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Titel

Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Metelen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Gemeinde Metelen
Sendplatz 18
48629 Metelen

Ausführungsort

DE-48629 Metelen

Frist

05.08.2024

Beschreibung

1. Gemeinde Metelen Zentrale Vergabestelle des Kreises Steinfurt

Sendplatz 18

DE-48629 Metelen

02551691290

E-Mail: vergabestelle(at)kreis­steinfurt.de

Internet: https://www.kreis­steinfurt.de

2.VHB NRW Formular 412 01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Auftragsbekanntmachung Vergabe­Nr.: 30­01.59.06­13­25­Ö Bezeichnung des Verfahrens: Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Metelen.

1. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach §9 UVgO.

3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle wie Ziffer 2

4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht.

5. Form der Angebote Zugelassen ist die Abgabe elektronischer Angebote ausschließlich unter www.evergabe.nrw.de ­ Elektronisch in Textform ­ Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur ­ Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur

6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Der Auftragnehmer erstellt für die Gemeinde Metelen einen kommunalen Wärmeplan, der anschließend dem Rat der Gemeinde Metelen zur Entscheidung vorgelegt wird. Der Wärmeplan erfüllt insbesondere die Anforderungen aus der Kommunalrichtlinie (insbesondere aus dem Technischen Annex). Darüber hinaus erfüllt der Wärmeplan Anforderungen des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz ­ WPG), die in der Leistungsbeschreibung näher definiert sind. Es müssen alle gesetzlichen Anforderungen inklusive denen des Datenschutzes berücksichtigt werden. Die Wärmeplanung muss sauber dokumentiert und abschließend in einem Bericht zusammengefasst und an die Gemeinde Metelen geliefert werden. Ebenfalls werden sämtliche Daten in einem für die zukünftige Nutzung geeigneten Format übermittelt. Erfüllungsort Gemeinde Metelen, Sendplatz 18, 48629 Metelen.

9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Der Bewilligungszeitraum der Fördermaßnahme endet am 28.02.2025. Die Auftraggeberin ist sich über den knappen Bewilligungszeitraum 01.03.2024 bis 28.02.2025 bewusst. Der Fördergeber hat auf Anfrage bereits signalisiert, dass eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums in der Regel möglich ist. Voraussetzung ist jedoch, dass zunächst ein externer Dienstleister beauftragt wurde und sich danach abzeichnet, dass der Bewilligungszeitraum für die Ausführung nicht ausreicht. Ende: 14.02.2025.

10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Adresse zum elektronischen Abruf: Internet: https://www.vergabe­westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2L48B/documents

11. Ablauf der Angebotsfrist 05.08.2024 10:30 Uhr.

12. Ablauf der Bindefrist 29.08.2024.

14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Zahlung nach § 17 VOL/B innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung.

15. Angabe der Eignungskriterien und der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Beurteilung der Eignung Eignungskriterien zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung keine wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. ­ Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens in den Jahren 2021 bis 2023. Dieser hat mindestens 130.000,00 Euro pro Jahr zu betragen; ­ Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 300.000 EUR pro Schadensfall oder entsprechende Bankerklärung. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. ­ Darlegung, inwieweit der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin in der Lage ist, die durchzuführenden Arbeiten auch bei Ausfällen im Projektteam zu gewährleisten (Darstellung der Vertretungsregelungen); ­ Eigenerklärung über die berufliche Qualifikation des am Projekt beteiligten Personals. Der Hauptverantwortliche des Projektes muss folgende Berufsqualifikation haben: Erfolgreicher Studienabschluss in den Fachbereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Energieversorgung, Geografie, Umwelt­ und Ressourcenmanagement, Verkehrsplanung, Versorgungstechnik oder vergleichbar. Sonstige Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, dass in der Person des Bieters keiner der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt.

16. Angabe der Zuschlagskriterien Folgende Kriterien Kriterium Gewichtung Angebotspreis 37,5 Leistung 62,5 Weitere Informationen zu den Kriterien: siehe Anlage "Hinweise zur Eignungsprüfung und Wertung" ______________________________________________________________________________________________ Preis 150 Punkte ______________________________________________________________________________________________ Leistung, zur Leistung gehören die folgenden Wertungsaspekte: ­ Referenzen (Die Referenzen müssen sich auf das für diesen Auftrag eingesetzte Personal beziehen. Referenzen, die sich auf das Unternehmen beziehen, reichen im Rahmen der Eignungsprüfung nicht aus.) max. 100 Punkte; ­ Darstellung der Herangehensweise an die Projektumsetzung inklusive Zeitplan für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans max. 100 Punkte; ­ Projektteam: Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen (Mitarbeitenden), die die Leistung tatsächlich erbringen, einschließlich der von ihnen jeweils wahrzunehmenden Aufgaben. Als Mitarbeitende gelten im Sinne dieses Formulars fest angestellte Mitarbeitende, freie Mitarbeitende und studentische Hilfskräfte (z.B. auf 450 EUR­Basis). Max. 50 Punkte.

17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.

18. Sonstiges Die Gemeinde Metelenbeabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist Gemeinde Metelen Sendplatz 18 48629 Metelen Bekanntmachungs­ID: CXPWYY2L48B

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 59621 vom 26.07.2024