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Titel

Verschleppung der Nordseeboje 2 vom Liegeplatz

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Auftraggeber

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg

Ausführungsort

DE-20359 Hamburg

Frist

23.03.2021

Beschreibung

1. a) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße, 78

20359 Hamburg

E-Mail: vergabestelle(at)bsh.de

b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a).

2. Angaben zum Verfahren

a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c) Geschäftszeichen 0800Z12-1114/002/1053.

3. Angaben zu Angeboten

a) Form der Angebote elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform)

b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 23.03.2021 - 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 15.04.2021

4. Angaben zu Vergabeunterlagen

a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=376366

b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d) Anforderungsfrist 23.03.2021 - 10:00 Uhr.

5. Angaben zur Leistung

a) Art und Umfang der Leistung Die Großtonne "Nordseeboje 2" muss von ihrem aktuellen Standort auf dem Terminal- 3 Cuxport in Cuxhaven auf ihre Sollposition in der Deutschen Bucht verschleppt werden. Die Sollposition ist ca. 120 sm nordwestlich von Cuxhavens (55° 00' N; 06° 20' E) und ca. 76 sm nordwestlich von Helgoland. In Cuxhaven wird die Tonne mit Hilfe eines Landkrans zu Wasser gelassen. Bei dem Vorgang muss der Schlepper bereits anwesend sein und bei Bedarf Unterstützung leisten. Nach Eintauchen des Schwimmkörpers (Dauer des Eintauchvorgangs ca, 1,5 Stunden) muss der Schlepper die an der Tonne bereits angeschlagene Zugleine (Länge 40 m) übernehmen. Für den Vorgang des Einsetzens der Tonne ist von dem Auftragnehmer ein zusätzlicher Hafenschlepper zur Sicheung zu stellen (Einsatzdauer des Hafenschleppers ca. 3 Stunden). Der Einsetzvorgang findet nur bei Hochwasser statt. Die Schleppung selbst darf aufgrund der besonderen Konstruktion der Tonne nur mit maximal 3 kn erfolgen. Die Tonne reagiert auf die Umgebungsbedingungen mit besonderem Verhalten hinsichtlich Eigenschwingung und Kippbewegungen. Für die gesamte Ausbringung sind besondere Wetterbedingungen erforderlich (max 4 Bf, Seegang <1, 50 m). Die Arbeit ist beendet, wenn die Zweipunktverankerung vollständig gesetzt ist. Details der Großtonne: Die Nordseeboje 2 ist eine 45 Jahre alte, sehr komplexe Struktur. Sie ist eine quasistabile Halbtaucher-Boje, d.h. sie folgt den Wellenbewegungen nur zu einem kleinen Teil. Der Geräteträger (siehe Bilder in den beiden Anlagen B5 und B6) besteht aus einem mit Seewasser gefluteten Stabilisierungsring in etwa 10 m Tiefe und einem zylinderförmigen Schwimmkörper. Acht Rohrbeine verbinden den Ring mit dem Schwimmkörper. Die Schwimmkörperkonstruktion ist aus seefestem Aluminium. Auf dem Geräteträger ist der Messcontainer aufgesetzt, welcher die Energieerzeuger und Messelektronik enthält. Der Messcontainer wird durch Spannvorrichtungen am Geräteträger fixiert. Oberhalb des Messcontainers befinden sich die Arbeitsfläche und der Mast für die Antennen sowie die meteorologischen Sensoren. Technische Daten: Bauhöhe Boje: 13,0 m Bauhöhe Container: 9,5 m Bauhöhe NSB 3 insgesamt: 22,5 m Baumaterial: seewasserfestes Aluminium (AlMg4,5MnF28) Gewicht: 65 t Verankerungsprinzip: Die Großtonne (GT) ist auf ihrer Sollposition an zwei Punkten verankert, die mit Kardinaltonnen gekennzeichnet sind. In ca. 4,40 m Wassertiefe befinden sich an der GT 4 Aufhängepunkte jeweils um 90° versetzt. Die zwei gegenüberliegenden Punkte werden für die Zweipunktverankerung benutzt. Zu beiden Seiten gehen jeweils 2 Bayer-Atlas-Kunststoffsseile (40 m) über große Schäkel (35 to-Schäkel) verbunden zu einem zweiten Kunststoffseil mit je 160 m Länge. Daran angeschäkelt sind je eine hochfeste Kette von 80 m Länge, die zu einem 5 to Anker führt. Am jeweiligen Anker ist eine zweite Kette angeschäkelt, die dann zu einem Tonnenstein führt. Dieser Tonnenstein bildet das Grundgewicht für die Kardinaltonnen, die als Seezeichen und Sicherungstonne für die Schifffahrt dienen. Die Tonne ist ab Ende März 2021 für die Ausbringung fertig. Aufgrund der winterlichen Bedingungen kann es jedoch noch zu Verzögerungen in der Fertigstellung kommen. Darüber hinaus kann es aufgrund allgemeiner Wetterbedingungen zu Verschiebungen der Aktion kommen, so dass die Ausbringung unter Umständen erst im Mai 2021 erfolgen kann. Der genaue Termin für die Ausbringung wird von der Auftraggeberin in Rücksprache mit dem Auftragnehmer und unter Berücksichtigung der vorherrschenden Wetterverhältnisse festgelegt. Vor dem Beginn der Ausbringung ist durch den Auftragnehmer eine schifffahrtspolizeiliche Genehmigung zur Durchführung eines solchen „außergewöhnlichen Schleppverbandes“ bei dem zuständigen Wasserschifffahrtsamt einzuholen. Der Schleppverband wird durch ein Schiff der Auftraggeberin begleitet. Auf der Sollposition muss der Auftragnehmer mit dem Anker setzenden Tonnenleger eng kooperieren und hat dessen Anordnungen Folge zu leisten. Die Arbeit ist beendet, wenn die Zweipunktverankerung vollständig gesetzt ist. Das Ankersetzen der Tonnenanker dauert ca. 12 Stunden. Bei auftretenden Komplikationen bis zu 36 Stunden, da Nachtarbeit nicht möglich ist. Im günstigsten Fall ist die gesamte Aktion in 56 Stunden durchzuführen. Erfahrungen zeigen, dass für die Gesamtaktion eher mit 80 Stunden zu rechnen ist. Hinweis zum Schleppvorgang: Die Nordseeboje 2 hat einen Tiefgang von 10 m und ein besonderes Eigenschwingverhalten bei Schleppung. Beim Schleppenvorgang liegt eine sehr hohe seitliche Last auf der Schwimmkonstruktion. Diese kommt bei entsprechender Wellen- und Strömungssituation sehr schnell an ihre Belastungsgrenze. Die Großtonne ist nicht im eigentlichen Sinne für die Schleppung konzipiert, da sie erst bei der Verankerung in eine stabile Lage kommt. Außerdem kann die Großtonne bei falscher Zugansetzung leicht kippen und ist bei zu hohem Druck auf die Unterwasserkonstruktion der Gefahr von schweren Schäden ausgesetzt. Daher muss auf jegliche Änderungen der physikalischen Bedingungen umgehend durch den Auftragnehmer reagiert werden. Der Auftragnehmer hat des Weiteren folgende Aufgaben oder Bedingungen zu erfüllen: - Vorhaltung eines, hinsichtlich der geforderten Leistung, geeigneten Schleppers mit einer Pfahlzugkraft von mindestens 18 t, bei einer Fahrtgeschwindigkeit von mindestens drei Knoten, auch bei kurzfristigen Terminverschiebungen wegen der starken Wetterabhängigkeit - Nachweis mittels zweier Referenzen über Erfahrung bei der Verschleppung der Nordseeboje-2, Nordseeboje-3 oder einer bachgleichen* Konstruktion innerhalb der letzten 8 Jahre - Berechtigung für Schlepparbeiten auf der Unterelbe und in der Deutschen Bucht * baugleich bedeutet gleich in Form, Dimension und Schleppverhalten

