Sie sehen Ausschreibungen der letzten 100 Tage, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Drucken

Titel

System zum Aufspüren von Sprengstoffen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Auftraggeber

Beschaffungsamt des BMI
Brühler Straße 3
53119 Bonn

Ausführungsort

DE-53119 Bonn

Frist

18.11.2020

TED Nr.

440572-2020

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Brühler Straße 3

53119 Bonn

Fax: +49 2289910610-2710

E-Mail: B19.10(at)bescha.bund.de

Internet: http.:www.bescha.bund.de

Internet: http.:www.evergabe-online.info

Internet: http.:www.evergabe-online.de

Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Brühler Straße 3 Kontaktstelle(n): Angebotssammelstelle 53119 Bonn Deutschland E-Mail: aoe(at)bescha.bund.de Internet-Adresse(n): Internet: http.:www.evergabe-online.de

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers um oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Rahmenvereinbarung Standard-3-Typ-B-LEDS und Instandhaltungsvertragsmuster

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: verschiedene Standorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland; hauptsächlich Flughäfen und Einrichtungen der Bundespolizei NUTS-Code

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) ntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 5

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Standard-3-Typ-B-LEDS und Vereinbaren eines Instandhaltungsvertragsentwurfes dazu.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 38546000 Beschreibung: System zum Aufspüren von Sprengstoffen.

II.1.7) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.2) Angaben zu Optionen

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Abschluss einer KdB-Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu 720 Standard-3-Typ-B-LEDS (Liquid Explosives Detection System), deren Zubehör (darunter bis zu 72 mobile Arbeitsplätze für die lokale Administration und Statistik-Auswertung) und bis zu 20 Systemen zur zentralen Konfiguration und Datenerfassung sowie Vereinbarung einer Vorlage für einen Instandhaltungsvertrag für diese Geräte. In diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich solche Standard-3-Typ-B-LEDS zugelassen, welche nicht auf einem mit Röntgenstrahlung arbeitenden Detektionsverfahren basieren, da sie vorwiegend als Nachkontrollgeräte für die in den Handgepäckkontrollstellen eingesetzten, mit Röntgenstrahlung arbeitenden Standard-3-Typ-C-LEDS vorgesehen sind. Für diese Nachkontrollen sind Geräte gefordert, deren Detektionstechnologie nicht auf Röntgenstrahlung basiert. Geräte oder Geräte, die Komponenten enthalten, die dazu führen, dass die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung für die Auslieferung an die Nutzer mit Einschränkungen verbunden ist, sind für den Einsatz- und Verwendungszweck ungeeignet. Solche Einschränkungen sind u. a. Forderungen zu: — Bedienung nur durch namentlich benannte Nutzer erlaubt; — regelmäßige Meldung über den Standort des Gerätes erforderlich; — Meldepflichten bei Verlust an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung; — geforderte Inspektionen oder Offenlegung von Verbleib oder Einsatz der gelieferten Ausstattung; — Wartung ausschließlich durch Firmen, die durch die Ausfuhrgenehmigung festgelegt sind; — nachweispflichtige Entsorgung/Vernichtung; — Beschränkung bei der Weitergabe an ausländische Behörden mit Sicherheitsaufgaben. Betroffen von den oben angeführten Einschränkungen sind z. B. Komponenten, welche dem ITAR-Regelwerk (International Traffic in Arms Regulations) oder anderen vergleichbaren Regelungen der Ausfuhrkontrolle unterliegen. Diese Geräte kommen im Rahmen dieser Ausschreibung nicht für den Zuschlag in Betracht.

