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Titel

Neubau von Retentionsbodenfilter

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Wasserverband Eifel-Rur
Eisenbahnstr. 5
52353 Düren

Ausführungsort

DE-52353 Düren

Frist

13.08.2019

Vergabeunterlagen

www.subreport.de/E66738996

Beschreibung

a) Wasserverband Eifel-Rur

Eisenbahnstr. 5

52353 Düren

Telefon 0 24 21/4 94-10 76

Fax 0 24 21/4 94-15 09

E-Mail: ZentraleVergabe(at)wver.de

Internet: www.wver.de

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer E66738996

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Es werden elektronische Angebote akzeptiert ohne elektronische Signatur (Textform). mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel. mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel. kein elektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Planung und Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

e) Ort der Ausführung Broicher Str. / An der L233 ohne Nr., 52146 Würselen Kläranlage Würselen-Euchen

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Kläranlage Würselen-Euchen, Neubau Retentionsbodenfilter und Abschlagsleitung bestehend aus: 25.000 m³ Bodenaushub 15.000 m³ Boden entsorgen 310 m Kanal DN 2200 33 m Kanal RE 2500/2000 32 m Kanal RE 2000/1000 2.350 m³ Filterschicht RBF 27.000 St Schilfballen pflanzen 310 m³ Ortbeton

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags

h) Aufteilung in Lose nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe

i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 48. KW 2019 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 30. KW 2021 weitere Fristen Fertigstellung Abschlagsleitung 22.04.2020, Fertigstellung Retentionsbodenfilter 18.08.2021, Fertigstellung Bepflanzung 18.02.2021

j) Nebenangebote zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen nicht zugelassen

k) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: www.subreport.de/E66738996 nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden unter -entfällt-

n) Ablauf der Angebotsfrist am 13.08.2019 um 10:00 Uhr

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Vergabestelle, siehe oben Angebote können nur digital über die Vergabeplattform subreport-ELViS eingereicht werden!

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

q) Eröffnungstermin am 13.08.2019 um 10:00 Uhr Ort Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, 52353 Düren Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen -entfällt-

r) geforderte Sicherheiten Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme Sicherheit für die Gewährleistung in Höhe von 3% der Auftragssumme Es dürfen nur Bürgschaften der in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitute und Kreditversicherer angenommen werden. Bei Arbeitsgemeinschaften ist eine Bürgschaft für die Arbeitsgemeinschaft vorzulegen.

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Zahlung erfolgt gem. § 16 VOB/B

t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters sowie der einzelnen Mitglieder mit dem Angebot.

u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen." Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich In den Vergabeunterlagen enthalten. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen und können ggf. nachgefordert werden. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Vollständig ausgefülltes FB 124 Eigenerklärung zur Eignung, sowie die dort geforderten Erklärungen/Nachweise: Umsatz der letzten 3 Jahre, Referenzliste der letzten 3 Jahre, Anzahl der Arbeitskräfte, Eintragung Berufsregister, Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens, einer Liquidation oder von Verfehlungen, Nachweis, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden, Nachweis der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Bedingung an die Ausführung: Nachweis der Bietereignung nach RAL-GZ 961 (Güteschutz Kanal) Bieter müssen neben den Angaben nach § 6 a Abs. 2 Buchstaben a),

e) bis h) mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung auch nach § 6 a Abs. 3 VOB/A die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und die Gütesicherung der Ausführung nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL – GZ 961 *1) sind für die nachstehend angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen: Beurteilungsgruppe AK 1 = Einbau von Abwasserleitungen und –kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten, insbesondere auch DN > 1.200 und in Tiefenlagen von > 5 m mit den dazugehörigen Bauwerken in offener Bauweise unter erschwerten Bedingungen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 „Erstprüfung“ für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. *1) zu beziehen bei: Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und –kanälen e.V., Linzer Str. 21, 53604 Bad Honnef, Tel.: 02224/9384 0, Fax: 02224/9384 84, E-Mail: info(at)kanalbau.com, Internet: www.kanalbau.com Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. heraus- gegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind in Form der Güte- und Prüfbestimmungen aufrufbar unter: Internet: www.kanalbau.com Diese Anforderung ist Mindeststandard. Sollte diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot zusätzlich zum vorhandenen Fachkundenachweis die schriftliche Terminbestätigung über die Teilnahme an einem Auffrischungsseminar / einer Wiederholungsschulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle an einer entsprechenden Schulung teilgenommen wird. Das Auffrischungsseminar / die Wiederholungsschulung muss vor dem Beginn der Ausführung der Leistung (48. KW 2019) absolviert werden. Der Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist dem Auftraggeber unverzüglich, unaufgefordert vorzulegen. Ohne diesen Nachweis kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden. Nachweis über die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers: Ab einer Auftragssumme in Höhe von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GeWO, dem Vergaberegister und bei der Creditreform abrufen. Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vollständig ausgefülltes FB 124 Eigenerklärung zur Eignung, sowie die dort geforderten Erklärungen/Nachweise. Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung

Sonstiges: Kommunikation im laufenden Verfahren: Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektr. Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektr. übermittelt. Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebot Inhalts ebenfalls elektr. Einreichen. Angebotserstellung mit Anwendersoftware RIB Offerte-L und Gaeb-Datei In den Verdingungsunterlagen ist u. a. ein ZIP-Archiv mit der Anwendersoftware RIB Offerte L. Dieses Programm wird Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt und ermöglicht die DV-gestützte Abgabe von Angeboten. Die Erstellung der Angebote hat zwingend über die beigefügte Gaeb-Datei zu erfolgen! Die Übersendung der Gaeb-Datei (D84-Format) bei der elektr. Übermittlung des Angebotes ist Pflicht! Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt. Die elektr. Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Zahlung erfolgt elektronisch. Grundsätze des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 1,5 Mio. Euro. (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung von Schäden nach dem Umweltschadengesetz) Nachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 50 Mio. Euro (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung von Schäden nach dem Umweltschadengesetz) in Höhe von mindestens 1,5 Mio. Euro. Diese Anforderungen sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vom Bieter nicht zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit: Nachweise Abfallentsorgung (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen) -genehmigter Abfallartenkatalog der Entsorgungsanlage -Anzeige Sammlung/Beförderung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit gem. § 53 KrWG - Anzeige nach § 53 KrWG oder Erlaubnis nach § 54 KrWG ODER alternativ Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb

v) Ablauf der Bindefrist 18.10.2019 Bieterfragen müssen schriftlich über das Vergabeportal subreport-ELViS bis spätestens 03.08.2019 gestellt werden!

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Wasserverband Eifel-Rur -Revision- Eisenbahnstraße 5 52353 Düren Tel: (02421) 494-1155 Fax: (02421) 494-1009 E-Mail: revision(at)wver.de Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW: 1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer. 2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben. 3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 29174 vom 17.06.2019