c) Ort der Leistungserbringung Cuxhaven und anschließend der Fluss-/ Seeweg bis zur Sollposition der Boje ( Elbe, Deutsche Bucht).

7. Zulassung von Nebenangeboten Nein.

8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist 2021.

10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).

11. Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen - Eigenerklärung Eignung - Nachweis über die Berechtigung für Schlepparbeiten auf der Unterelbe und in der Deutschen Bucht.

14. Sonstige Angaben. 1. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Der Erhalt von Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter Internet: http.:www.evergabe-online.de oder Internet: http.:www.evergabeonline. info). Hinweis zur Nutzung der eVergabe: Bewerber, die an der Ausschreibung teilnehmen wollen, müssen die Vergabe- und Vertragsunterlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einmal über die eVergabe Plattform heruntergeladen haben, um ein Angebot einreichen zu können, ansonsten ist eine Teilnahme am Verfahren nicht möglich!. 2. Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) dem Vergabehandbuch für Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI. 3. Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt 2 genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme-Möglichkeit schriftlich mitzuteilen. 4. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerken, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben!. 5. Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur via „Anfrage/ Sonstiges“ im Angebotsassistenten „ANA“). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte analog § 20 (3) VGV spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese beantwortet werden können. 6. Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt. 7. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft. 8. Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind. 9. Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. 10. DATENSCHUTZ Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter Internet: http.:www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 36143 vom 21.02.2021