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Titel

Wiederherstellung der Gewässer: Neugliederung Maßnahmen und Maßnahmenverbund Kolvenbach

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadt Bad Münstereifel Zentrale Vergabestelle
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Vergabestelle

Stadt Bad Münstereifel Zentrale Vergabestelle
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Ausführungsort

DE-53902 Bad Münstereifel

Frist

30.09.2024

Beschreibung

I. Stadt Bad Münstereifel

Marktstraße 11-15

DE-53902 Bad Münstereifel

E-Mail: zvs(at)bad-muenstereifel.de

Internet: https://www.bad-muenstereifel.de/startseite/

1. Art der Vergabe

Öffentliche Ausschreibung nach §9 UVgO.

2. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle

Bezeichnung

Stadt Bad Münstereifel

Postanschrift

Marktstr. 11-15, 53902 Bad Münstereifel

Kontaktstelle: Zentrale Vergabestelle

Telefon-Nummer:

Telefax-Nummer:

E-Mail-Adresse: zvs@bad-muenstereifel.de

URL: https://www.bad-muenstereifel.de/startseite/

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE122395335.

3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle

wie Ziffer 2

4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind

5. Form der Angebote

Zugelassen ist die Abgabe elektronischer Angebote ausschließlich unter www.evergabe.nrw.de

- Elektronisch in Textform

6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung

Zum Projektraum "M235 Kolvenbach" gehören der Kolvenbach (ca. 3,04 km lang) selbst mit einem Nebengewässer (ca. 1,25 km lang) sowie die Zuflüsse Schlierbach (ca. 2,40 km lang), Hennerbach (ca. 1,66 km) und Rolesbach (ca. 1,91 km). Somit sind die Gewässer des Projektraumes im Stadtgebiet von Bad Münstereifel insgesamt ca. 10,26 km lang. Alle Gewässer zusammen haben ein sehr hohes Gefälle mit einer Höhendifferenz von 549 m. Dies entspricht 5,35 %. Der Kolvenbach mündet unterhalb des Ortsteiles Eicherscheid in die Erft. Der Oberlauf des Kolvenbach mit einer Länge von ca. 2,50 km liegt im Bereich der Ortslage Bouderath, außerhalb des Stadtgebietes. Das Arbeitsfeld dieses Maßnahmebereiches zur Wiederherstellung der Gewässer ist auf das Stadtgebiet Bad Münstereifel begrenzt. Es bestehen keine Zusammenhänge oder Abhängigkeiten zu anderen Maßnahmen des Wiederaufbaus. Das Gewässersystem umschließt den Ortsteil Hohn der Stadt Bad Münstereifel und liegt nahezu vollständig in verschiedenen Landschaftsschutzgebieten (LSG 5306-0001, LSG 5306-0004, LSG 5306-0005, LSG 5406-0002, LSG 5406-0003). FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete (NSG) befinden sich nicht im Projektraum. Die Gewässer des Projektraumes fließen oft durch Waldgebiete und teilweise durch Grünlandflächen und sind gekennzeichnet durch einige Querungen von Straßen und Wegen, welche als Brücken oder Durchlässe hergestellt wurden. Wasserbauliche Anlagen, besonders die Durchlässe, wurden teilweise stark beschädigt bzw. zerstört. Dieser Schädigungsgrad gilt auch für das gesamte Gewässersystem. Insbesondere sind Tiefenerosion, Sedimentation, Ufererosion, Sturzbäume, Totholzanschwemmungen, Hangrutschungen und Böschungsabbrüche aufgetreten. Weiterhin wurde sehr viel Unrat oder Müll angeschwemmt. Der Kolvenbach und sein Nebengewässer wurden nicht oder nur sehr gering beschädigt und sollten nach Möglichkeit belassen werden. Die drei anderen Zuflüsse weisen jedoch einen höheren Schädigungsgrad auf. Ziel der gesamten Maßnahme ist die nachhaltige und naturnahe Wiederherstellung der Gewässer des gesamten Projektraumes, damit zukünftig bei ähnlichen Ereignissen diese enormen Schädigungen vermieden bzw. vermindert werden. Insbesondere sind die Durchlässe zu überprüfen, wenn notwendig instand zu setzen oder zu sanieren. Die Bemessung der Durchlässe ist auf der Basis der Erkenntnisse des Starkregenereignisses 2021 zu überprüfen und es sind diese Bauwerke, sofern erforderlich, dementsprechend zu ertüchtigen, damit einem erneutem Versagen vorgebeugt wird. Bei der Wiederherstellung der gesamten Bachverläufe ist besonderes Augenmerk auf eine mögliche Renaturierung bzw. eigendynamische Entwicklung der Gewässer unter Beachtung eines nachhaltigen Naturschutzes zu richten. Behördliche Abstimmungen und daraus resultierende Vorgaben oder Auflagen sind dabei zwingend umzusetzen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan, die Ingenieurbauwerke, die Geotechnik und die Ingenieurvermessung sind Bestandteil der Planungsleistungen nach HO AI. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021. Erfüllungsort Stadt Bad Münstereifel, Marktstr. 11-15, 53902 Bad Münstereifel.

