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Titel

Lieferung von mobilen, abbildenden IR-Fernerkundungssystem

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Auftraggeber

Beschaffungsamt des BMI
Brühler Straße 3
53119 Bonn

Ausführungsort

DE-53119 Bonn

Frist

12.03.2019

TED Nr.

49749-2019

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Brühler Straße 3

53119 Bonn

Fax: +49 2289910610-2740

Telefon: +49 22899610-2740

E-Mail: B19.16(at)bescha.bund.de

Internet: www.bescha.bund.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe-online.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Mobiles, abbildendes IR-Fernerkundungssystem zur Ferndetektion von Gefahrstoffen Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.16 - 7063/18/VV: 1

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 38432100

II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung: Lieferung von mobilen, abbildenden IR-Fernerkundungssystem zur schnellen Ferndetektion von Gefahrstoffen

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 5.041.950,00 EUR

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 35720000 38431100

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE NUTS-Code: DE126 NUTS-Code: DE212 NUTS-Code: DE3 NUTS-Code: DE6 NUTS-Code: DEA2 NUTS-Code: DEA22 NUTS-Code: DEA52 NUTS-Code: DED5 Hauptort der Ausführung: Bonn, Köln, Hamburg, München, Mannheim, Leipzig, Dortmund, Berlin

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Zwölf IR-Fernerkundsgeräte und Zubehör, davon Festbestellmenge (Mindestabnahmemenge): acht Komplettsysteme (Fernerkundungssystem mit allem erforderlichen Zubehör) Der Rahmenvertrag umfasst auch Schulungen und Service-/Wartungsleistungen.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 17.07.2019 Ende: 16.07.2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Die RV verlängert sich automatisch maximal zweimal um jeweils ein Jahr, wenn die Höchstbestellmenge nicht ausgeschöpft ist und die Auftraggeberin die RV nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit kündigt.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben Die Zuschlagkriterien sind in der Vergabeunterlage VU 01, Abschn. D ausführlich erläutert.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist von Bieterin auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen_ Die Bieterin reicht hierzu die (mindestens in Textform nach § 126b BGB) unterzeichnete „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (VU 11), ggf. durch zusätzliche Erklärungen ergänzt, ein. Bei Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB) erfolgt der Ausschluss der Bieterin, bei fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 GWB) oder durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei Eignungsleihe, Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmerinnen muss die »Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen« für jedes Unternehmen vorliegen. Alle Eignungsanforderungen sind abschließend in dem Dokument “VU 01 – Vergabeunterlage“ (Abschn. 3.7, 3.8, Kap. C) beschrieben. In Zweifelsfällen über die Auslegung der Eignungskriterien gilt der Wortlaut von Dokument VU 01 vorrangig.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die „Anlage Unternehmensdaten“ (VU 10) ist von der Bieterin auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Eignungskriterium Mindestumsatz im letzten Wirtschaftsjahr. Bei Eignungsleihe, Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmerinnen muss die »Anlage Unternehmensdaten« für jedes Unternehmen vorliegen. Alle Eignungsanforderungen sind abschließend in dem Dokument „VU 01 – Vergabeunterlage“ (Abschn. 3.7, 3.8, Kap. C) beschrieben. In Zweifelsfällen über die Auslegung der Eignungskriterien gilt der Wortlaut von Dokument VU 01 vorrangig. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zwingend geforderte Mindeststandards: Die Bieterin muss im letzten Wirtschaftsjahr einen Jahresumsatz von mind. 10 000 000 EUR getätigt haben.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die Bieterin muss fachkundig und leistungsfähig sein. Die Bieterin weist ihre fachliche und wirtschaftliche Eignung nach durch: — Mindestzahl an Mitarbeitern, — Nachweis von Referenzen (Angabe der genauen Bezeichnung der Leistung (bei mehreren leistungsbildenden Komponenten unter Angabe der Komponenten); Angabe des Werts der Leistung (in Euro) oder alternativ gelieferte Stückzahl; Angabe des Zeitpunkts der Leistungserbringung; Nennung der öffentlichen oder privaten Auftraggeberin/Empfängerin (inkl. Kontaktdaten) der Leistung), — Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems, — Kurzdarstellung des für die Leistungserbringung relevanten Unternehmensteils). Alle Eignungsanforderungen sind abschließend in dem Dokument „VU 01 – Vergabeunterlage“ (Abschn. 3.7, 3.8, Kap. C) beschrieben. In Zweifelsfällen über die Auslegung der Eignungskriterien gilt der Wortlaut von Dokument VU 01 vorrangig. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zwingend geforderte Mindeststandards: — Beschäftigung von mindestens 3 Mitarbeitern in Vollzeit, — mindestens eine bedingungsgemäße Referenz, eine Obergrenze gibt es nicht. edingungsgemäße Referenzen beziehen sich auf Liefer- oder Entwicklungsleistungen von IR-Fernerkundungssystemen für gasförmige Stoffe. Referenzen von Entwicklungsleistungen sind bedingungsgemäß, wenn diese zur Entwicklung kommerziell verfügbarer Produkte führten, die Entwicklung unternehmensextern beauftragt oder gefördert wurde und durch den Nachweis einer weiteren Referenz über eine Lieferleistung mit einem Auftragswert vergleichbar dieser Ausschreibung, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bieterin belegt wird. Die Referenz soll sich auf Liefer- oder Entwicklungsleistungen beziehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre (vor Veröffentlichung der Ausschreibung) erfolgt sind. Jede aufgeführte Referenz muss folgenden formalen Anforderungen erfüllen: — Angabe der genauen Bezeichnung der Leistung (bei mehreren leistungsbildenden Komponenten unter Angabe der Komponenten), — Angabe des Werts der Leistung (in Euro) oder alternativ gelieferte Stückzahl, — Angabe des Zeitpunkts der Leistungserbringung, — Nennung der öffentlichen oder privaten Auftraggeberin/Empfängerin (inkl. Kontaktdaten) der Leistung, — Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 oder vergleichbar, — leistungsfähigen Kundendienst und Service, nachzuweisen durch Kurzdarstellung des Unternehmens.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 12.03.2019 Ortszeit: 11:30

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16.07.2019

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 12.03.2019 Ortszeit: 11:30 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt

VI.3) Zusätzliche Angaben Neben den von der Vergabestelle bereitgestellten Formularen, sind von der Bieterin zur Angebotsabgabe weitere Dokumente und Nachweise einzureichen. Diese sind von ihr selbst zu erstellen oder beizubringen. Eine abschließende Auflistung der, für die Angebotsabgabe erforderlichen Dokumente und Nachweise, ist der Vergabeunterlage (VU 1), Abschn. B 3.1 zu entnehmen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 2289499-0 E-Mail: vk(at)bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 2289499-163 Internet: www.bundeskartellamt.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 30.01.2019

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 27691 vom 03.02.2019