Sie sehen Ausschreibungen der letzten 100 Tage, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Wasserbau
Titel Ausführungsort Frist
Artenschutzgutachten Altstadt Hameln und Erneuerung Weserpromenade DE-24103 21.03.2025
Rahmenvereinbarung zur Instandhaltung der Lohmarer Teiche im Forstbetriebsbezirk DE-53721 19.03.2025
Planung einer Regenwasserbehandlungsanlage DE-20097 19.03.2025
Wasserwerkssanierung Eich für die Mainzer Netze GmbH DE-67575 18.03.2025
Planung und Herstellung von Rückhaltebecken DE-96346 18.03.2025
Projektsteuerung im Rahmen einer Wasserwerkssanierung DE-67575 17.03.2025
Deichsanierung rechtsseitig Marzling DE-80797 17.03.2025
Wasserhaltung im Rahmen der Bearbeitung von Kampfmittelverdachtsmomenten DE-45966 12.03.2025
Titel
2024-0695 Deichsanierung Mündelheim - Probebelastung Bohrpfähle
Vergabeverfahren
Ergänzungsmeldung
Bauauftrag (VOB)
Auftraggeber
Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Schifferstraße 190
47059 Duisburg
Ausführungsort
DE-47059 Duisburg
Frist
30.01.2025
Vergabeunterlagen
TED Nr.
00037829-2025
Beschreibung
1. Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Schifferstraße 190
DE-47059 Duisburg
1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR E-Mail: n.lenzwb-duisburg.de Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren Titel: 2024-0695 Deichsanierung Mündelheim - Probebelastung Bohrpfähle Beschreibung: Deichsanierung Mündelheim - Probebelastung von Bohrpfählen Kennung des Verfahrens: f244c4d6-87f9-4937-8165-214d15587937 Interne Kennung: 2024-0695 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Bauleistung Haupteinstufung (cpv): 45247230 Bau von Deichen Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten, 45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, 45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen, 45233120 Straßenbauarbeiten
2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Duisburg Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTYAVWUXV Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu -
2.1.6 Ausschlussgründe Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft. Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Betrugsbekämpfung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigt lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001 Titel: 2024-0695 Deichsanierung Mündelheim - Probebelastung Bohrpfähle Beschreibung: Im Rahmen des Projektes "Deichrückverlegung im Mündelheimer Rheinbogen" zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Schaffung zusätzlicher Retentionsflächen erfolgt der Neubau des Schutzdeiches in östlich verschobener Lage. Die vorhandene Bundesstraße B 288 liegt somit zukünftig im Falle eines Rheinhochwassers im Überflutungsbereich. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehung im Hochwasserfall ist daher eine Aufständerung der vorhandenen Bundesstraße B 288 notwendig. Das erforderliche Brückenbauwerk soll über Bohrpfähle tief gegründet werden. Der Abstand der Bohrpfahlsohle zum Tertiär soll den 3-fachen Durchmesser der Bohrpfähle nicht unterschreiten. Der Bauausführung vorausgehend, sollen Probepfähle hergestellt und Probepfahlbelastungen an diesen durchgeführt werden. Anhand der Ergebnisse der Probepfahlbelastungen sollen die im Rahmen der bisherigen Planung auf Basis der Erfahrungswerte der EA-Pfähle (2. Auflage) angesetzten, charakteristischen Widerstände für Pfahlmantelreibung und Pfahlspitzendruck der Bohrpfähle sowie die anzusetzenden Abminderungsfaktoren zur Bestimmung der Einzelpfahltragfähigkeit unter Gruppenwirkung evaluiert und gegebenenfalls durch die Fachplanung angepasst werden. Vor der Herstellung der Probe- und zugehörigen Reaktionspfähle ist es erforderlich den Baugrund auf das Vorhandensein von Kampfmitteln zu untersuchen. Die hierzu erforderlichen Leistungen sind im beigefügten Leistungsverzeichnis beschrieben und in einzelne Titel und Positionen gegliedert. Geforderte Kautionen: Siehe Ziffer 7. und 8. der BVB WBD zu den Ausschreibungsunterlagen. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Siehe Ziffer 6. der BVB WBD zu den Ausschreibungsunterlagen. Interne Kennung: 2024-0695
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Bauleistung Haupteinstufung (cpv): 45247230 Bau von Deichen Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten, 45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, 45120000 Versuchs- und Aufschlussbohrungen, 45233120 Straßenbauarbeiten
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Duisburg Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 90 Tage
5.1.4 Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot ist ein Bauzeitenplan einzureichen (vgl. Ziff. 2.10 Vergabebedingungen)
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind. 3.000.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 2 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (mind. 600.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 3 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). - Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden i.H.v. 3.000.000,- EUR und für Vermögensschäden i.H.v. EUR 2.000.000 (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 4 sowie Formblatt F1 "Erklärung zum Versicherungsschutz" Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Angaben zu sonstigen Eignungsbedingungen (Nichtvorliegen von Ausschlüssgründen, Keine Strafe nach SchwarzArbG/ AentG / MiLoG, Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern/Abgaben etc.) sind im Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung Eignung vorzunehmen. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs.1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. Angaben bzgl. des Sanktionspakets (Artikel 5k Abs. 3 EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022) sind im Formblatt VHB NRW 523 vorzunehmen. Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: - Eigenerklärung anstelle eines Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). =>Vordruck VHB 124 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (vgl. § 6b EU Abs. 1 Nr .2 VOB/A). Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Benennung und Beschreibung erbrachter vergleichbarer Bauleistungen mit Angabe mit (§ 6a EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar werden Bauleistungen angesehen, die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen: - Statische Probebelastungen von Bohrpfählen mit Durchmesser 1,2 m oder größer zur Ermittlung der charakteristischen Widerstände für Pfahlspitzendruck und -mantelreibung mit Mindestauftragswert (nach Kostenfeststellung) 200.000,- EUR (netto) - Tiefe Gründung von Brückenbauwerken - Pfahlgründung im Lockergestein bis 15 m Tiefe unter Auftrieb (Wasserwechselzone) - Gründung in Terrassenböden mit verkitteten Zonen und variablen Lagerungszuständen Nachweis mind. 1 Referenz in den letzten 5 Jahren. Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sein (= VOB-Abnahme). Referenzbeschreibung des AN ist dem Angebot als Anlage gesondert beizufügen. Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden. ? Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 5 i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem Formblatt oder einer als Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (Abrechnungssumme), des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Referenznachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen mittels VHB-Formblatt 444 einzufordern. - Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 6 sowie Formblatt F2 "Erklärung zu den jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren" - Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern inklusive Benennung der für die Bauleitung verantwortlichen Person sowie einer Stellvertretung (Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die Stellvertretung ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Dipl.-Ing." oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung ["Master of Science" o.Ä.] zu führen und verfügt über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in mit vergleichbaren Leistungen) (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 7 sowie Formblatt F3 "Erklärung zum fachlich qualifizierten Personal" sowie Formblatt F4 "Erklärung zu Verantwortlichen/Ansprechpartnern des Auftragnehmers" Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist auf Verlangen der Vergabestelle das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und deren/dessen Stellvertretung auf Anforderung der AG anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, nachzuweisen. - Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "VHB 233 Verzeichnis Nachunternehmerleistung" Zur Prüfung der Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Angebotes die Teile des Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe besteht nicht, kann jedoch nach Ermessen des Bieters/ Bewerbers erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Benennung des/ der Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, einzufordern.
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)" Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/01/2025 23:59:00 (UTC+1) Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTYAVWUXV/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTYAVWUXV
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY17TH44KH Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllung: 5,0 % der Brutto-Angebotssumme Gewährleistung: 3,0 % der der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2025 10:00:00 (UTC+1) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 95 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden nachgefordert Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 30/01/2025 10:00:00 (UTC+1) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine Losaufteilung Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein Finanzielle Vereinbarung: siehe Ziffer 6.der BVB WBD
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: ja
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Registrierungsnummer: +49 203283-2980 Postanschrift: Schifferstr. 190 Stadt: Duisburg Postleitzahl: 47059 Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland E-Mail: n.lenzwb-duisburg.de Telefon: +49 203283-2980 Fax: +49 203283-2883 Rollen dieser Organisation: Beschaffer
8.1 ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle Registrierungsnummer: +49 2032833144 Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage) Stadt: Duisburg Postleitzahl: 47051 Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510 E-Mail: submissionsstellestadt-duisburg.de Telefon: +49 2032833144 Rollen dieser Organisation: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Registrierungsnummer: +49 2211473045 Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Stadt: Köln Postleitzahl: 50667 Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15) Land: Deutschland E-Mail: vkrhld-dbezreg-koeln.nrw.de Telefon: +49 2211473045 Fax: +49 2211472889 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle Registrierungsnummer: 05112-31001-91 Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage) Stadt: Duisburg Postleitzahl: 47051 Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510 E-Mail: submissionsstellestadt-duisburg.de Telefon: +49 2032833144 Rollen dieser Organisation: Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-0005 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hubbescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender
10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 42482251-baab-432f-802f-0090fe6fa15b-01 Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen Beschreibung: Der Submissionstermin und die Bindefrist wurden verlängert.
10.1 Änderung Abschnittskennung: PROCEDURE Beschreibung der Änderungen: neuer Submissionstermin: 30.01.2025 10:00 Uhr neue Bindefrist: 05.05.2025 Außerdem wurde die GAEB-Datei ausgetauscht/aktualisiert. Änderung der Auftragsunterlagen am: 17/01/2025
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7ce7586b-6848-43af-baef-cf7df72aff18 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/01/2025 11:30:39 (UTC+1) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 37829-2025 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 13/2025 Datum der Veröffentlichung: 20/01/2025
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 64245 vom 29.01.2025