7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose

Der Auftrag wird in Lose aufgeteilt. Angebote sind einzureichen für ein oder mehrere Lose.

Los Nr.: 1 Bezeichnung: Landschaftspflegerischer Begleitplan nach HO AI

Abweichender Erfüllungsort:

Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort (Auftragsgegenstand)

Art und Umfang der Leistung:

Grundleistungen gemäß Anlage 7 der HO AI LPH 1 - Klären

Aufgabenstellung und Ermitteln Leistungsumfang a) Zusammenstellen und Prüfen der vom AG zur Verfügung gestellten relevanten Unterlagen b) Ortsbesichtigungen c) Abgrenzen des Planungsgebiets anhand der planungsrelevanten Funktionen d) Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen e) Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen f) Aufstellung verbindlichen Arbeitsplan unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge LPH 2 - Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen a) Bestandsaufnahme: Erfassen von Natur und Landschaft jeweils einschließlich des rechtlichen Schutzstatus und fachplanerischer Festsetzungen und Ziele für die Naturgüter auf Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen b) Bestandsbewertung: aa) Bewertung Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und Landschaftspflege bb) Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung) cc) Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse als Grundlage für die Erörterung mit dem Auftraggeber LPH 3 - vorläufige Fassung a) Konfliktanalyse b) Ermitteln und Bewerten der durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablaufe) Konfliktminderung d) Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten e) Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen f) Erarbeiten und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen sowie von Angaben zur Unterhaltung dem Grunde nach und Vorschläge zur rechtlichen Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen g) Integrieren von Maßnahmen auf Grund des Natura 2000-Gebietsschutzes sowie auf Grund der Vorschriften zum besonderen Artenschutz und anderer Umweltfachgesetze auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Erarbeiten eines Gesamtkonzepts h) Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchtigungen i) Kostenermittlung nach Vorgaben des Auftraggebers j) Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte k) Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde 1) Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber LPH 4 - abgestimmte Fassung a) Darstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte. Besondere Leistungen gemäß Anlage 9 der HO AI Vorabstimmen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden Artenschutzprüfung Stufe 1, Darstellung oder Ausschließung von artenschutzrechtlichen Konflikten Weitere besondere Leistungen Ökologische Bauüberwachung Weitere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung "5.1.1M235LBLBP" Zuschlagskriterien: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien (Auftragsgegenstand) Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Die Leistungsphase 1 soll 4 Wochen nach Zuschlag beginnen Los Nr.: 2 Bezeichnung: Planungsleistungen Ingenieurbauwerke nach HO AI Abweichender Erfüllungsort: Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort (Auftragsgegenstand) Art und Umfang der Leistung: Objektplanung - Grundleistungen des Leistungsbilds Ingenieurbauwerke LPH 1 - Grundlagenermittlung a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des AG b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter d) bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung e) Ortsbesichtigung f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 3.1.2 LPH 2 - Vorplanung a) Analysieren der Grundlagen b) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter c) Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit d) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter f) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen g) Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung h) Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 2 Terminen i) Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen j) Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen k) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse PH 3 - Entwurfsplanung a) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für andere an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungen b) Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) fachspezifische Berechnungen, ohne Berechnungen aus anderen Leistungsbildern d) Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung e) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen f) Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten g) Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung h) Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit i) Bauzeiten- und Kostenplan j) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse LPH 4 - Genehmigungsplanung a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter d) Abstimmen mit Behörden e) Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen f) Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu zehn Kategorien LPH 5 - Ausführungsplanung a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung b) Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung d) Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung LPH 6 - Vorbereiten der Vergabe a) Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten d) Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten LV f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung g) entfällt LPH 7 - Mitwirken bei der Vergabe a) entfällt b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels c) entfällt d) Führen von Bietergesprächen e) bis h) entfällt LPH 8 - Bauoberleitung a) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe b) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) c) Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen d) Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme e) Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme f) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und Gesamtanlage g) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran h) Übergabe des Objekts i) Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche j) Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften LPH 9 - Objektbetreuung a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen Objektplanung - Besondere Leistungen und Zusätzliche Leistungen gemäß der Anlage 12 der HO AI bzw. zusätzlicher Anforderungen LPH 3 - Entwurfsplanung Hydraulische Berechnungen im Bereich der Durchlässe LPH 4 - Genehmigungsplanung Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen LPH 8 - Bauoberleitung Kostenkontrolle Prüfen von Nachträgen Örtliche Bauüberwachung: -Plausibilitätsprüfung der Absteckung -Überwachen der Ausführung der Bauleistungen -Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) -Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG -Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen -Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen -Überwachen Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel -Dokumentation des Bauablaufs -Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße -Mitwirken bei behördlichen Abnahmen -Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen -Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme SiGeKo nach BaustellV Nr. 15 Aufgabenstellung Das Leistungsbild und die Honorierung des SiGeKo orientieren sich an die Leistungen nach der Baustellenverordnung Nr. 15 (Stand Juni 2022, 3. vollständig überarbeitete Auflage). Die Verordnung regelt die Planung und Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Planung und Ausführung von Bauvorhaben sowie bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage. In der Planungsphase werden die erforderlichen Rahmen erarbeitet und abgestimmt, um festzulegen, wie die Beräumung der Gewässer abläuft und welche späteren Arbeiten auszuführen sind. Hierfür sind eine frühzeitige Planung und Erarbeitung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes von erheblicher Bedeutung, da durch das Fachwissen der Koordinatoren eine sinnvolle Gestaltung des Planungs- und Bauablaufs erarbeitet werden kann. Im SiGe- Plan und in den Unterlagen