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Titel

Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie

Vergabeverfahren

Ergänzungsmeldung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg

Ausführungsort

DE-20359 Hamburg

Frist

21.11.2020

TED Nr.

491260-2020

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

20359, Hamburg

Deutschland

E-Mail: vergabestelle(at)bsh.de

NUTS-Code: DE600

Internet: http.:www.bsh.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Hydrographische Vermessung der Meeresbodenoberfläche für die Jahre 2021 und 2022 in der deutschen AWZ der Nordsee. Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/925

II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71350000

II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen in den Jahren 2021 und 2022 hydrographische Vermessungsarbeiten als Teil der geologischen Vorerkundung in den Gebieten N-9 und N-10 des FEP (Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 19.6.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Die Arbeiten umfassen die flächendeckende Vermessung auf den Flächen N-9.1 (Los 1), N-9.2 (Los 2), N-9.3 (Los 3) und N-9.4 (Los 4) sowie N-10.1 (Los 5) und N-10.2 (Los 6) mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar inkl. Ground Truthing, Sedimentecholot und Magnetometer, sowie Videountersuchungen mittels ROV. Die hydrographische Voruntersuchung umfasst neben der Datenakquisition die Datenbearbeitung, Auswertung und Dokumentation. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll. Der Start des Ausschreibungsverfahrens ist für Oktober 2020 vorgesehen. Die hier beschriebenen Leistungen (für die FEP-Flächen N-9.1/Los 1, N-9.3/Los 3, N-10.2/Los 6) werden im Ausschreibungsverfahren u.U. mit den jeweils im selben Untersuchungsjahr vorgesehenen geophysikalischen Untersuchungen als ein Fach-Los kombiniert (0800Z12-1114/002/924).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.10.2020

VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 159-388055

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben

VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text

Abschnitt Nummer: II.1.4) Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung Anstatt: Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen in den Jahren 2021 und 2022 hydrographische Vermessungsarbeiten als Teil der geologischen Vorerkundung in den Gebieten N-9 und N-10 des FEP (Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 19.6.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Die Arbeiten umfassen die flächendeckende Vermessung auf den Flächen N-9.1 (Los 1), N-9.2 (Los 2), N-9.3 (Los 3) und N-9.4 (Los 4) sowie N-10.1 (Los 5) und N-10.2 (Los 6) mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar inkl. Ground Truthing, Sedimentecholot und Magnetometer, sowie Videountersuchungen mittels ROV. Die hydrographische Voruntersuchung umfasst neben der Datenakquisition die Datenbearbeitung, Auswertung und Dokumentation. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll. Der Start des Ausschreibungsverfahrens ist für Oktober 2020 vorgesehen. Die hier beschriebenen Leistungen (für die FEP-Flächen N-9.1/Los 1, N-9.3/Los 3, N-10.2/Los 6) werden im Ausschreibungsverfahren u.U. mit den jeweils im selben Untersuchungsjahr vorgesehenen geophysikalischen Untersuchungen als ein Fach-Los kombiniert (0800Z12-1114/002/924). muss es heißen: Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, sollen in den Jahren 2021 und 2022 hydrographische Vermessungsarbeiten als Teil der geologischen Vorerkundung in den Gebieten N-9 und N-10 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 4.9.2020) in der dtsch. AWZ der Nordsee durchgeführt werden. Die Arbeiten umfassen die flächendeckende Vermessung auf den Flächen N-9.1 (Los 1), N-9.2 (Los 2), N-9.3 (Los 3) und N-9.4 (Los 4) sowie N-10.1 (Los 5) und N-10.2 (Los 6) mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar inkl. Ground Truthing, Sedimentecholot und Magnetometer, sowie Videountersuchungen mittels ROV. Die hydrographische Voruntersuchung umfasst neben der Datenakquisition die Datenbearbeitung, Auswertung und Dokumentation. Das übergeordnete Ziel ist die Erhebung und Bearbeitung von Daten zur Bereitstellung an Dritte, die diesen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 WindSeeG eine wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie nach § 22 EEG ermöglichen soll. Das Ausschreibungsverfahren für die Lose 1, 3 und 4 ist im Oktober 2020 gestartet worden (Bekanntmachungsnummer im Abl. 2020/S 198-480405). Der Start des Ausschreibungsverfahrens für die Lose 2, 5 und 6 ist für Januar 2021 vorgesehen. Die Leistungen werden im Ausschreibungsverfahren in 2020 und u.U. 2021 mit den jeweils im selben Untersuchungsjahr vorgesehenen geophysikalischen Untersuchungen als ein Fach-Los kombiniert (0800Z12-1114/002/923).

Abschnitt Nummer: II.2.1) Stelle des zu berichtigenden Textes: Bezeichnung des Auftrags

Los-Nr.: 1 Anstatt: Hydrographische Vermessung der Meeresbodenoberfläche der FEP-Fläche N-9.1 in der deutschen AWZ der Nordsee im Jahr 2021 muss es heißen: Hydrographische Vermessung der Meeresbodenoberfläche der FEP-Fläche N-9.1 in der deutschen AWZ der Nordsee im Jahr 2021 (Ausschreibung unter der Bekanntmachungsnummer im Abl. 2020/S 198-480405)

Abschnitt Nummer: II.2.1) Stelle des zu berichtigenden Textes: Bezeichnung des Auftrags

Los-Nr.: 3 Anstatt: Hydrographische Vermessung der Meeresbodenoberfläche der FEP-Fläche N-9.3 in der deutschen AWZ der Nordsee im Jahr 2022 muss es heißen: Hydrographische Vermessung der Meeresbodenoberfläche der FEP-Fläche N-9.3 in der deutschen AWZ der Nordsee im Jahr 2022 (Ausschreibung unter der Bekanntmachungsnummer im Abl. 2020/S 198-480405)

Abschnitt Nummer: II.2.1) Stelle des zu berichtigenden Textes: Bezeichnung des Auftrags

