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Titel

Lieferung von Gepäckprüfanlagen der Typen 1, 3 und 5

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Auftraggeber

Beschaffungsamt des BMI
Brühler Straße 3
53119 Bonn

Ausführungsort

DE-53119 Bonn

Frist

22.01.2020

TED Nr.

545800-2019

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Bundesrepublik Deutschland

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Brühler Straße 3

Fax: +49 2289910610-2710

53119 Bonn

E-Mail: B19.10(at)bescha.bund.de

Internet: www.evergabe-online.der

Internet: bescha.bund.de

Internet: www.bescha.bund.de

Internet: www.evergabe-online.info

Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Brühler Straße 3 Kontaktstelle(n): Angebotssammelstelle 53119 Bonn Deutschland E-Mail: aoe(at)bescha.bund.de Internet-Adresse(n): Internet: www.evergabe-online.de

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: RV und IV für konventionelle GPA Typ 1, 3 und 5

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Verschiedene Standorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland; hauptsächlich Flughäfen und Einrichtungen der Bundespolizei NUTS-Code

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 7

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Gepäckprüfanlagen der Typen 1, 3 und 5 sowie Vereinbarung eines Instandhaltungsvertrages dazu.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 38546000 Beschreibung: System zum Aufspüren von Sprengstoffen.

II.1.7) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.2) Angaben zu Optionen

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Abschluss einer KdB-Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Gepäckprüfanlagen (GPA), davon: — bis zu 35 Stück GPA vom Typ 1 mit den Tunnelabmessungen min. 100 cm * 75 cm, Bandhöhe ca. 70 cm, — bis zu 20 Stück GPA vom Typ 3 mit den Tunnelabmessungen min. 100 cm * 75 cm, Bandhöhe ca. 25c m und — bis zu 180 Stück GPA vom Typ 5 mit den Tunnelabmessungen 50 cm * 30 cm, Bandhöhe ca. 70 cm, jeweils mit Zubehör wie Ein- und Ausförderbahnen, Wannen etc. Die GPA der Typen 1 und 3 müssen über 2 Bildansichten (Dual View) verfügen. Die GPA des Typs 5 soll möglichst eine Dual-View-fähige GPA sein. Ergänzend für die 3 vorstehend genannten GPA-Typen wird ist verschiedenes Zubehör Gegenstand der Rahmenvereinbarung sein, wie: — nicht angetriebene Rollenbahnen, — angetriebene Rollenbahnen, — Wannen, — Funktionstestobjekte, etc. Neben dem Abschluss der Rahmenvereinbarung zur Lieferung der GPA ist die Vorlage für einen Instandhaltungsvertrag zu vereinbaren.

II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Laufzeit in Monaten: 84 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der Fassung vom 15.3.2019, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5.8.2003

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit: Im Vergabeverfahren (bei der Angebotserstellung) und ggfs. auch später während der Auftragsdurchführung ist es erforderlich, den Teilnehmern bzw. dem späteren Auftragnehmer Dokumente zugänglich zu machen oder zu überlassen, welche als Verschlusssache des Geheimschutzgrades VS-vertraulich eingestuft sind. Deshalb gelten für die Ausschreibung und die Auftragsvergabe folgende zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen: 1) Bewerber (bzw. der spätere Auftragnehmer) müssen in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der NATO ansässig sein; 2) Die zu liefernden Geräte müssen in einem dieser Länder hergestellt werden; 3) Der Auftragnehmer muss spätestens vor Auftragsvergabe die Voraussetzungen für die Behandlung und Aufbewahrung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-vertraulich“ oder eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades eines der unter Nr. 1 genannten Länder erfüllen und dem Auftraggeber muss ein entsprechender Sicherheitsbescheid (international: „Facility Security Clearance“) seiner zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde vorliegen; 4) Das mit Wartungs- oder Installationsarbeiten an den Flughäfen beauftragte Personal muss die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der NATO sowie eine Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-vertraulich“ (international: „Personnel Security Clearance“) oder eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades der oben genannten Länder haben; 5) Vertreter des Unternehmens, welche in als Verschlusssache der Geheimhaltungsstufe „VS-vertraulich“ eingestuften Angebotsunterlagen Einsicht nehmen möchten, müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder der NATO und eine Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-vertraulich“ (international: „Personnel Security Clearance“) oder eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades haben. Der Nachweis der Überprüfung gegenüber dem Auftraggeber muss über die zuständige nationale Sicherheitsbehörde des Unternehmens erfolgen. 6) Bewerber müssen mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber abgeben, in der sie sich verpflichten, sämtliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Ausschreibung überlassen oder zugänglich gemacht werden a) Nicht an Dritte weiterzugeben; b) Nur für Zwecke zu nutzen, für die sie überlassen worden sind; c) So zu schützten und aufzubewahren das Unbefugte keine Kenntnis erlangen können; d) Bei Unternehmen aus Deutschland nach den Regelungen des „Handbuches für den Geheimschutz in der Wirtschaft“ (GHB) zu schützen, soweit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch oder VS-vertraulich betroffen sind bzw. bei Unternehmen aus anderen Staaten diese Verschlusssachen nach den Geheimschutzregeln des jeweiligen Landes zu schützen, die in bilateralen Geheimschutzabkommen mit Deutschland anerkannt worden sind; e) Sofern kein Angebot abgeben wird oder der Zuschlag nicht erteilt wird, sämtliche überlassene Unterlagen zu vernichten. 7) Sofern die Beteiligung von Drittunternehmen beabsichtigt ist, sind die Anforderungen 1.-6. auch durch diese Unternehmen zu erfüllen. Stellen Sie für die Vergabestelle nachvollziehbar dar, ob Sie zur Durchführung z. B. einer während der Nutzungszeit erforderlich werdenden, in einem VS-V-Dokument beschriebenen Anpassung dieses VS-V-Dokument an ein anderes oder mehrere andere Unternehmen weiter geben müssen und wenn ja, an welches oder welche. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn eine örtliche Niederlassung für die Umsetzung von Anpassungen mindestens ein VS-V-Dokument an eine Vorlieferantin für die Entwicklung oder die Durchführung der Anpassung weiter geben muss. (VS-V-Dokument: als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS- vertraulich eingestuftes Dokument) In den Vergabeunterlagen werden Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) enthalten sein. Aus diesem Grund muss ein Bewerber sich verpflichten, die im VS-NfD-Merkblatt (Geheimschutzhandbuch Anlagen 04, 04a und 04b) zum Geheimschutzhandbuch festgelegten Bestimmungen einzuhalten und die Verschlusssachen entsprechend zu behandeln. Nur wenn dem Beschaffungsamt des BMI Ihre Verpflichtungserklärung vorliegt, können Ihnen die als VS-NfD eingestuften Unterlagen /Informationen überlassen werden. Soweit Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von den vorgenannten Verschlusssachen erhalten sollen, sind von diesen ebenfalls jeweils eine eigene Erklärung abzugeben und mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Auf § 353 b StGB und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eines Auftragsverhältnisses nach § 20 AGB des Beschaffungsamtes des BMI wird hingewiesen. Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der ausschreibenden Stelle zulässig. Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten. Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebots beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Beachten Sie auch die sich aus der mit Ihrem Teilnahmeantrag abgegebenen Verpflichtungserklärung zur Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS – NfD) sowie den besonderen zusätzlichen Sicherheitsanforderungen für die Zugänglichmachung oder Überlassung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-vertraulich ergebenden Verpflichtungen. Im Falle der Beteiligung von Drittunternehmern gelten diese Bestimmungen entsprechend. Publikationen, die im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung und der Erfüllung des zu schließenden Überlassungs- und Instandhaltungsvertrages stehen, bedürfen der Zustimmung des Beschaffungsamtes des BMI.

