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Titel

Ausführung von Umweltverbesserungsarbeiten

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Knappenstr. 1
01968 Senftenberg

Ausführungsort

DE-01968 Senftenberg

Frist

14.08.2018

Vergabeunterlagen

www.lmbv-einkauf.de

TED Nr.

291822-2018

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH

Knappenstraße 1

01968 Senftenberg

Fax: +49 3573/84/4643

Telefon: +49 3573/84/4472

E-Mail: marko.walter(at)lmbv.de

Internet: www.lmbv.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.lmbv-einkauf.de Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Unternehmen des Bundes

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Bergbausanierung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 1811400106 Videoüberwachung Bodenaustausch Schwarze Pumpe 2018-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 1811400106

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45262640

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Videoüberwachung der Bodenaustauscharbeiten an Einzelspundwandkästen im Rahmen der Umsetzung des Sonderbetriebsplanes „Bodenaustausch“ zugehörig zum Abschlussbetriebsplan „Boden und Grundwasser Werkgelände Schwarze Pumpe“ Az.: 2588/00

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE Hauptort der Ausführung: Industriepark Schwarze Pumpe

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Spätestens also mit Beginn der Aushubarbeiten in den Einzelspundwandkästen wird eine permanente videotechnische Überwachung der Aushubarbeiten umgesetzt. Diese Überwachung wird mit 2 Schwerpunkten ausgeführt: 1) Videoüberwachung der gesamten Arbeitsebene mit der Einfahrt aller 6 Aushubbereiche bzw. Bauabschnitte über den Kamerastandort 1. Die Arbeitsebenen werden als Schwarzbereiche betrieben. Der auf der Arbeitsebene tätige Personenkreis muss deshalb über die erforderlichen arbeitsmedizinischen Untersuchungen verfügen. Das schränkt den Personenkreis, der auf der Arbeitsebene tätig werden kann, stark ein. Innerhalb der Arbeitsebene sind aber bei einer eingeschränkten Flächengröße eine Vielzahl unterschiedlicher und zum Teil auch durchaus komplizierter Arbeiten auszuführen bzw. Leistungen zu erbringen, die eine entsprechende Übersicht und Koordination erfordern. Die Videoüberwachung bildet hier ein unterstützendes Element, das auch einem Personenkreis ohne die arbeitsmedizinischen Untersuchungen ermöglicht, in Echtzeit die Situation auf der jeweiligen Arbeitsebene zu erfassen und gegebenenfalls Maßnahmen festzulegen oder Entscheidungen zu treffen, die für die konkreten Arbeiten erforderlich sein können. Auch Festlegungen zum temporären Aufheben des Schwarzbereiches auf der Arbeitsebene für Spezialarbeiten (z. B. Kraneinsatz oder Umsetzen der Anlagen der Luftabsaugung und Luftreinigung) können unter Nutzung der Ergebnisse der messtechnischen und der Videoüberwachung schneller zielführend getroffen werden. Einen wesentlichen Aspekt stellt hier aber auch die Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen und der qualitätsgerechten Ausführung der Arbeiten insgesamt dar. 2) Videoüberwachung der Arbeiten an dem jeweils konkret bearbeiteten Einzelspundwandkasten über den Kamerastandort 2. Die aufwendigsten und gefährlichsten Arbeiten sind beim Aushub der Einzelspundwandkästen von 4,5 bis 14,0 m Tiefe umzusetzen. Der Innenbereich der Einzelspundwandkästen kann über den Kamerastandort 1 nicht erfasst werden. Beim Bodenaushub in den Einzelspundwandkästen, dem Einbau des Aussteifungsgurtes, dem Abpumpen des kontaminierten Grundwassers und der Verfüllung des jeweiligen SWK bis zum Ausbau des Aussteifungsgurtes muss der Schwarzbereich zwingend durchgehend aufrechterhalten werden. Es kann also wieder nur ein eingeschränkter Personenkreis zum Einsatz kommen. Die genannten Arbeiten erfordern aber den Einsatz von Personal innerhalb bzw. direkt am Rand des jeweiligen SWK. Über die Videoüberwachung wird auch hier die Klärung technischer Fragen und Probleme unter Einbezug von Personen, die nicht über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen verfügen, ermöglicht. Weiterhin wird eine schnelle Orientierung bei Havarien oder Unfällen gewährleistet. Wie beim Kamerastandort 1 stellt aber auch hier die Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen und der qualitätsgerechten Ausführung der Arbeiten insgesamt einen maßgeblichen Nutzungsaspekt dar.

II.2.5) Zuschlagskriterien

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 15.10.2018 Ende: 31.10.2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eintragung in ein Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes, — Vorlage einer Bescheinigung der Berufsgenossenschaft Bieter die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — Angaben über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, — Nachweis über die Zahl der beim Bieter in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, — der Bieter hat eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben müssen eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorlegen. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen. Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: Nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission) Als Nachweis gilt auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Einverständniserklärung zur Videoüberwachung für alle an der Leistung beteiligten Arbeitnehmer Mit dem Angebot sind durch den Bieter mindestens 3 Referenzen aus den letzten 8 Jahren für die längerfristige (vorzugsweise mehrjährige) videotechnische Überwachung und die Langzeit-Zeitraffer-Baudokumentation von Bauleistungen oder Sanierungsarbeiten vorzugsweise im Bereich von Industrieanlagen vorzulegen. Die Referenzen sind mit Benennung des Projektes, der Zeitdauer, des Auftraggebers und eines kompetenten Ansprechpartners des Auftraggebers. Zusätzlich ist der Nachweis der Tauglichkeit der eingesetzten Arbeitnehmer für die Arbeiten mit den unten genannten Gefahrstoffen zu erbringen. Dies erfolgt entsprechend der Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Entsprechend der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist den hier eingesetzten Arbeitnehmern die Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen Benzol, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Toluol und Xylol anzubieten und von diesen in Anspruch zu nehmen. Die erforderlichen Untersuchungen orientieren sich dabei an den Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen: G 8 „Benzol“, DGUV Information 250-409, G 11 „Schwefelwasserstoff“, DGUV Information 250-412, G 29 „Benzolhomologe (Toluol, Xylole)“, DGUV Information 250-430, G 40 „Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe“, DGUV Information 250-442.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 14.08.2018 Ortszeit: 11:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 14.08.2018 Ortszeit: 11:00 Ort: Siehe Abschnitt I.1

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, steht unter Bergaufsicht.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Fax: +49 2289/9499/163

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Fax: +49 2289/9499/163

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt LMBV mbH Knappenstraße 1 Senftenberg 01968 Deutschland

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 03.07.2018

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 24690 vom 09.07.2018