Los-Nr.: 4 Anstatt: Hydrographische Vermessung der Meeresbodenoberfläche der FEP-Fläche N-9.4 in der deutschen AWZ der Nordsee im Jahr 2022 muss es heißen: Hydrographische Vermessung der Meeresbodenoberfläche der FEP-Fläche N-9.4 in der deutschen AWZ der Nordsee im Jahr 2022 (Ausschreibung unter der Bekanntmachungsnummer im Abl. 2020/S 198-480405)

Abschnitt Nummer: II.2.4) Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung

Los-Nr.: 2 Anstatt: Gegenstände der Vertragsleistungen sind: — Eine vollständige flächendeckende hydrographische Untersuchung, inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 Abs. 1 WindSeeG und damit das Schaffen einer Datengrundlage für den späteren Geologischen Bericht bzw. das Geologische Modell. Folgende Leistungen sind vorgesehen: — Mobilisierung des Messschiffes inkl. Dokumentation; — Fächerecholotmessung, inkl. Backscatter-Aufnahme; — Wasserschallmessung; — Seitensichtsonarmessung; — Sedimentecholotmessung; — Greiferbeprobung inkl. Video; — Die Messungen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar, Sedimentecholot und Magnetometer sollen zeitgleich ausgeführt werden; — Aufbereitung, Bearbeitung und Auswertung der aufgezeichneten hydroakustischen Daten; — Nach Bearbeitung und Auswertung der erhobenen Daten sind – soweit nach Maßgabe der BfN-Kartieranleitung für „Riffe“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), 2018, erforderlich - ROV-Untersuchungen zur Verifizierung identifizierter Objekte durchzuführen; — Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Ergebnisse in Form eines Abschlussberichts; — Eine GIS-basierte Zusammenfassung der Auswerte-Ergebnisse; — Übergabe der Auswerteprojekte sowie Produkte. Die Messungen im Arbeitsgebiet sind innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums und spätestens bis zum 1.7.2021 durchzuführen. Die anschließenden ROV-Untersuchungen sind spätestens bis 30.9.2021 durchzuführen. Die im Folgenden genannten Standards sind als Mindestanforderungen zu Grunde zu legen: — IHO (International Hydrographic Organization), Standards for Hydrographic Surveys, 5th Edition, February 2008, Special Publication No44; — Anleitung zur Kartierung des Meeresbodens mittels hochauflösender Sonare in den deutschen Meeresgebieten, Version 1.0, 30.4.2016, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie; — BfN-Kartieranleitung für „Riffe“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), 2018, Bundesamt für Naturschutz; — BSH-Standard Baugrunderkundung. Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel, Februar 2014; — BSH-Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4), Oktober 2013. Die Untersuchungsfläche N-09-02 liegt in der deutschen AWZ der Nordsee im Gebiet N-9 des FEP (Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 19.6.2020). Die Untersuchungsfläche bezieht sich auf die Vorhabensfläche N-9.2 des FEP, ist jedoch in ihrer Geometrie nicht komplett identisch, sondern geht über diese hinaus. Die Untersuchungsfläche hat eine Gesamtgröße von ca. 127 km2. Aufgund des aktuell laufenden Fortschreibungsprozesses des FEP kann es zu Größenänderungen bei der Vorhabensfläche und somit auch zu einer Änderung in der entsprechenden Untersuchungsflächengeometrie kommen und damit in der Gesamtflächengröße führen. Die Untersuchungsfläche N-09-02 liegt ca. 7 bis 22 km nördlich des bereits in Betrieb befindlichen OWPs „BARD Offshore I“ und grenzt nach Nordosten an die Gasleitung „Norpipe“. Die Wassertiefen betragen 40 bis 42 m (LAT). Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 135 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 180 bis 210 km. Die Hochseeinsel Helgoland ist ca. 135 km süd-östlich von der Fläche entfernt gelegen. muss es heißen: Gegenstände der Vertragsleistungen sind: — Eine vollständige flächendeckende hydrographische Untersuchung, inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 Abs. 1 WindSeeG und damit das Schaffen einer Datengrundlage für den späteren Geologischen Bericht bzw. das Geologische Modell. Folgende Leistungen sind vorgesehen: — Mobilisierung des Messschiffes inkl. Dokumentation; — Fächerecholotmessung, inkl. Backscatter-Aufnahme; — Wasserschallmessung; — Seitensichtsonarmessung; — Sedimentecholotmessung; — Greiferbeprobung inkl. Video; — Die Messungen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar, Sedimentecholot und Magnetometer sollen zeitgleich ausgeführt werden; — Aufbereitung, Bearbeitung und Auswertung der aufgezeichneten hydroakustischen Daten — Nach Bearbeitung und Auswertung der erhobenen Daten sind – soweit nach Maßgabe der BfN-Kartieranleitung für „Riffe“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), 2018, erforderlich - ROV-Untersuchungen zur Verifizierung identifizierter Objekte durchzuführen; — Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Ergebnisse in Form eines Abschlussberichts; — Eine GIS-basierte Zusammenfassung der Auswerte-Ergebnisse; — Übergabe der Auswerteprojekte sowie Produkte. Die Messungen im Arbeitsgebiet sind innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums und spätestens bis zum 1.7.2021 durchzuführen. Die anschließenden ROV-Untersuchungen sind spätestens bis 30.9.2021 durchzuführen. Die im Folgenden genannten Standards sind als Mindestanforderungen zu Grunde zu legen: — IHO (International Hydrographic Organization), Standards for Hydrographic Surveys, 5th Edition, February 2008, Special Publication No44; — Anleitung zur Kartierung des Meeresbodens mittels hochauflösender Sonare in den deutschen Meeresgebieten, Version 1.0, 30.4.2016, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie; — BfN-Kartieranleitung für „Riffe“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), 2018, Bundesamt für Naturschutz; — BSH-Standard Baugrunderkundung. Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel, Februar 2014; — BSH-Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4), Oktober 2013. Die Untersuchungsfläche N-09-02 liegt in der deutschen AWZ der Nordsee im Gebiet N-9 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 4.9.2020). Die Untersuchungsfläche bezieht sich auf die Vorhabensfläche N-9.2 des FEP, ist jedoch in ihrer Geometrie nicht komplett identisch, sondern geht über diese hinaus. Die Untersuchungsfläche hat eine Gesamtgröße von ca. 127 km2. Aufgund des aktuell laufenden Fortschreibungsprozesses des FEP kann es zu Größenänderungen bei der Vorhabensfläche und somit auch zu einer Änderung in der entsprechenden Untersuchungsflächengeometrie kommen und damit in der Gesamtflächengröße führen. Die Untersuchungsfläche N-09-02 liegt ca. 7 bis 22 km nördlich des bereits in Betrieb befindlichen OWPs „BARD Offshore I“ und grenzt nach Nordosten an die Gasleitung „Norpipe“. Die Wassertiefen betragen 40 bis 42 m (LAT). Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 135 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 180 bis 210 km. Die Hochseeinsel Helgoland ist ca. 135 km süd-östlich von der Fläche entfernt gelegen.