II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beginn der Bauarbeiten: Laufzeit in Monaten: 60 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5. August 2003.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit: In den Vergabeunterlagen sind Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) und VS-Vertraulich enthalten. Aus diesem Grund muss der Bewerber sich verpflichten, die im Merkblatt für die Behandlung von VS (GHB-Anlage 4) festgelegten Bestimmungen (VS-NfD-Verpflichtungserklärung) sowie die zusätzlichen Sicherheitsanforderungen für die Zugänglichmachung oder Überlassung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS – vertraulich einzuhalten und die Verschlusssachen entsprechend zu behandeln. Insbesondere dürfen die Vergabeunterlagen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der ausschreibenden Stelle zulässig. Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten. Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebots beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Nur wenn dem Beschaffungsamt des BMI die VS-NfD-Verpflichtungserklärung vorliegt, können die als VS-NfD eingestuften Unterlagen/Informationen überlassen werden. Soweit Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von den vorgenannten Verschlusssachen erhalten sollen, sind von diesen ebenfalls jeweils eigene Erklärungen abzugeben. Auf § 353 b StGB und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eines Auftragsverhältnisses nach § 20 AGB des Beschaffungsamtes des BMI wird hingewiesen. Im Vergabeverfahren (bei der Angebotserstellung) und ggfs. auch später während der Auftragsdurchführung ist es erforderlich, den Teilnehmern bzw. dem späteren Auftragnehmer Dokumente zugänglich zu machen oder zu überlassen, welche als Verschlusssache des Geheimschutzgrades VS-vertraulich eingestuft sind. Deshalb gelten für die Ausschreibung und Auftragsvergabe folgende zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen: 1. Bewerber (bzw. der spätere Auftragnehmer) müssen in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der NATO ansässig sein. 2. Die zu liefernden Geräte müssen in einem dieser Länder hergestellt werden und deren Weiterentwicklung muss in einem dieser Länder erfolgen (gilt auch, wenn Gerätehersteller und Bewerber nicht das gleiche Unternehmen sind). 3. Der Auftragnehmer muss spätestens vor Auftragsvergabe die Voraussetzungen für die Behandlung und Aufbewahrung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-Vertraulich“ oder eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades eines der unter Nr. 1 genannten Länder erfüllen und dem Auftraggeber muss ein entsprechender Sicherheitsbescheid (international: „Facility Security Clearance“) seiner zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde vorliegen. 4. Das mit Wartungs- oder Installationsarbeiten an den Flughäfen beauftragte Personal muss die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der NATO sowie eine Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-Vertraulich“ (international: „Personnel Security Clearance“) oder eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades der oben genannten Länder haben. 5. Vertreter des Unternehmens, welche in als Verschlusssache der Geheimhaltungsstufe „VS-Vertraulich“ eingestuften Angebotsunterlagen Einsicht nehmen möchten, müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder der NATO und eine Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-Vertraulich“ (international: „Personnel Security Clearance“) oder eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades haben. Der Nachweis der Überprüfung gegenüber dem Auftraggeber muss über die zuständige nationale Sicherheitsbehörde des Unternehmens erfolgen. 6. Bewerber müssen mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber abgeben, in der sie sich verpflichten, sämtliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Ausschreibung überlassen oder zugänglich gemacht werden a) nicht an Dritte weiterzugeben, b) nur für Zwecke zu nutzen, für die sie überlassen worden sind, c) so zu schützen und aufzubewahren, dass Unbefugte keine Kenntnis erlangen können, d) bei Unternehmen aus Deutschland nach den Regelungen des „Handbuches für den Geheimschutz in der Wirtschaft (GHB)“ zu schützen, soweit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch oder VS-vertraulich betroffen sind, bzw. bei Unternehmen aus anderen Staaten diese Verschlusssachen nach den Geheimschutzregeln des jeweiligen Landes zu schützen, die in bilateralen Geheimschutzabkommen mit Deutschland anerkannt worden sind, e) Sofern kein Angebot abgeben wird oder der Zuschlag nicht erteilt wird, sämtliche überlassene Unterlagen zu vernichten. 7. Sofern die Beteiligung von Drittunternehmen beabsichtigt ist, sind die Anforderungen 1.-6. auch durch diese Unternehmen zu erfüllen. Stellen Sie für die Vergabestelle nachvollziehbar dar, ob Sie zur Durchführung z. B. einer während der Nutzungszeit erforderlich werdenden, in einem VS-V-Dokument beschriebenen Anpassung dieses VS-V-Dokument an ein anderes oder mehrere andere Unternehmen weitergeben müssen, und, wenn ja, an welches oder welche. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn eine örtliche Niederlassung für die Umsetzung von Anpassungen mindestens ein VS-V-Dokument an eine Vorlieferantin für die Entwicklung oder die Durchführung der Anpassung weitergeben muss. (VS-V-Dokument: als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS- vertraulich eingestuftes Dokument).

