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Titel

Durchführung von oberirdischen Vermessung

Vergabeverfahren

Anwendung eines Prüfungssystems mit Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Hamburger Hochbahn AG
Steinstraße 20
20095 Hamburg

Ausführungsort

DE-20095 Hamburg

Frist

16.10.2020

TED Nr.

433157-2020

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft

Steinstraße 20

20095 Hamburg

E-Mail: alexander.miketta(at)hochbahn.de

Internet: hochbahn.de

Internet: www.hochbahn.de/ausschreibungen

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: Internet: www.hochbahn.de/ausschreibungen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.6) Haupttätigkeit(en) Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Vermessungsleistung im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hamburger Schnellbahnnetzes

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71250000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71353000 71353200

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE6

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Vermessungsarbeiten für die Erweiterung des Hamburger Schnellbahn-Netzes: — georeferenzierte Erfassung der Geländeflächen in verschiedenen städtischen Bereichen, z. B. Bereiche geplanter Haltestellen, Notausgänge, Baustelleneinrichtungsflächen, vorhandener Haltestellen und bestehender Gleisbereiche; — Darstellung als digitale Lage- und Höhenpläne und Geländemodelle; — Genauigkeit der Vermessungen 1-2 cm, bei Gleisvermessung kleiner als 1 cm. Bewerber könne sich in Folgenden Messverfahren qualifizieren: 1. terrestisches Top-Aufmaß durch Tachymeter, 2. terrestisches Top-Aufmaß durch Scannen. Bewerber könlnen sich bei Erfüllung der entsprechenden Anforderung für Messverfahren 1., für Messverfahren 2. oder für beide Messverfahren qualifizieren.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis

II.2.8) Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems Unbestimmte Dauer Das Qualifizierungssystem wird verlängert

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.1.9) Qualifizierung für das System Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:1. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Ausschlusskriterium),2. Nachweis über die Eintragung in das Gewerbezentralregister. Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine Eintragung vorhanden ist, die deren Eignung oder Zuverlässigkeit in Frage stellt (fakultatives Ausschlusskriterium),3. Nachweis, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat Ausschlusskriterium),4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 GWB (zwingende Ausschlussgründe),5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §124 GWB (fakultative Ausschlussgründe). Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: — zu 1. Schriftlicher Nachweis (Auszug),— zu 2. Schriftlicher Nachweis (Auszug),— zu 3. Schriftliche Eigenerklärung,— zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß §123 GWB vorliegt,— zu 5. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß §124 GWB vorliegt und hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinn des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß ausreichende §124 GWB wird bei Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: 5. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall (Ausschlusskriterium);Mindestumsatz von 1,0 Mio. EUR/a im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre(Ausschlusskriterium),6. Mindestumsatz von 1,0 Mio EUR/a im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre(Ausschlusskriterium),7. Mindestanzahl von 15 Mitarbeitern im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre(Ausschlusskriterium),8. Nachweis des Bewerbers von Erfahrungen mit der Ausführung von Leistungen, die mit den unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die der Bewerber in den letzten 9 Jahren (Stichtag 1.1.2010) ausgeführt hat anhand einer Referenzliste, jeweils mit Angabe der Auftragssumme und des Eigenanteils (Ausschlusskriterium). Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: — zu 5. Kopie Versicherungspolice oder schriftliche Bestätigung der Versicherung,— zu 6. Schriftliche Eigenerklärung mit Angabe des Umsatzes des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,— zu 7. Schriftliche Eigenerklärung mit Angabe der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,— zu 8. Schriftliche Auflistung der geforderten Angaben (Referenzliste). Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: 9. detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten aus den letzten 8 Jahren (Stichtag 1.7.2010) gemäß vorgenannter Ziffer 8., jedoch zusätzlich mit Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse. Mit der Beschreibung dieser Referenzprojekte ist die Erfahrung mit der Ausführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen und Anforderungen eindeutig nachzuweisen. Sofern eine Bewerbung für beide Messverfahren gemäß Ziffer II.2.4. erfolgt, sind jeweils 3 Referenzprojekte, also insgesamt 6 darzustellen.10. Nachweis einer geeigneter technischen Ausrüstung. Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: — zu 9. Schriftlicher Nachweis/Eigenerklärung mit Benennung und Beschreibung der geforderten Informationen,— zu 10. Eigenerklärung mit Auflistung der zur Verfügung stehenden techn. Ausrüstung.

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 132-301630

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantragvollständig in Papierform vorzulegen. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkt III.1.9. sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkt III.1.9. sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie bei besonderer Aufforderung auch für eventuelle wesentliche Nachunternehmer einzureichen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Formalitäten vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Angaben und Nachweise entsprechend den Punkt III.1.9. sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen. Es werden maximal 10 qualifizierte Bewerber bei den entsprechenden Ausschreibungen zur Angebotsabgabeaufgefordert. Sofern mehr als 10 Bewerber erfolgreich ihre Qualifikation nach diesen System nachweisen, werden hier für jeweils 10 qualifizierte Bewerber per Losentscheid ermittelt. Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits ein Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten ihre Zulassung.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Große Bleichen 27 Hamburg 20354 Deutschland Telefon: +49 4042823-1491 Fax: +49 4042823-2020

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb 200, Rue de Loi Brüssel 1049 Belgien Telefon: +32 2991111 Fax: +32 2950138

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Große Bleichen 27 Hamburg 20354 Deutschland Telefon: +49 4042823-1491 Fax: +49 4042823-2020

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 10.09.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 33720 vom 17.09.2020