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Titel

Lieferung von Servertechnik und Workstations für die Berechnung von TrueOrthohpotos

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Auftraggeber

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo)
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg

Ausführungsort

DE-39104 Magdeburg

Frist

11.06.2019

Beschreibung

1. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt

Otto-von-Guericke-Straße 15

39104 Magdeburg

Telefon: +49 391 5678507

Telefax: +49 391 5677821

E-Mail: vergabestelle.lvermgeo(at)sachsen-anhalt.de

Internet: www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de.

2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

b) Vertragsart: Lieferauftrag

c) Geschäftszeichen: 13.206-129/2019.

3. a) Art und Umfang der Leistung Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Servertechnik mit Zubehör für den SAPOS-Betrieb und die Lieferung von Workstations für die Berechnung von TrueOrthohpotos für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt.

c) Unterteilung in Lose Die Vergabe erfolgt in folgenden 2 Losen: Los 1 - Servertechnik mit Zubehör für den SAPOS-Betrieb Los 2 - Workstation für die Berechnung von TrueOrthophotos Es können Angebote für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden.

d) Lieferort Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) Die Ausführungsorte können der Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Losen entnommen werden.

e) Bestimmungen über die Lieferfrist schnellstmöglich, unter Angabe des Liefertermins.

4. a) Anforderung der Unterlagen Wie Hauptauftraggeber siehe 1.

b) Frist 11.06.2019 - 15:00 Uhr.

5. a) Ablauf der Angebotsfrist 11.06.2019 - 15:00 Uhr

b) Anschrift Wie Hauptauftraggeber siehe 1.

c) Sprache Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr).

7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).

8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss keine, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers)

a) Die Vergabestelle erkennt nach dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt - Ministerialblatt LSA S. 310 - Nr. 16/2009 vom 21.11.2008 - an, dass der Bieter die Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer anerkannten Präqualifizierungsstelle erbringen kann. Sind Teilnehmer in die Liste einer anerkannten, unter Buchstabe b und c genannten Präqualifizierungsstelle eingetragen, so gelten damit die Eignungskriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Für die Vergabe im Bereich der VOL/A und VOF wird von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt ein regionales Unternehmer- Lieferanten-Verzeichnis (ULV-Liste) geführt. Die Anschrift lautet: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg, Tel.: (0391) 6230446, E-Mail: info(at)sachsen-anhalt.abst.de, Internet: www.sachsen-anhalt. abst.de. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von einer anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. AVPQ, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft wurden. Nach § 6 VOL/A sind zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) • Nachweise, die innerhalb einer Präqualifizierung im regionalen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) erworben wurden (es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht; die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise) oder folgende Einzelnachweise mit dem Angebot vorzulegen: • der gültige Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister (Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Eintragung in der Handwerksrolle) in Kopie • die gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft • Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB • Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 1 - Basisparagraphen), abrufbar unter: Internet: www.sachsen-anhalt.abst.de -- > Präqualifizierung / Bewerbererklärung

b) Darüber hinaus sind folgende Unterlagen einzureichen: • Bei Abgabe eines Angebotes für Los 1: - Produktblätter/Produktbeschreibungen • Bei Abgabe eines Angebotes für Los 2: - Nachweis von Erfahrungen in der Hardwarekonfiguration für photogrammetrische Auswertungen durch Vorlage einer Referenzliste mit vergleichbaren in den letzten 2 Jahren (2017 und 2018) erbrachten Leistungen mit Angabe von mindestens 3 Referenzobjekten. Für die Referenzobjekte sind jeweils die Anzahl und Art der gelieferten Geräte, der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. - Produktblätter/Produktbeschreibungen

c) Mit dem Angebot sind weiterhin folgende Unterlagen beizufügen: • Angebotsschreiben • Leistungsbeschreibung mit Preisangebot (für das jeweilig angebotene Los) • Erklärungen zur Beachtung des Landesvergabegesetzes (Erklärung LVG) Bitte beachten Sie: - dass einige ausgestellte Bescheinigungen nur im Original gültig sind (Nachweise müssen den Vorgaben des Ausstellers entsprechen), - dass ungültig erbrachte Nachweise von der Vergabestelle nicht anerkannt werden können, - dass die Vergabestelle nur fehlende Eignungsnachweise nachfordern darf.

10. Zuschlags- / Bindefrist 12.07.2019.

11. Zuschlagskriterien Der Zuschlag erfolgt für Los 1 unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot bezüglich des Preises. Der Zuschlag erfolgt für Los 2 unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot bezüglich des Preises zu 40 %, technischer Gesichtspunkte zu 30 %, Erfahrungen mit photogrammetrischer Hardware zu 30 %. Bei absoluter Wertegleichheit wird der Zuschlag durch eine Losentscheidung herbeigeführt.

12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge zugelassen Nein, Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

13. Sonstige Angaben Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen übernichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Die Angebote sind elektronisch in Textform über die e-Vergabe Plattform des Bundes oder schriftlich auf dem Postweg, verschlossen und gekennzeichnet einzureichen. Informationen werden auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden. Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß § 19 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA): Übersteigt der voraussichtliche Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 50.000 Euro bei Leistungen und Lieferungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information ist schriftlich, spätestens 7 Kalendertage vor Vertragsabschluss abzugeben. Der nicht berücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber schriftlich beanstanden. "Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der öffentliche Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet." Hinweis: Gemäß § 19 Absatz 5 LVG LSA werden für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 28997 vom 04.06.2019