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Titel

Durchführung der Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) als Rahmenvereinbarung mit der Option zur Verlängerung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH
E 3, 1a-2
68159 Mannheim

Ausführungsort

DE-68159 Mannheim

Frist

16.11.2020

TED Nr.

499110-2020

Beschreibung

I.1) Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH DE297526680

E3, 2

68159 Mannheim

Deutschland

Telefon: +49 621-293-6215

E-Mail: buga2023.vergabe(at)mannheim.de

Internet: http.:www.buga23.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17520dea6fb-74c797a69f83d6ce Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:www.auftragsboerse.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere: Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH

I.5) Haupttätigkeit(en): Andere Tätigkeit: Stadt- und Freiflächenentwicklung sowie Aufbau, Durchführung und Abwicklung einer Bundesgartenschau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) Grünzug Nordost Mannheim: Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-011-D-OV-IN-00

II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71313450

II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Durchführung der Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) als Rahmenvereinbarung mit der Option zur Verlängerung.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert: Wert ohne MwSt.: 19.500,00 EUR

II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s): 71313000

II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DE126, Hauptort der Ausführung: Grünzug Nordost: Spinelli, Feudenheimer Au in Mannheim

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Aufgabe der Bodenkundlichen Baubegleitung ist die boden- und naturschutzkonforme Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung der plangenehmigten bodenschutzfachlichen Nebenbestimmungen. Das Spinelli-Areal ist ein Konversionsgelände, die Feudenheimer Au ist Landschaftsschutzgebiet. In allen Teilbereichen befinden sich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG.

II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Preis

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession: Beginn: 01.12.2020, Ende: 31.12.2021, Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja, Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftraggeber hat einseitig das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung bis zweimal jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Option muss jeweils spätestens 2 Monate vor dem Ende der bestehenden Laufzeit, also zum 31.10.2021 und 31.10.2022, in Textform gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden. Übt der Auftraggeber eine oder beide der Option nicht rechtzeitig aus, endet die Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem geltenden Ende der Laufzeit. In dem Fall, dass keine Option ausgeübt wird, somit zum 31.12.2021, bei einmaliger Optionsausübung zum 31.12.2022. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option gegen den Auftraggeber. Er kann aus der Ausübung oder Nicht-Ausübung der Option keine Rechte ableiten, insbesondere keine Ansprüche auf etwaigen Schadensersatz.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja, Beschreibung der Optionen:

S. II.2.7) Beschreibung der Verlängerungen.

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter: — im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist; — nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; — Mitglied der Berufsgenossenschaft ist; — nachweislich eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Auftraggeber behält sich vor folgende Angaben nachzufordern, wenn der Bieter in die engere Wahl kommt: — Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen vom Bieter darüber vorzulegen: — Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; — ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; — in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist; — seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Der Auftraggeber behält sich vor folgende Angaben nachzufordern, wenn der Bieter in die engere Wahl kommt: — Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter: — in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat; — die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen; — keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Der Auftraggeber behält sich vor folgende Angaben nachzufordern, wenn der Bieter in die engere Wahl kommt: — Angaben des Unternehmens über 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren; — Angabe der Anzahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die Bodenkundliche Baubegleitung ist von bodenkundlich ausgebildetem Fachpersonal mit entsprechenden beruflichen Qualifikationen durchzuführen; bspw. zertifiziert nach BVB (Bundesverband Boden e. V.) oder eine andere vergleichbare Zertifizierung für Bodenkundliche Baubegleitung. Ein entsprechender Nachweis ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge, Tag: 16.11.2020, Ortszeit: 10:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23.12.2020

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 16.11.2020, Ortszeit: 10:00, Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags, Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen: Aufträge werden elektronisch erteilt, Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert: Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, Karlsruhe, 76137, Deutschland, Telefon: +49 721-926-8730, E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf § 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhält.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Tag: 16.10.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 34295 vom 23.10.2020