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Titel

Lieferung von Instrumenten zum Messen von Durchfluss, Füllhöhe und Druck von Flüssigkeiten und Gasen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Auftraggeber

Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestr. 16
24944 Flensburg

Ausführungsort

DE-24944 Flensburg

Frist

10.03.2019

TED Nr.

59521-2019

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Kraftfahrt-Bundesamt

Fördestr.16

24944 Flensburg

Telefon: +49 461-3161226

E-Mail: martin.staecker(at)kba.de

Internet: www.kba.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Beschaffung von Portable Emission Measurement System (PEMS Anlagen) für das Kraftfahrt-Bundesamt; Referenznummer der Bekanntmachung: 133-600.02/007#007-0740/18

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 38420000

II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung: Das Kraftfahrt-Bundesamt beabsichtigt die Beschaffung von 2 Portable Emission Measurement System (PEMS) für Pkw und Nfz Real Drive Emission Untersuchungen (RDE) für gasförmige Abgase als auch für Partikelemissionen gemäß aktuellem RDE-Paket (VO (EU) 2017/1154).Optional können in den nachfolgenden 12 Monaten weiterte 2 PEMS beschafft werden. Dazugehörige Software und ein Wartungsvertrag für die PEMS über 36 Monate sollen ebenfalls beschafft werden.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 330.000,00 EUR

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEF01 Hauptort der Ausführung: 24955 Harrislee

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das Kraftfahrt-Bundesamt beabsichtigt die Beschaffung von 2 Portable Emission Measurement System (PEMS) incl. der dazugehörigen Software sowie einen Wartungsvertrag über 36 für die Geräte. Optional sollen in den nachfolgenden 12 Monaten weiterte 2 PEMS beschafft werden.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 330.000,00 EUR

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 36 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Einzureichen ist ein Handelsregisterauszug (oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes). Wird eine der geforderten Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Ausführliche Darstellung von drei Unternehmensreferenzen, die mit dem ausgeschriebenen Projektgegenstand vergleichbar sind und aus den Geschäftsjahren 2015 – 2018 stammen. Verwenden Sie hierzu bitte die Anlage „Unternehmensreferenzen“ Anlage 3. Erklärung über den addierten Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2017, 2016). Für 2018 sind auch Schätzungen zugelassen. Erklärung über den addierten Umsatz im Bereich Verkauf PEMS-Anlagen der letzten drei Geschäftsjahre (s. o.). Für 2018 sind auch Schätzungen zugelassen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nachweis über ein Qualitätsmanagement (z.B. ISO9001-Zertifizierungen) mindestens im entsprechenden Geschäftszweig

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nachweis über ein Qualitätsmanagement (z.B. ISO9001-Zertifizierungen) mindestens im entsprechenden Geschäftszweig

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Siehe Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 10.03.2019 Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.04.2019

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 11.03.2019 Ortszeit: 13:00 Ort: Flensburg

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes (Internet: www.evergabe-online.de‘) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite ‚Internet: support(at)bescha.bund.de). Angebote werden nur über die e-Vergabeplattform des Bundes entgegengenommen .Eine Angebotsübermittlung per Telefax bzw. E-Mail wird nicht akzeptiert. Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich über die e-Vergabeplattform des Bundes an die genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die per Mail Gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemombler Str. 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228-94990 E-Mail: vk(at)bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228-9499163 Internet: www.bundeskartellamt.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 04.02.2019

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 27814 vom 11.02.2019