Abschnitt Nummer: II.2.4) Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung

Los-Nr.: 5 Anstatt: Gegenstände der Vertragsleistungen sind: — Eine vollständige flächendeckende hydrographische Untersuchung, inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 Abs. 1 WindSeeG und damit das Schaffen einer Datengrundlage für den späteren Geologischen Bericht bzw. das Geologischen Modell. Folgende Leistungen sind vorgesehen: — Mobilisierung des Messschiffes inkl. Dokumentation; — Fächerecholotmessung, inkl. Backscatter-Aufnahme; — Wasserschallmessung; — Seitensichtsonarmessung; — Sedimentecholotmessung; — Greiferbeprobung inkl. Video; — Die Messungen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar, Sedimentecholot und Magnetometer sollen zeitgleich ausgeführt werden; — Aufbereitung, Bearbeitung und Auswertung der aufgezeichneten hydroakustischen Daten; — Nach Bearbeitung und Auswertung der erhobenen Daten sind – soweit nach Maßgabe der BfN-Kartieranleitung für „Riffe“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), 2018, erforderlich - ROV-Untersuchungen zur Verifizierung identifizierter Objekte durchzuführen; — Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Ergebnisse in Form eines Abschlussberichts; — Eine GIS-basierte Zusammenfassung der Auswerte-Ergebnisse; — Übergabe der Auswerteprojekte sowie Produkte; Die Messungen im Arbeitsgebiet sind innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums und bis spätestens zum 1.7.2022 durchzuführen. Die anschließenden ROV-Untersuchungen sind bis spätestens 30.9.2022 durchzuführen. Die im Folgenden genannten Standards sind als Mindestanforderungen zu Grunde zu legen: — IHO (International Hydrographic Organization), Standards for Hydrographic Surveys, 5th Edition, February 2008, Special Publication No44; — Anleitung zur Kartierung des Meeresbodens mittels hochauflösender Sonare in den deutschen Meeresgebieten, Version 1.0, 30.4.2016, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie; — BfN-Kartieranleitung für „Riffe“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), 2018, Bundesamt für Naturschutz; — BSH-Standard Baugrunderkundung. Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel, Februar 2014; — BSH-Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4), Oktober 2013. Die Untersuchungsfläche N-10-01 liegt in der deutschen AWZ der Nordsee im Gebiet N-10 des FEP (Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 19.6.2020). Die Untersuchungsfläche bezieht sich auf die Vorhabensfläche N-10.1 des FEP, ist jedoch in ihrer Geometrie nicht komplett identisch, sondern geht über diese hinaus. Die Untersuchungsfläche hat eine Gesamtgröße von ca. 117 km2. Aufgund des aktuell laufenden Fortschreibungsprozesses des FEP kann es zu Größenänderungen bei der Vorhabensfläche und somit auch zu einer Änderung in der entsprechenden Untersuchungsflächengeometrie kommen und damit in der Gesamtflächengröße führen. Die Untersuchungsfläche N-10-01 liegt ca. 7 bis 21 km nordwestlich der bereits in Betrieb befindlichen OWPs „Albatros“ und „GlobalTech I“ und grenzt mit ihrer Südwest-Flanke an die Gasleitung „Europipe I“ an. Die Wassertiefen betragen 40 bis 42 m (LAT). Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 140 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 170 bis 200 km. Die Hochseeinsel Helgoland ist ca. 125 km süd-östlich von der Fläche entfernt gelegen. muss es heißen: Gegenstände der Vertragsleistungen sind: — Eine vollständige flächendeckende hydrographische Untersuchung, inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 Abs. 1 WindSeeG und damit das Schaffen einer Datengrundlage für den späteren Geologischen Bericht bzw. das Geologischen Modell. Folgende Leistungen sind vorgesehen: — Mobilisierung des Messschiffes inkl. Dokumentation; — Fächerecholotmessung, inkl. Backscatter-Aufnahme; — Wasserschallmessung; — Seitensichtsonarmessung; — Sedimentecholotmessung; — Greiferbeprobung inkl. Video; — Die Messungen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar, Sedimentecholot und Magnetometer sollen zeitgleich ausgeführt werden; — Aufbereitung, Bearbeitung und Auswertung der aufgezeichneten hydroakustischen Daten — Nach Bearbeitung und Auswertung der erhobenen Daten sind – soweit nach Maßgabe der BfN-Kartieranleitung für „Riffe“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), 2018, erforderlich - ROV-Untersuchungen zur Verifizierung identifizierter Objekte durchzuführen; — Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Ergebnisse in Form eines Abschlussberichts; — Eine GIS-basierte Zusammenfassung der Auswerte-Ergebnisse; — Übergabe der Auswerteprojekte sowie Produkte. Die Messungen im Arbeitsgebiet sind innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums und bis spätestens zum 1.7.2022 durchzuführen. Die anschließenden ROV-Untersuchungen sind bis spätestens 30.9.2022 durchzuführen. Die im Folgenden genannten Standards sind als Mindestanforderungen zu Grunde zu legen: — IHO (International Hydrographic Organization), Standards for Hydrographic Surveys, 5th Edition, February 2008, Special Publication No44; — Anleitung zur Kartierung des Meeresbodens mittels hochauflösender Sonare in den deutschen Meeresgebieten, Version 1.0, 30.4.2016, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie; — BfN-Kartieranleitung für „Riffe“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), 2018, Bundesamt für Naturschutz; — BSH-Standard Baugrunderkundung. Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel, Februar 2014; — BSH-Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4), Oktober 2013. Die Untersuchungsfläche N-10-01 liegt in der deutschen AWZ der Nordsee im Gebiet N-10 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 4.9.2020). Die Untersuchungsfläche bezieht sich auf die Vorhabensfläche N-10.1 des FEP, ist jedoch in ihrer Geometrie nicht komplett identisch, sondern geht über diese hinaus. Die Untersuchungsfläche hat eine Gesamtgröße von ca. 117 km2. Aufgund des aktuell laufenden Fortschreibungsprozesses des FEP kann es zu Größenänderungen bei der Vorhabensfläche und somit auch zu einer Änderung in der entsprechenden Untersuchungsflächengeometrie kommen und damit in der Gesamtflächengröße führen. Die Untersuchungsfläche N-10-01 liegt ca. 7 bis 21 km nordwestlich der bereits in Betrieb befindlichen OWPs „Albatros“ und „GlobalTech I“ und grenzt mit ihrer Südwest-Flanke an die Gasleitung „Europipe I“ an. Die Wassertiefen betragen 40 bis 42 m (LAT). Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 140 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 170 bis 200 km. Die Hochseeinsel Helgoland ist ca. 125 km süd-östlich von der Fläche entfernt gelegen.

