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Titel

Durchführung von Lärmkartierung an Straßen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden

Ausführungsort

DE-01326 Dresden

Frist

01.08.2019

Beschreibung

a) Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Pillnitzer Platz 3

01326 Dresden

Telefonnummer: +49 35126121318

Fax: +49 35126121399

E-Mail: Vergabestelle-lfulg(at)smul.sachsen.de

Internet: www.smul.sachsen.de/lfulg

den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o.

b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung

c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur schriftlich abgegeben werden.

d) Art und Umfang der Leistung: Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schreibt in einem Turnus von fünf Jahren die Lärmkartierung für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vor. Während die Kartierung bislang nach national eingeführten, vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm erstellt wurde, ist zum 1. Januar 2019 ein europaweit einheitliches Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in Kraft getreten, welches seit diesem Zeitpunkt verbindlich anzuwenden ist. Dies hat zur Folge, dass die nächste Runde der Lärmkartierung im Jahr 2022 nach den Vorgaben von CNOSSOS erfolgen muss. Im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden zwischenzeitlich die in nationale Regelungen überführten und auf die deutschen Gegebenheiten konkretisierten Berechnungsmethoden. Aus den nun eingeführten Methoden resultieren Veränderungen gegenüber der bisherigen Herangehensweise an die Schallberechnung im Rahmen der Lärmkartierung. Beispielhaft zu nennen sind Änderungen an den für die Schallberechnung benötigten Eingangsdaten, aber auch an der der Berechnung zu Grunde liegenden Schallausbreitungsmodellierung. Die aus CNOSSOS resultierenden Berechnungsmethoden wurden aktuell in die gängigen Schallberechnungsprogramme implementiert. Dabei zeigt sich, dass trotz der normativen Vorgaben innerhalb der Programme erhebliche Variationsmöglichkeiten bestehen, die sich auf die Genauigkeit der Kartierungsergebnisse aber auch auf die für die Lärmkartierung benötigten Rechenzeiten erheblich auswirken. Im Rahmen des ausgeschriebenen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE-Vorhaben) sollen für die Geräuschquelle Straßenverkehr die zu erwartenden Veränderungen gegenüber der bisherigen vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen sowie gegenüber der nach 16. BImSchV national für die Berechnung von Verkehrslärm anzuwendenden Berechnungsvorschrift systematisch herausgearbeitet werden. Die zu erwartenden Änderungen hinsichtlich Aufwand und Ergebnisplausibilität sind in ihrer Variationsbreite zu analysieren und darauf basierend Empfehlungen für eine optimierte Herangehensweise an die Schallberechnung und Betroffenheitsanalyse im Rahmen einer landesweiten Lärmkartierung abzuleiten. Zuständig für die Lärmkartierung sind im Freistaat Sachsen die Gemeinden, die bei dieser Aufgabe durch das LfULG fachlich unterstützt und angeleitet werden. In der Vergangenheit wurde dies durch das Angebot einer landeszentralen Lärmkartierung unter Federführung des LfULG realisiert. Die Ergebnisse aus dem FuE-Vorhaben dienen dazu, in Vorbereitung der Lärmkartierung 2022 die Fachkompetenz des LfULG zu stärken und einen effizienten Verwaltungsvollzug in Sachsen sicher zu stellen. Inhalt der Ausschreibung ist die systematische Analyse der in Umsetzung von CNOSSOS-EU für Deutschland vorgeschriebenen " Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen" (BUB) sowie der "Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belasteten-zahlen durch Umgebungslärm" (BEB). Gegenstand der Untersuchungen sind ausschließlich die für die Lärmkartierung und Betroffenheitsanalyse des Straßenverkehrs maßgeblichen Regelungen. Darauf basierend ist eine belastbare und praktikable Herangehensweise für eine landesweite schalltechnische Berechnung des Straßenverkehrslärms im Rahmen der Lärmkartierung 2022 abzuleiten. Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie; Straße, Hausnummer: Söbrigener Straße 3 a; Postleitzahl: 01326; Ort: Dresden; Land: Deutschland

e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe

f) Nebenangebote sind nicht zugelassen

g) Ausführungsfrist: Beginn: nicht angegeben; Ende: 30.06.2020

h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform Internet: eVergabe.de bereitgestellt.

i) Angebotsfrist: 01.08.2019, 23:59 Uhr; Bindefrist: 30.09.2019

j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: entfällt

k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: entfällt

l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - vollständig ausgefülltes Formular Angebot; Fachliche und technische Leistungsfähigkeit: - Referenzen über einschlägig erbrachte Leistungen der letzten sieben Jahre; - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter; - Beschreibung der technischen Ausstattung (Schallberechnungssoftware inkl. Name/Version, DV-Ausstattung, ggf. GIS)

m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt

n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 29386 vom 14.07.2019