der späteren Arbeiten sollen die Ergebnisse so dokumentiert werden, dass diese als Arbeitshilfe für die Projektbeteiligten dienen. Die Arbeiten müssen so aufeinander abgestimmt werden, dass die Betriebssicherheit hergestellt und dauerhaft aufrechterhalten wird. Eine Gefährdung der Projektbeteiligten ist auszuschließen. Bei der Kalkulation sind die in der Verordnung festgelegten Regelleistungen, Regelleistungen im Bedarfsfall sowie ausgewählte, optionale Leistungen zu berücksichtigen. Die erforderlichen Unterlagen für die Koordinierung sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bezüglich der einzelnen Bauvorhaben werden in § 3 der BaustellenV bereits im Zuge der Planungsphase benötigt und sind somit zwingend vor Beginn der einzelnen Baumaßnahme vorzulegen. Die Inhalte sind nach der oben genannten Verordnung sowie anhand der RAB 32 (2003) zu erarbeiten. Leistungen während der Planung und Ausführung anhand der BaustellenV Nr. 15, nach Kapitel 3.1: - Regelleistungen - Regelleistungen im Bedarfsfall b) Erstellen einer Baustellenordnung - Optionale Leistungen a) Erstellen eines Baustelleneinrichtungsplans e) Beraten zu notwendigen verkehrssichernden Maßnahmen des Bauherrn oder der auszuführenden Firmen (im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB) Leistungen während der Ausführung anhand der BaustellenV Nr. 15, Kapitel 3.2: - Regelleistungen - Regelleistungen im Bedarfsfall b) Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdung Optionale Leistungen d) Regelmäßige Teilnahme an allgemeinen Bau-/Projektbesprechungen e) Anpassen der Unterlagen bei Abweichung der Ausführung vom Planungsstand der Unterlagen Grundsätzlich sind bei allen Leistungsphasen die allgemeinen Grundsätze des § 4 ArbSchG zu berücksichtigen und anzuwenden, hierbei sind für den SiGeKo besonders nachfolgende Absätze wichtig: - Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung geringgehalten wird. - Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen. - Bei den Maßnahmen sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen und Einfluss der Umwelt auf dem Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen. - Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachranging zu anderen Maßnahmen. Des Weiteren sind in Teilbereichen beengte Platzverhältnisse, die topographischen Geländeneigungen sowie die mögliche Gefahr der Überflutung durch Hochwasser zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Bauverzögerungen, ausstehende Abstimmungen seitens der fachlich Beteiligten oder dergleichen sind möglichst abzuwenden und frühzeitig dem AG mitzuteilen. Zuschlagskriterien: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien (Auftragsgegenstand) Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn Leistungsphase 1: 4 Wochen nach Zuschlag Los Nr.: 3 Bezeichnung: Geotechnik nach HO AI Abweichender Erfüllungsort: Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort (Auftragsgegenstand) Art und Umfang der Leistung: Leistungspflichten gemäß Anlage 1 der HO AI-Punkt 1.3.3 Grundleistungen Geotechnischen Bericht a) Grundlagenermittlung und Erkundungskonzept - Klären der Aufgabenstellung, Ermitteln der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse auf Basis vorhandener Unterlagen - Festlegen und Darstellen der erforderlichen Baugrunderkundungen b) Beschreiben der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse - Auswerten und Darstellen der Baugrunderkundungen sowie der Labor- und Felduntersuchungen - Abschätzen des Schwankungsbereichs von Wasserständen und/oder Druckhöhen im Boden - Klassifizieren des Baugrunds und Festlegen der Baugrundkennwerte c) Beurteilung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, Empfehlungen, Hinweise, Angaben zur Bemessung der Gründung - Beurteilung des Baugrunds - Empfehlung für die Gründung mit Angabe der geotechnischen Bemessungsparameter (zum Beispiel Angaben zur Bemessung einer Flächen- oder Pfahlgründung) - Angabe der zu erwartenden Setzungen für die vom Tragwerksplaner im Rahmen der Entwurfsplanung nach § 49 zu erbringenden Grundleistungen - Hinweise zur Herstellung und Trockenhaltung der Baugrube und des Bauwerks