Internet: https://www.altena.de

a2) Zuschlag erteilende Stelle: Vergabestelle, siehe oben

a3) Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Adresse für elektronische Angebote Internet: https://www.subreport.de/E48783423 ebote

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung , UVgO Vergabenummer HWSB21_AL_MV22_V003

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform

d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle): Ort der Leistung: 58762 Altena (Westf.) Art der Leistung: Planungsbegleitende Vermessungsleistungen (vgl. Anlage 1.4 zu § 3 Abs. 1 HOAI 2021) der Fließgewässer und Bauwerke im Gebiet der Rahmede und weiterer Nebengewässer. Umfang der Leistung: Die Stadt Altena (Westf.) hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Eigentümer ist die Stadt Altena (Westf.) selbst, in deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Vermessungsleistungen der Fließgewässer und Bauwerke im Gebiet der Rahmede und ihrer Nebengewässer. Zu den weiteren Nebengewässern gehören: Steiner Siepen, Mühlenbach, Kleinendrescheider Siepen, Hemecke, Krummenscheider Bach, Rotenschlader Bach, Fuelbecke. Die Stadt Altena ist eine Kleinstadt im Märkischen Kreis in Nordrhein-Westfahlen. Die Gemeinde erstreckt sich über eine Fläche von 44,42 km².

e) Aufteilung in Lose: nein

f) Zulassung von Nebenangeboten: nein

g) Ausführungsfrist: Voraussichtlicher Beginn der Maßnahme ist Juni 2023. Vertragliches Ende des Ausführungsfrist ist der 31. Oktober 2023.

h) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: https://www.subreport.de/E48783423 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

i) Angebots- und Bindefrist: Ablauf der Angebotsfrist: am 17.05.2023 um 12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: am 16.06.2023

j) Geforderte Sicherheitsleistungen:

k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:

l) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: • Erklärung zu § 31 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB; • Erklärung zur Selbstreinigungsmaßnehmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig); • Nachweis betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1 bis 3 i. V. m. § 45 Abs. 1 der Vergabeverordnung (VgV). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Berufshaftpflichtversicherung • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Es wird darum gebeten, Versicherungsbestätigungen oder Police nicht unaufgefordert einzureichen. Technische, berufliche Leistungsfähigkeit: Kriterium „Geeignete Referenzen Bieter (Referenzobjekte betreffend Planungsleistungen)“: Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt, dass für jedes Unterkriterium mind. 1 wertbare Referenz vorgelegt werden muss. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Es gelten folgende Unterkriterien: • Planungsleistung im Bereich planungsbegleitende Vermessung (Ziff. 1.4.1 Abs. 2 Nr. 1 der Anlage 1.4 zu § 3 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) mit mind. LPH 1 bis 4 in den letzten 3 Jahren; • Planungsleistungen im Bereich planungsbegleitende Vermessung (Ziff. 1.4.1 Abs. 2 Nr. 1 der Anlage 1.4 zu § 3 Abs. 1 HOAI), mit mind. der Flächenklasse 11 nach Ziff. 1.4.2 Abs. 3 der Anlage 1.4 zu § 3 Abs. 1 HOAI; • Planungsleistungen im Bereich planungsbegleitende Vermessung ((Ziff. 1.4.1 Abs. 2 Nr. 1 der Anlage 1.4 zu § 3 Abs. 1 HOAI) mit mind. der Honorarzone III. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen im Angebotsschreiben (Anlage 10 – UVgO) anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht mehr als max. 3 Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für die Berechnung des 3-Jahre-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungsphasen in diesen Zeitkorridor fällt. Hierbei muss zumindest der Abschluss der letzten Leistungsphase in den Korridor fallen. Die Bearbeitung der übrigen Leistungsphasen darf insofern älter sein. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen. Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als BelEG für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Bieter können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Siehe hierzu auch Anlage 2. Hierbei ist mit dem Angebot beizubringen: • Bietergemeinschaftserklärung (§ 32 UVgO) Bieter können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen: • Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen: • Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie dessen Erklärung zu § 31 UVgO i. V. m. §§ 123 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); • Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe. Der AG behält sich vor, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen. Innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich vom Bieter auszufüllende Musterformulare, die zu verwenden sind. Geforderte Erklärungen, die sich nicht anhand dieser abgeben lassen, sind grundsätzlich als Eigenerklärung abzugeben. Zudem reichen – soweit nichts anderes ausgeführt ist – Eigenerklärungen aus. Die Mindestanforderungen müssen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Werden diese nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots aufgrund fehlender Eignung.

m) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen Sonstiges: Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 50957 vom 20.04.2023