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Titel

Lieferung von Polymerem Flockungsmittel in flüssiger Form

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Auftraggeber

HWS Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH Abteilung Einkauf
Bornknechtstraße 5
06108 Halle

Ausführungsort

DE-06108 Halle

Frist

19.07.2019

Beschreibung

a) HWS GmbH Abteilung Einkauf

Bornknechtstraße 5

06108 Halle (Saale)

Telefon: +49 345-581-4199

Fax: +49 345-581-4122

E-Mail: gunnar.eltz(at)hws-halle.de

Internet: www.hws-halle.de

b) Vergabeverfahren: Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: HWS- 2019-0024

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

d) Art des Auftrags

e) Ort der Ausführung: siehe Leistungsbeschreibung

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Art der Leistung: Rahmenvertrag bezüglich von polymerem Flockungsmittel in flüssiger Form für den Einsatz in der Schlammvorentwässerung der Kläranlage Halle Nord. Umfang der Leistung: Rahmenvertrag bezüglich Lieferung ca. 35t p.a. polymerem Flockungsmittel in flüssiger Form für den Einsatz in der Schlammvorentwässerung der Kläranlage Halle-Nord. Die Anlieferung des Flockungsmittels erfolgt auf Aufforderung des AG in flüssiger Form in IBC-Behältern (1.050 kg) in Liefermengen von ca. 5-6 Tonnen an den Standort Kläranlage Halle-Nord, Zum Teich 6, 06120 Halle (Saale). Die Abnahmemenge von ca. 35 t p.a. stellt eine Schätzung aus Erfahrungswerten dar. Die tatsächliche Abnahmemenge hängt von der erforderlichen Dosierung der Menge im Hinblick auf die gewünschte Eindickung, der Zusammensetzung und der vorhandenen Wirksubstanz ab und ist daher vom AG nicht vorhersagbar. Der AN hat daher im 24-Monats-Zeitraum mit Mengenmehrung und -minderungen von ca. 15 % zu rechnen. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre und beginnt am 01.09.2019. Der AG hat die Option zur Verlängerung der Laufzeit um ein Jahr, mithin bis 31.08.2022 soweit er diese bis zum 31.12.2020 ausübt. Das vertragsgegenständliche Flockungsmittel muss während der Vertragslaufzeit Produkteigenschaften, Wirksubstanzen und Anforderungen erfüllen, die das im Testverfahren vom AG für die Angebotsabgabe zugelassenen Produkt aufgewiesen hat. Darüber hinaus garantiert der AN, dass das von ihm gelieferte Flockungsmittel keine Stoffe enthält, die sich für den biologischen Prozess in der Abwasser- und Schlammbehandlung einer Kläranlage negativ auswirken. Das Produkt muss sich innerhalb von 2 Jahren zu mehr als 20 % abbauen und damit der deutschen Düngemittelverordnung entsprechen. Der AN gewährleistet weiter, dass das von ihm gelieferte Produkt während der Vertragslaufzeit die Produkteigenschaften aufweist, die dem im Rahmen der Angebotsabgabe übergebenen Produktdatenblatt entsprechen.

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: ; Zweck des Auftrags:

h) Aufteilung in Lose: Vergabe nach Losen: nein

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 01.09.2019, Fertigstellung der Leistungen: 31.08.2021, weitere Fristen:

j) Nebenangebote sind: nicht zugelassen

m) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16.04.2019 14:00 Uhr, Anschrift, an die die Teilnahmeanträge zu richten sind: Deutschland, Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens am: 19.07.2019

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

r) geforderte Sicherheiten

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen enthalten sind: siehe Rahmenvertrag Punkt 9

t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen., Referenznachweise für 3 Referenzen mit den gemäß Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' geforderten Angaben sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind die geforderten Angaben zum Personaleinsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: siehe Vergabeunterlagen, Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße, Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesverwaltungsamt Halle(Saale) Vergabeprüfstelle, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 28522 vom 02.04.2019