sowie Angaben zur Auswirkung der Baumaßnahme auf Nachbarbauwerke - Allgemeine Angaben zum Erdbau - Angaben zur geotechnischen Eignung von Aushubmaterial zur Wiederverwendung bei der betreffenden Baumaßnahme sowie Hinweise zur Bauausführung Die Vergütung wird gemäß § 3 Abs. 3 HO AI frei vereinbart und ist als Berechnungshonorar nach der HO AI - Anlage 1 - Punkt 1.3.4 zu kalkulieren. Besondere Leistungen Geotechnischen Bericht Die nachstehenden Besonderen Leistungen gemäß HO AI zum Geotechnischen Bericht sind nach Erfordernis wie folgt zu erbringen: a) Grundlagenermittlung und Erkundungskonzept - Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe von Aufschlussarbeiten und deren Überwachung - Veranlassen von Labor- und Felduntersuchungen - Geotechnische Bauüberwachung - geotechnische Beratung zu Gründungselementen, Baugruben- oder Hangsicherungen und Erdbauwerken, Mitwirkung bei Beratung zur Sicherung von Nachbarbauwerken - Mitwirken während der Planung oder Ausführung des Objekts sowie Besprechungs- und Ortstermine - geotechnische Freigaben - Erstellen von Unterlagen für den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis Weitere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung "5.3.1_M235 LB_Geo" Zuschlagskriterien: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien (Auftragsgegenstand) Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Anlaufbesprechung 2 Wochen nach Zuschlag Los Nr.: 4 Bezeichnung: Planungsbegleitende Vermessung nach HO AI Abweichender Erfüllungsort: Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort (Auftragsgegenstand) Art und Umfang der Leistung: Beratungsleistung - Grundleistungen zur Planungsbegleitenden Vermessung gemäß Anlage 1 der HO AI - Punkt 1.4.4 LPH 1 - Grundlagenermittlung a) Einholen von Informationen und Beschaffen von Unterlagen über die Örtlichkeit und das geplante Objekt b) Beschaffen vermessungstechnischer Unterlagen und Daten c) Ortsbesichtigung d) Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad LPH 2 - Geodätischer Raumbezug a) Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad b) Fertigen von Punktbeschreibungen und Einmessungsskizzen c) Messungen zum Bestimmen der Fest- und Passpunkte d) Auswerten der Messungen und Erstellen des Koordinaten- und Höhenverzeichnisses LPH 3 - Vermessungstechnische Grundlagen a) Topographische/ morphologische Geländeaufnahme einschließlich Erfassen von Zwangspunkten und planungsrelevanter Objekte b) Aufbereiten und Auswerten der erfassten Daten c) Erstellen eines digitalen Lagemodells mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunkten d) Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen e) Übernehmen des Liegenschaftskatasters f) Übernehmen der bestehenden öffentlich- rechtlichen Festsetzungen g) Erstellen von Plänen mit Darstellen der Situation im Planungsbereich mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunkten h) Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form LPH 4 - Digitales Geländemodell a) Selektion der die Geländeoberfläche beschreibenden Höhenpunkte und Bruchkanten aus der Geländeaufnahme b) Berechnung eines digitalen Geländemodells c) Ableitung von Geländeschnitten d) Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster- oder Schichtlinienform e) Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form Die Vergütung wird gemäß § 3 Abs. 3 HO AI frei vereinbart und ist als Berechnungshonorar nach HO AI-Anlage 1 Punkt 1.4.8 zu kalkulieren. Beratungsleistung - Besondere Leistungen zur Planungsbegleitenden Vermessung gemäß Anlage 1 der HO AI - Punkt 1.4.4 LPH 1 - Grundlagenermittlung a) Schriftliches Einholen von Genehmigungen zum Betreten von Grundstücken, von Bauwerken, zum Befahren von Gewässern und für anordnungsbedürftige Verkehrssicherungsmaßnahmen LPH 3 - Vermessungstechnische Grundlagen a) Erfassen zusätzlicher Merkmale wie zum Beispiel Baumkronen Weitere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung "5.4.1M235 LB_pbV" Zuschlagskriterien: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien (Auftragsgegenstand) Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Anlaufbesprechung 2 Wochen nach Zuschlag.