Abschnitt Nummer: II.2.4) Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung

Los-Nr.: 6 Anstatt: Gegenstände der Vertragsleistungen sind: — Eine vollständige flächendeckende hydrographische Untersuchung, inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 Abs. 1 WindSeeG und damit das Schaffen einer Datengrundlage für den späteren Geologischen Bericht bzw. das Geologischen Modell. Folgende Leistungen sind vorgesehen: — Mobilisierung des Messschiffes inkl. Dokumentation; — Fächerecholotmessung, inkl. Backscatter-Aufnahme; — Wasserschallmessung; — Seitensichtsonarmessung; — Sedimentecholotmessung; — Greiferbeprobung inkl. Video; — Die Messungen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar, Sedimentecholot und Magnetometer sollen zeitgleich ausgeführt werden; — Aufbereitung, Bearbeitung und Auswertung der aufgezeichneten hydroakustischen Daten; — Nach Bearbeitung und Auswertung der erhobenen Daten sind – soweit nach Maßgabe der BfN-Kartieranleitung für „Riffe“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), 2018, erforderlich - ROV-Untersuchungen zur Verifizierung identifizierter Objekte durchzuführen; — Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Ergebnisse in Form eines Abschlussberichts; — Eine GIS-basierte Zusammenfassung der Auswerte-Ergebnisse; — Übergabe der Auswerteprojekte sowie Produkte. Die Messungen im Arbeitsgebiet sind innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums und bis spätestens zum 1.7.2022 durchzuführen. Die anschließenden ROV-Untersuchungen sind bis spätestens 30.9.2022 durchzuführen. Die im Folgenden genannten Standards sind als Mindestanforderungen zu Grunde zu legen: — IHO (International Hydrographic Organization), Standards for Hydrographic Surveys, 5th Edition, February 2008, Special Publication No44; — Anleitung zur Kartierung des Meeresbodens mittels hochauflösender Sonare in den deutschen Meeresgebieten, Version 1.0, 30.4.2016, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie; — BfN-Kartieranleitung für „Riffe“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), 2018, Bundesamt für Naturschutz; — BSH-Standard Baugrunderkundung. Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel, Februar 2014; — BSH-Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4), Oktober 2013. Die Untersuchungsfläche N-10-02 liegt in der deutschen AWZ der Nordsee im Gebiet N-10 des FEP (Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 19.6.2020). Die Untersuchungsfläche bezieht sich auf die Vorhabensfläche N-10.2 des FEP, ist jedoch in ihrer Geometrie nicht komplett identisch, sondern geht über diese hinaus. Die Untersuchungsfläche hat eine Gesamtgröße von ca. 116 km2. Aufgund des aktuell laufenden Fortschreibungsprozesses des FEP kann es zu Größenänderungen bei der Vorhabensfläche und somit auch zu einer Änderung in der entsprechenden Untersuchungsflächengeometrie kommen und damit in der Gesamtflächengröße führen. Die Untersuchungsfläche N-10-02 liegt ca. 17 bis 36 km nordwestlich der bereits in Betrieb befindlichen OWPs „Albatros“ und „GlobalTech I“ und grenzt mit ihrer Südwest-Flanke an die Gasleitung „Europipe I“ an. Die Wassertiefen betragen 40 bis 43 m (LAT). Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 150 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 185 bis 215 km. Die Hochseeinsel Helgoland ist ca. 135 km süd-östlich von der Fläche entfernt gelegen. muss es heißen: Gegenstände der Vertragsleistungen sind: — Eine vollständige flächendeckende hydrographische Untersuchung, inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 Abs. 1 WindSeeG und damit das Schaffen einer Datengrundlage für den späteren Geologischen Bericht bzw. das Geologischen Modell. Folgende Leistungen sind vorgesehen: — Mobilisierung des Messschiffes inkl. Dokumentation; — Fächerecholotmessung, inkl. Backscatter-Aufnahme; — Wasserschallmessung; — Seitensichtsonarmessung; — Sedimentecholotmessung; — Greiferbeprobung inkl. Video; — Die Messungen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar, Sedimentecholot und Magnetometer sollen zeitgleich ausgeführt werden; — Aufbereitung, Bearbeitung und Auswertung der aufgezeichneten hydroakustischen Daten; — Nach Bearbeitung und Auswertung der erhobenen Daten sind – soweit nach Maßgabe der BfN-Kartieranleitung für „Riffe“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), 2018, erforderlich - ROV-Untersuchungen zur Verifizierung identifizierter Objekte durchzuführen; — Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Ergebnisse in Form eines Abschlussberichts; — Eine GIS-basierte Zusammenfassung der Auswerte-Ergebnisse; — Übergabe der Auswerteprojekte sowie Produkte. Die Messungen im Arbeitsgebiet sind innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums und bis spätestens zum 1.7.2022 durchzuführen. Die anschließenden ROV-Untersuchungen sind bis spätestens 30.9.2022 durchzuführen. Die im Folgenden genannten Standards sind als Mindestanforderungen zu Grunde zu legen: — IHO (International Hydrographic Organization), Standards for Hydrographic Surveys, 5th Edition, February 2008, Special Publication No44; — Anleitung zur Kartierung des Meeresbodens mittels hochauflösender Sonare in den deutschen Meeresgebieten, Version 1.0, 30.4.2016, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie; — BfN-Kartieranleitung für „Riffe“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), 2018, Bundesamt für Naturschutz; — BSH-Standard Baugrunderkundung. Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel, Februar 2014; — BSH-Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4), Oktober 2013. Die Untersuchungsfläche N-10-02 liegt in der deutschen AWZ der Nordsee im Gebiet N-10 des FEP (Entwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee, 4.9.2020). Die Untersuchungsfläche bezieht sich auf die Vorhabensfläche N-10.2 des FEP, ist jedoch in ihrer Geometrie nicht komplett identisch, sondern geht über diese hinaus. Die Untersuchungsfläche hat eine Gesamtgröße von ca. 116 km2. Aufgund des aktuell laufenden Fortschreibungsprozesses des FEP kann es zu Größenänderungen bei der Vorhabensfläche und somit auch zu einer Änderung in der entsprechenden Untersuchungsflächengeometrie kommen und damit in der Gesamtflächengröße führen. Die Untersuchungsfläche N-10-02 liegt ca. 17 bis 36 km nordwestlich der bereits in Betrieb befindlichen OWPs „Albatros“ und „GlobalTech I“ und grenzt mit ihrer Südwest-Flanke an die Gasleitung „Europipe I“ an. Die Wassertiefen betragen 40 bis 43 m (LAT). Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 150 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 185 bis 215 km. Die Hochseeinsel Helgoland ist ca. 135 km süd-östlich von der Fläche entfernt gelegen.