III.1.5) Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Die „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ (Formblatt) ist vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen; — Der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung verpflichtet, eine Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an das Gewerbezentralregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist vom Bewerber das Formblatt „Unternehmensdaten“ entsprechend der Rechtsform des Bewerbers auszufüllen; — Benutzen Sie für die Einreichung Ihres Teilnahmeantrages das Formblatt „Teilnahmeantrag“; — Erstellen Sie eine frei formulierte Unternehmensdarstellung, in der Sie Ihr Unternehmen vorstellen; — Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, Ihr Installations- und Instandhaltungspersonal zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG zu unterziehen; — Erklären Sie in einer selbst zu erstellenden Erklärung, dass Sie die in den Abschnitten III.1.4. und VI.3. genannten vertraglichen Verpflichtungen im Vertragsfall ohne Einschränkungen erfüllen werden können. Wenn Sie Unterauftragnehmer bei der Auftragsdurchführung (Fertigung, Lieferung, Einbringung, Inbetriebnahme und Instandhaltung) einsetzen werden, listen Sie diese bitte übersichtlich auf; — Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD (Formblatt); — ggf. Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD für Drittunternehmen, je eine pro vorgesehenem Drittunternehmern; — selbst zu erstellende Verpflichtungserklärung zu VS-Vertraulich; — ggf. Verpflichtungserklärung(en) zu VS-Vertraulich für Drittunternehmen, je eine pro vorgesehenem Drittunternehmern; — sofern zutreffend ist die Verpflichtungserklärung(en) zur Eignungsleihe (Formblatt/Formblätter) beizufügen; — sofern zutreffend ist von jedem der von Ihnen vorgesehenen Unterauftragnehmer eine separate Anlage Unternehmensdaten beizufügen; — sofern zutreffend ist die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt) beizufügen Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für welche von der Vergabestelle keine Formblätter zur Verfügung gestellt wurden, sind vom Bewerber selbst zu erstellen. Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung verpflichtet, eine Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an das Gewerbezentralregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist vom Bewerber die „Eigenerklärung Unternehmensdaten“ entsprechend der Rechtsform des Bewerbers auszufüllen. Im Rahmen der Eignungsprüfung erfolgt ebenfalls eine Anfrage an das Gewerbezentralregister. Die Angaben in der Anlage werden zusätzlich für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters herangezogen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz des Bieters im letzten Geschäftsjahr in der Sparte Lieferung, Installation und Instandhaltung von technischen Geräten in Sicherheitsbereichen anzugeben. Der Umsatz im letzten Geschäftsjahr muss mindestens 500.000,00 EUR ohne MwSt. betragen. Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: — Beschreibung der ausgeführten Leistungen; — Wert des Auftrages; — Zeitraum der Leistungserbringung; — Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: — die Referenzen dürfen sich auf einen Zeitraum von 5 Jahren beziehen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist); — als gleichwertig nach § 27 Abs. 5 VSVgV werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: —— die Leistungserbringung erfolgte in einem Sicherheitsbereich an einem internationalen Verkehrsflug- oder Seehafen; —— die Leistung umfasste Geräte oder Einrichtungen, welche für Passagier- oder für Personen- und Warenkontrolle (vergleichbar zu den in §5 und §8 LuftSiG definierten Kontrollmaßnahmen) eingesetzt wurden/werden; —— die Leistung umfasst sowohl die Lieferung und Installation der Geräte als auch deren Wartung/Instandhaltung; —— die genannten Referenzprojekte müssen zumindest in Teilen abgeschlossen sein (z. B. Lieferung, Installation und betriebsbereite Übergabe von durch die Auftraggeberin nutzbaren Leistungen); —— für die Referenzen ist die Vorlage „Vordruck Referenzen – 0199-20-vv1“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: In Folge der hohen Anzahl der benötigten Standard-3-Typ-B-LEDS und der erwarteten Vielzahl von Installationsorten wird eine Mitarbeiterzahl von mindestens 6 Personen gefordert, die der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig (min. Niveau B2) und von ihrer Ausbildung her für die Installation und Instandhaltung der Standard-3-Typ-B-LEDS qualifiziert sind. Stellen Sie dies in Ihrem Teilnahmeantrag dar. Benennen und beschreiben Sie die Produkte, auf deren Basis Sie später Ihr Angebot erstellen werden. Beachten Sie hierbei die in Abschnitt II.2.1. formulierte Einschränkung hinsichtlich der zulässigen Detektionstechnologie und hinscihtlich der Unzulässigkeit von Nutzungseinschränkungen. Geben Sie an, wo die angebotenen Produkte hergestellt werden und wo deren Entwicklung stattgefunden hat und wo ggf. Nachentwicklungen durchgeführt werden. Erklären Sie hierin, dass Sie vom Hersteller der von Ihnen vorgesehenen Produkte und Leistungen autorisiert sind und auf den Support des Herstellers bei der Lieferung, Konfiguration und Instandhaltung zurückgreifen können. Fügen Sie hierüber schriftliche Bestätigungen des/der Hersteller(s) bei. Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs nein

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien schaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Interessenbestätigung, zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: B 19.10 - 0199/20/VV: 1

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge .2020 - 11:30

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber 14.04.2021

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote r Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechenden Eignungsnachweises vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen zum Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in den Begleitdokumenten über die e-Vergabe-Plattform. Voraussetzung für Ihre Beteiligung am elektronischen Verfahren ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter Internet: http.:www.evergabe-online.info/signaturen (Stand Februar 2018). Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die nachstehenden geschriebenen Regelungen in unveränderter Form Bestandteil des Rahmenvertrages und der Instandhaltungsverträge werden: „Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestanden zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.“

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Deutschland E-Mail: vk(at)bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 2289499-0 Internet: http.:www.bundeskartellamt.de Fax: +49 2289499-163

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 15.09.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 33776 vom 22.09.2020