8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen.

9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist

10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Adresse zum elektronischen Abruf: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDMYPMK/documents

Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemartkplatzes NRW zu entnehmen

11. Ablauf der Angebotsfrist: 30.09.2024 12:00 Uhr.

12. Ablauf der Bindefrist: 28.10.2024.

13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen.

14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind.

15. Angabe der Eignungskriterien und der mit dem Angebot vorzulegenden

Unterlagen zur Beurteilung der Eignung Eignungskriterien zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Eigenerklärung zum Nichvorliegen von Ausschlussgründen nach §§31 UVgO i.V.m. § 123, 124 GWB - losübergreifend, - Eigenerklärung zur Selbstreinigungsmaßnehmen i.S.d. § 125 GWB (sofern Ausschlussgründe vorliegen)- losübergreifend - Eigenerklärung betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1-3 VgV - je Los wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Unterkriterium "Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre" - losübergreifende Angabe: Der Auftraggeber bewertet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit u.a. anhand des Gesamtumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre - je Los. Hierzu haben die Bieter (losübergreifend) in der Anlage 10- UVgO - "Angebotsschreiben samt Anlagen" ihre Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre mitzuteilen (Eigenerklärung). Sofern die Gesamtumsatzzahlen für das Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Zahlen der Jahre 2020-2022 zu benennen. Die Umsätze von Bietergemeinschaftsmitgliedern sind einzeln auszuweisen, werden aber für die Bewertung addiert. Eine Mindestanforderung an die Eignung geht mit diesem Kriterium nicht einher. Unterkriterium "Versicherung": Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung -je Los (Eigenerklärung) für die Lose 1-3 gilt: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Abweichend hiervon gilt für Los 4: - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 1 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Anforderungen an die Versicherungshöhen stellen Mindestanforderungen an die Eignung dar. Für jedes Los gilt daneben: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Unterkriterium "Geeignete Referenzen Bieter": Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit u.a. anhand von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf bzw. drei Jahren (Unterschiede bzgl. der Lose) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Je Los gilt als Mindestanforderung an die Eignung, dass mind. 1 wertbare Referenz vorgelegt werden muss. Wird keine wertbare Referenz vorgelegt, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Je Los gilt: Für Los 1 gilt: Mindestens eine vergleichbare Referenz, die folgende Anforderungen erfüllt: o Planungsinhalt: Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbilds "landschaftspflegerischer Begleitplan" nach § 26 Abs. 1 und Abs. 2 iVm Anlage 7 HO AI o Planungsanforderungen mind. der Honorarzone II o Beplante Fläche mind. 6 Hektar o Abschluss der Leistungsphase 4 innerhalb der letzten 5 Jahre Für Los 2 gilt: Mindestens eine vergleichbare Referenz, die folgende Anforderungen erfüllt: o Planungsinhalt: Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 Abs. 1 HOAI für Bauwerke oder Anlagen des Wasserbaus nach § 41 Nr. 3 iVm Objektgruppe 3 nach Anlage 12.2 HOAI o Planungsanforderungen mind. der Honorarzone II o Anrechenbare Kosten mindestens 150.000 Euro o Abschluss der Leistungsphase 8 innerhalb der letzten 5 Jahre Für Los 3 gilt: Mindestens eine vergleichbare Referenz, die folgende Anforderungen erfüllt: o Planungsinhalt: Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Teilleistungen a-c des Leistungsbilds "Geotechnik" nach Anlage 1.3.3. HOAI o Planungsanforderungen mind. der Honorarzone I o Anrechenbare Kosten mindestens 100.000 Euro o Abschluss der Teilleistung c (Anlage 1.3.3. Abs. 2 Nr. 3 HOAI) innerhalb der letzten 3 Jahre Für Los 4 gilt: Mindestens eine vergleiche Referenz, die folgende Anforderungen erfüllt: o Planungsinhalt: Erbringung der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-4 des Leistungsbilds "Planungsbegleitende Vermessung " nach Anlage 1.4.4. HOAI o Planungsanforderungen mind. der Honorarzone II o Verrechnungseinheiten mind. 120 o Abschluss der Leistungsphase 4 innerhalb der letzten 3 Jahre Unterkriterium "Technische Fachkräfte" Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit der Bieter auch anhand der einzusetzenden technischen Fachkräfte. Hierbei haben die Bieter je Los die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, mit dem Angebot zu benennen (Anlage 10). Folgende Mindestanforderung an die Eignung gelten je Los: - Mindestens 2 technische Fachkräfte.