Abschnitt Nummer: II.2.7) Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Los-Nr.: 2 Anstatt: muss es heißen: Beginn: 1.4.2021

Abschnitt Nummer: II.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung Anstatt: Tag: 05.10.2020 muss es heißen: Tag: 11.01.2021

Abschnitt Nummer: III.1.2) Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien Anstatt:

a. Durchschnittlicher Jahresumsatz Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium): 1 000 000,00 EUR Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters

b. Versicherungen Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium): — Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen: Für Personenschäden 10 000 000,00 EUR Für sonstige Schäden 2 000 000,00 EUR In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt und Leistungen in der AWZ der Bundesrepublik Deutschland abdeckt. — Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. muss es heißen:

a. Durchschnittlicher Jahresumsatz Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium): 1 300 000,00 EUR Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters

b. Versicherungen Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium): — Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen: Für Personenschäden 10 000 000,00 EUR Für sonstige Schäden 2 000 000,00 EUR In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt und Leistungen in der AWZ der Bundesrepublik Deutschland abdeckt. — Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.

Abschnitt Nummer: III.1.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien Anstatt:

a. Erbrachte Leistungen: In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art erbracht (Ausschlusskriterien): — Durchführung hydrographischer Untersuchungen in der deutschen AWZ (oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Messgebiet) mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar, Magnetometer und Sedimentecholot inkl. Bearbeitung und Berichterstellung mit einem Umfang > 50 km2, nachzuweisen über mindestens 3 Referenzen. Nachweis: Eigenerklärung, Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: Referenzschreiben

b. Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer über ein Messschiff verfügen, das mindestens die folgenden Kriterien erfüllt (Ausschlusskriterium): — Der Schiffsbetrieb der eingesetzten Schiffe erfüllt mindestens die Anforderungen folgender internationaler Richtlinien: —— STCW; —— Solas; —— Marpol; —— Maritime Labour Convention, 2006 — Die Schiffe müssen die sonstigen Anforderungen der „List of required certificates for foreign flagged vessels on coastal voyages in German waters“ der Dienststelle Schiffssicherheit erfüllen. — Alle Einrichtungen an Bord entsprechen den nationalen Vorschriften der jeweiligen Flaggenstaaten, mindestens jedoch den der folgenden EU-Richtlinien: —— RL 89/655/EWG Mindestanforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz; —— RL 89/391/EWG Arbeitsschutzrichtlinie; —— RL 89/654/EWG Arbeitsstättenrichtlinie; —— RL 89/548/EWG Umgang und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen; —— Verordnung (EG) 336/2006. — Das Schiff muss für die Durchführung von hydroakustischen Untersuchungen entsprechend den in der Auftragsbekanntmachung unter II.2.4 formulierten Arbeitszielen geeignet sein, insbesondere über folgende Mindesteigenschaften verfügen: —— Ein die hydrographische Abbildungsqualität nicht beeinträchtigendes Niveau an Störgeräusch-Emissionen. Nachweis: Eigenerklärung, Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: Zertifikate zur Eignung des Messschiffes

c. Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium): Fächerecholot: Fächerecholotsystem zur hochaufgelösten Aufnahme der bathymetrischen Verhältnisse sowie zur Identifizierung von Objekten mit einer Kantenlänge 0,5 m x 0,5 m (bis 30 m Wassertiefe), sowie Objekte mit einer Kantenlänge von 1,0 m x 1,0 m (ab 30 m Wassertiefe). Mindestanforderungen sind: — mit mehr als 512 Beams; — Auflösung (along-/acrosstrack resolution) mindestens 1o x 1o; — Echtzeit-Rollstabilisierung; — Aufzeichnung der Rückstreusignale (Backscatter); — Verwendung einer C-Keel Sonde. Seitensichtsonar: Seitensichtsonar zur Aufnahme der Rückstreueigenschaften des Meeresbodens, sowie zur Identifizierung von Objekten mit einer Kantenlänge > 30 cm. Mindestanforderungen sind: — Dual-Frequenz-System mit einem Frequenzbereich von 200-900 kHz; — Auflösung besser 0,1 m quer zur Fahrtrichtung und besser 0,5 m längs zur Fahrtrichtung; — Verwendung eines Unterwasser-Positionierungssystems mit einer Genauigkeit besser 2 m. Magnetometer: Magnetometer zur Überprüfung des Untersuchungsgebietes auf Wracks, aktive und inaktive Kabel, Metallteile und andere Gegenstände. Die Untersuchung dient nicht zur Detektion von Kampfmitteln. Es ist ein Totalfeld-Magnetometer als Schleppfisch (inklusive Drucksensor und Altimeter) zu verwenden. Mindestanforderungen sind: — Einsatzbereich zwischen 20 000 bis 100 000 nT; — Datenerfassung mit mindestens 10 Hz; — Absolute Genauigkeit <3 nT; — Sensibilität: 0,02 nT. Sedimentecholot: Eignung zur Abbildung geologischer Strukturen und Objekte in einem Tiefenbereich von 0 bis 15 m unterhalb des Meeresbodens bei Wassertiefen von 40 bis 100 m — Vertikales Auflösungsvermögen  0,25 m; — Horizontales Auflösungsvermögen/laterale Abtastrate  3 Hz; — Parametrisches Sedimentecholot mit Schiffsbewegungskompensation; — fest am Schiff installiert. Bewegungssensor: Bewegungssensor/Inertialsystem zur Erfassung der Schiffsbewegungen und Echtzeitkorrektur der erfassten Daten. Mindestanforderungen sind: — pitch/roll/yaw accuracy: 0,01o; — heave: 5 cm or 5 %. Wasserschallsonde: Wasserschallsonde zur Messung der Wasserschallgeschwindigkeit, Mindestanforderungen sind: — Wasserschall- oder CTD-Sonde; — Kalibrierung nicht älter als 2 Jahre (zum Messzeitpunkt); — Messwertspeicherung mindestens alle 0,1 m. Positionierungssystem: Positionierungssystem mit PDGNSS-Genauigkeit (RTK-Modus) zur Positionsbestimmung. Es ist ein Satellitenpositionierungsdienst zu nutzen, der hochpräzise Korrekturdaten in Echtzeit bereitstellt. Ein Redundanzsystem ist vorzuhalten GREIFER und VIDEO: Bodengreifer und Unterwasser-Videokamera zur Beprobung und visuellen Erfassung der Meeresbodenoberfläche ROV: — ROV zur Videountersuchung identifizierter Objekte. PC und SOFTWARE: PC- und Softwareausstattung zur Qualitätskontrolle, Datenaufzeichnung, Datenbearbeitung, Datenauswertung und Dokumentenpflege. — Einsatz der Software Teledyne Caris Hips & Sips, Chesapeake SonarWIZ, sowie eine GIS-Software. Nachweis: Eigenerklärung, Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: Technische Datenblätter, Produktbroschüren

d. Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte mit folgender Mindestqualifikation über die berufliche Befähigung verfügen (Ausschlusskriterium): Fachliche Führungskräfte/Projektleiter: Mindestens 2 Fachkräfte mit folgenden Qualifikationen, Berufserfahrungen und Sprachkompetenzen: — Ein abgeschlossenes Fachstudium (Uni-Diplom/Uni-Master); — Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen, das hydrographische Untersuchungen ausführt (Fächerecholot, Seitensichtsonar, Sedimentecholot, Magnetometer) oder — Praktische Erfahrungen in der hydrographischen Datenbearbeitung und Datenauswertung, nachzuweisen über mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre; — Praktische Erfahrungen im Untersuchungsgebiet oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet, nachzuweisen über mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre; — Deutschkenntnisse mindestens Niveaustufe B2. Fachkräfte: Mindestens 8 Fachkräfte mit folgenden Qualifikationen, Berufserfahrungen und Sprachkompetenzen müssen verfügen über: — Ein abgeschlossenes Fachstudium oder fachspezifische Berufsausbildung; — 2 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen, das hydrographische Untersuchungen ausführt; — Praktische Erfahrung bei der Durchführung hydrographischer Untersuchungen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar, Sedimentecholot, Magnetometer oder praktischer Erfahrungen bei der hydrographischen Datenbearbeitung und Datenauswertung, nachzuweisen über mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre; — Praktische Erfahrungen im Untersuchungsgebiet oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet, nachzuweisen über mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre; — Deutschkenntnisse mindestens Niveaustufe B2. Nachweis: Eigenerklärung, Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden, Lebensläufe muss es heißen:

a. Erbrachte Leistungen: In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art erbracht (Ausschlusskriterien): — Durchführung hydrographischer Untersuchungen in der deutschen AWZ oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Messgebiet mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar, Magnetometer und Sedimentecholot inkl. Bearbeitung und Berichterstellung mit einem Umfang > 50 km2, nachzuweisen über mindestens 3 Referenzen. Nachweis: Eigenerklärung, Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: Referenzschreiben

b. Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer über ein Messschiff verfügen, das mindestens die folgenden Kriterien erfüllt (Ausschlusskriterium): — Der Schiffsbetrieb der eingesetzten Schiffe erfüllt mindestens die Anforderungen folgender internationaler Richtlinien: —— STCW; —— Solas; —— Marpol; —— Maritime Labour Convention, 2006. — Die Schiffe müssen die sonstigen Anforderungen der „List of required certificates for foreign flagged vessels on coastal voyages in German waters“ der Dienststelle Schiffssicherheit erfüllen. — Alle Einrichtungen an Bord entsprechen den nationalen Vorschriften der jeweiligen Flaggenstaaten, mindestens jedoch den der folgenden EU-Richtlinien: —— RL 89/655/EWG Mindestanforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz; —— RL 89/391/EWG Arbeitsschutzrichtlinie; —— RL 89/654/EWG Arbeitsstättenrichtlinie; —— RL 89/548/EWG Umgang und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen; —— Verordnung (EG) 336/2006. — Das Schiff muss für die Durchführung von hydroakustischen Untersuchungen entsprechend den in der Auftragsbekanntmachung unter II.2.4) formulierten Arbeitszielen geeignet sein, insbesondere über folgende Mindesteigenschaften verfügen: —— Ein die hydrographische Abbildungsqualität nicht beeinträchtigendes Niveau an Störgeräusch-Emissionen. Nachweis: Eigenerklärung, Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: Zertifikate zur Eignung des Messschiffes

c. Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium): Fächerecholot: Fächerecholotsystem zur hochaufgelösten Aufnahme der bathymetrischen Verhältnisse sowie zur Identifizierung von Objekten mit einer Kantenlänge 0,5 m x 0,5 m (bis 30 m Wassertiefe), sowie Objekte mit einer Kantenlänge von 1,0 m x 1,0 m (ab 30 m Wassertiefe). Mindestanforderungen sind: — mit mehr als 512 Beams; — Auflösung (along-/acrosstrack resolution) mindestens 1o x 1o; — Echtzeit-Rollstabilisierung; — Aufzeichnung der Rückstreusignale (Backscatter); — Verwendung einer C-Keel Sonde. Seitensichtsonar: Seitensichtsonar zur Aufnahme der Rückstreueigenschaften des Meeresbodens, sowie zur Identifizierung von Objekten mit einer Kantenlänge > 30 cm. Mindestanforderungen sind: — Dual-Frequenz-System mit einem Frequenzbereich von 200-900 kHz; — Auflösung besser 0,1 m quer zur Fahrtrichtung und besser 0,5 m längs zur Fahrtrichtung; — Verwendung eines Unterwasser-Positionierungssystems mit einer Genauigkeit besser 2 m. Magnetometer: Magnetometer zur Überprüfung des Untersuchungsgebietes auf Wracks, aktive und inaktive Kabel, Metallteile und andere Gegenstände. Die Untersuchung dient nicht zur Detektion von Kampfmitteln. Es ist ein Totalfeld-Magnetometer als Schleppfisch (inklusive Drucksensor und Altimeter) zu verwenden. Mindestanforderungen sind: — Einsatzbereich zwischen 20 000 bis 100 000 nT; — Datenerfassung mit mindestens 10 Hz; — Absolute Genauigkeit <3 nT; — Sensibilität: 0,02 nT. Sedimentecholot: Eignung zur Abbildung geologischer Strukturen und Objekte in einem Tiefenbereich von 0 bis 15 m unterhalb des Meeresbodens bei Wassertiefen von 40 bis 100 m — Vertikales Auflösungsvermögen  0,25 m; — Horizontales Auflösungsvermögen/laterale Abtastrate  3 Hz; — Parametrisches Sedimentecholot mit Schiffsbewegungskompensation; — fest am Schiff installiert Bewegungssensor: Bewegungssensor / Inertialsystem zur Erfassung der Schiffsbewegungen und Echtzeitkorrektur der erfassten Daten. Mindestanforderungen sind: — pitch/roll/yaw accuracy: 0,01o; — heave: 5 cm or 5 %. Wasserschallsonde: Wasserschallsonde zur Messung der Wasserschallgeschwindigkeit, Mindestanforderungen sind: — Wasserschall- oder CTD-Sonde; — Kalibrierung nicht älter als 2 Jahre (zum Messzeitpunkt); — Messwertspeicherung mindestens alle 0,1 m. Positionierungssystem: Positionierungssystem mit PDGNSS-Genauigkeit (RTK-Modus) zur Positionsbestimmung. Es ist ein Satellitenpositionierungsdienst zu nutzen, der hochpräzise Korrekturdaten in Echtzeit bereitstellt. Ein Redundanzsystem ist vorzuhalten GREIFER und VIDEO: Bodengreifer und Unterwasser-Videokamera zur Beprobung und visuellen Erfassung der Meeresbodenoberfläche ROV: — ROV zur Videountersuchung identifizierter Objekte. PC und SOFTWARE: PC- und Softwareausstattung zur Qualitätskontrolle, Datenaufzeichnung, Datenbearbeitung, Datenauswertung und Dokumentenpflege. — Einsatz der Software Teledyne Caris Hips & Sips, Chesapeake SonarWIZ, sowie eine GIS-Software. Nachweis: Eigenerklärung, Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: Technische Datenblätter, Produktbroschüren

d. Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte mit folgender Mindestqualifikation über die berufliche Befähigung verfügen (Ausschlusskriterium): Fachliche Führungskräfte/Projektleiter: Mindestens 2 Fachkräfte mit folgenden Qualifikationen, Berufserfahrungen und Sprachkompetenzen: — Ein abgeschlossenes Fachstudium (Diplom/Master); — Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen, das hydrographische Untersuchungen ausführt (Fächerecholot, Seitensichtsonar, Sedimentecholot, Magnetometer) oderpraktische Erfahrungen in der hydrographischen Datenbearbeitung und Datenauswertung, nachzuweisen über mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre; — Praktische Erfahrungen im Untersuchungsgebiet oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet, nachzuweisen über mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre; — Deutschkenntnisse mindestens Niveaustufe B2. fachkräfte: Mindestens 8 Fachkräfte mit folgenden Qualifikationen, Berufserfahrungen und Sprachkompetenzen müssen verfügen über: — Ein abgeschlossenes Fachstudium oder fachspezifische Berufsausbildung; — 2 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen, das hydrographische Untersuchungen ausführt; — Praktische Erfahrung bei der Durchführung hydrographischer Untersuchungen mittels Fächerecholot, Seitensichtsonar, Sedimentecholot, Magnetometer oder praktischer Erfahrungen bei der hydrographischen Datenbearbeitung und Datenauswertung, nachzuweisen über mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre; — Praktische Erfahrungen im Untersuchungsgebiet oder einem hinsichtlich der Baugrundverhältnisse vergleichbaren Seegebiet, nachzuweisen über mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre; — Deutsch- oder Englischkenntnisse mindestens Niveaustufe B2. Nachweis: Eigenerklärung, Untersuchungskonzept; auf Nachforderung: Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden, Lebensläufe.

Abschnitt Nummer: IV.2.5) Stelle des zu berichtigenden Textes: Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren Anstatt: Tag: 05.10.2020 muss es heißen: Tag: 11.01.2021

Abschnitt Nummer: VI.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben Anstatt: Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag. Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren: Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer, sofern nichts anderes gefordert wird, zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. Internet: http.:amtliches-verzeichnis.ihk.de, Internet: http.:www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden. Mit dem Angebot vorzulegen: — Angebotsschreiben; — Eigenerklärung; — Untersuchungskonzept; — Leistungsverzeichnis. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: — Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmen um die Namen der anderen Unternehmen; — Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen; — Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe; — Zeugnisse, Lebensläufe, sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation; — Zertifikate zur Eignung des Messschiffes; — Referenzschreiben des Referenzgebers; — Datenblätter und Gerätebeschreibung mit Nachweis der Einsatzfähigkeit hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit; — Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung; — Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; — Deckungsnachweis der Versicherung. Fachstudium des Projektleiter: — Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Geowissenschaften, Geologie, Geophysik, Vermessung oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Durchführung hydrographischer und/oder geophysikalischer Projekte im Rahmen von Maßnahmen zur Baugrundvorerkundung befähigen. Fachstudium der Fachkräfte: — Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Vermessung; — Studium an einer Universität in einem Studiengang Geowissenschaften, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Durchführung hydroakustischer Messungen sowie zur Bearbeitung und Auswertung hydrographischer Daten befähigen. Fachspezifische Berufsausbildung: — Ausbildung zum Vermessungstechniker oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Ausführung der anfallenden Arbeiten befähigen. Referenzen: Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden. Es können jedoch auch mehrere Kriterien gleichzeitig durch eine Referenz nachgewiesen werden. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung): — Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; — Bezeichnung des Projekts; — Beschreibung der ausgeführten Leistung mit Verweis auf das/die jeweilige/n Kriterium/Kriterien; — Datum der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts; — Auftragssumme brutto (soweit möglich). Datenschutz: Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung deren personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren, sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter Internet: http.:www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden. muss es heißen: Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag. Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren: Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer, sofern nichts anderes gefordert wird, zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. Internet: http.:amtliches-verzeichnis.ihk.de, Internet: http.:www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden. Mit dem Angebot vorzulegen: — Angebotsschreiben; — Eigenerklärung; — Untersuchungskonzept; — Leistungsverzeichnis. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: — Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmen um die Namen der anderen Unternehmen; — Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen; — Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe; — Zeugnisse, Lebensläufe, sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation; — Zertifikate zur Eignung des Messschiffes; — Referenzschreiben des Referenzgebers; — Datenblätter und Gerätebeschreibung mit Nachweis der Einsatzfähigkeit hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit; — Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung; — Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; — Deckungsnachweis der Versicherung. Fachstudium Fachliche Führungskräfte: — Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Vermessung, Hydrographie, Geowissenschaften, Geophysik, Geologie, oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Leitung von Projekten im Rahmen von Maßnahmen zur Offshore-Baugrundvorerkundung für OWPs befähigen. Fachstudium der Fachkräfte: — Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Vermessung oder Hydrographie, Geophysik, Geologie oder gleichwertig in Bezug auf die beufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Durchführung hydroakustischer oder vermessungstechnischer Messungen sowie zur Bearbeitung und Auswertung entsprechend gewonnener Daten befähigen. Fachspezifische Berufsausbildung: — Ausbildung zum Vermessungstechniker oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Ausführung der anfallenden Arbeiten befähigen. Referenzen: Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden. Es können jedoch auch mehrere Kriterien gleichzeitig durch eine Referenz nachgewiesen werden. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung): — Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; — Bezeichnung des Projekts; — Beschreibung der ausgeführten Leistung mit Verweis auf das/die jeweilige/n Kriterium/Kriterien; — Datum der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts; — Auftragssumme brutto (soweit möglich). Datenschutz: Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung deren personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren, sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter Internet: http.:/www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.

VII.2) Weitere zusätzliche Informationen: In folgenden Abschnitten wurden Korrekturen vorgenommen:— Abschnitt II.1.4);— Abschnitt II.2.1) für die Lose 1, 3 und 4;— Abschnitt II.2.4) für die Lose 2, 5 und 6;— Abschnitt II.2.7) für das Los 2;— Abschnitt III.1.2);— Abschnitt III.1.3);— Abschnitt VI.3).

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 34258 vom 21.10.2020