Sonstige Hinweis zu den weiteren Anforderungen an Bietergemeinschaften: Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abgeben einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bietergemeinschaft im Falle der Angebotsbearbeitung und einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bietergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder. Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bietergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen. Weitere Hinweise: Es handelt sich um eine freiberufliche Dienstleistung, die nach § 50 UVgO im Wettbewerb vergeben wird. Soweit vorliegend oder in den Vergabeunterlagen auf die Bestimmungen der UVgO/VgV/GWB verwiesen wird, erfolgt dies lediglich in Anlehnung. Es besteht die Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW). Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein- Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom.

10. Sept. 2021. Nachweisform der

Eignung: Die Eignung wird anhand der Eigenerklärungen geprüft, die die Bieter in einem Musterformular des Auftraggebers abgeben. Es genügt hierbei - soweit keine abweichenden Regelungen geschaffen wurden - als Nachweis Eigenerklärungen. Sind im Ausnahmefall sonstige Nachweise (bspw. Urkunden/Belege) gefordert, so sind diese der entsprechenden Eignungserklärung nachzuordnen. Falls es zu dem konkreten Nachweis keine Eigenerklärung gibt, ist der entsprechende Nachweis dem Angebot beizufügen. Erleichterte Nachweisform (PQ- Verzeichnis): Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https:// amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Eigeneklärungen oder Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Eignungsleihe: Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleiheerklärung) Hierzu ist auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Angebotsabgabe beizubringen: - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so fordert der Auftraggeber eine gesamtschuldnerische Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (Ausbildungsnachweise oder berufliche Erfahrung) in Anspruch, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen diese Leistung vorliegend erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Hierzu sind diese Unternehmen auch als Nachunternehmer zu benennen (hierzu sogleich). Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu hat der Bieter für den Eignungsverleihenden auf gesonderte Anforderung einzureichen: - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 - Geschäftsjahren netto (nur sofern die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit geliehen wird) - Eigenerklärung/ Angaben zu geeigneten Referenzen betreffend Leistungen, die mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (nur sofern die technische Leistungsfähigkeit geliehen wird). Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. - Eigenerklärung zum NichtVorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO iVm §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) Nachunternehmer: Der öffentliche Auftraggeber kann Unternehmen auffordern, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Sofern der Bieter

beabsichtigt, Unterauftragnehmer/Nachunternehmer zur Auftragsausführung

oder zu Teilen dieser einzusetzen, hat

der Bieter anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unterauftrag zu

vergeben beabsichtigt. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Eigenerklärung, welche Teile als Unterauftrag/Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Nachunternehmererklärung) Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Hierzu ist auf gesonderte Anforderung (pro Los) durch den Auftraggeber nach Angebotsabgabe beizubringen: - Namentliche Benennung des Nachunternehmer sowie Nachweis, dass dieser dem Bieter zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) (sofern einschlägig). Dies kann - soweit die Nachunternehmer bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind - auch bereits mit Angebotsabgabe erfolgen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise zu beizubringen, soweit diese für den übernommenen Teilbereich der Leistung relevant sind: - Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/ Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV, - Eigenerklärung zum NichtVorliegen von Ausschlussgründen nach §§31 UVgO iVm 123, 124 GWB Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, grundsätzlich nicht.

16. Angabe der Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen.

17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und

Inklusionsbetriebe

Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.

18. Sonstiges

Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYPMK

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 60956 vom 11.09.2024