III.1.5) Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — die „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ (Formblatt) ist vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen, — der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung verpflichtet, eine Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an das Gewerbezentralregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist vom Bewerber das Formblatt „Unternehmensdaten“ entsprechend der Rechtsform des Bewerbers auszufüllen, — Benutzen Sie für die Einreichung Ihres Teilnahmeantrages das Formblatt „Teilnahmeantrag“, — Erstellen Sie eine frei formulierte Unternehmensdarstellung, in der Sie Ihr Unternehmen vorstellen. Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, Ihr Installations- und Instandhaltungspersonal zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG zu unterziehen, — Erklären Sie in einer selbst zu erstellenden Erklärung, dass Sie die in den Abschnitten III.1.4) und VI.3) genannten vertraglichen Verpflichtungen im Vertragsfall ohne Einschränkungen erfüllen werden können. Wenn Sie Unterauftragnehmer bei der Auftragsdurchführung (Fertigung, Lieferung, Einbringung, Inbetriebnahme und Instandhaltung) einsetzen werden, listen Sie diese bitte übersichtlich auf, — Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD (Formblatt), — ggf. Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD für Drittunternehmen, je eine pro vorgesehenem Drittunternehmern, — selbst zu erstellende Verpflichtungserklärung zu VS-Vertraulich, — ggf. Verpflichtungserklärung(en) zu VS-Vertraulich für Drittunternehmen, je eine pro vorgesehenem Drittunternehmern, — sofern zutreffend ist die Verpflichtungserklärung(en) zur Eignungsleihe (Formblatt/Formblätter)beizufügen, — sofern zutreffend ist von jedem der von Ihnen vorgesehenen Unterauftragnehmer eine separate Anlage Unternehmensdaten beizufügen, — sofern zutreffend ist die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt) beizufügen Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für welche von der Vergabestelle keine Formblätter zur Verfügung gestellt wurden, sind vom Bewerber selbst zu erstellen. Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bewerber auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Sofern zutreffend ist von jedem vorgesehenen Unterauftragnehmer eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Unterauftragnehmer einzureichen.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Aufgrund des Auftragswertes der RV wird ein Mindestjahresumsatz von 5 000 000 EUR im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr gefordert. Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: In den 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist müssen vom Bewerber wesentliche Leistungen (d. h. solche, die mit Blick auf das vorliegende Beschaffungsvorhaben Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben können) erbracht worden sein Der Bewerber muss im vorstehend genannten Zeitraum an mindestens 5 internationalen Verkehrsflughäfen aufsummiert mindestens 50 Gepäckprüfstationen, mindestens bestehend aus Einförderrollenbahn oder elektrisch angetriebener Gurteinförderstrecke, Gepäckprüfanlage, Ausförderrollenbahn oder elektrisch angetriebener Gurtausförderstrecke und zur Gepäckprüfanlage passenden Kontrollarbeitsplatz, geliefert, installiert und in Betrieb genommen haben. Diese Gepäckprüfstationen müssen dort für die Kontrolle von Passagieren mitgeführtem Reisegepäck oder Großgepäck eingesetzt worden sein. Mindestens eine der darin eingesetzten Gepäckprüfanlagentypen muss die Voraussetzungen für den anzeigebedürftigen Betrieb gem. §19 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen. Die Darstellung der Referenzen muss mindestens folgende Angaben (soweit für die jeweilige Referenz zutreffend) beinhalten: — Empfänger der Lieferung (z. B. Flughafen(-Dienstleister) oder amtliche Stelle) bzw. Auftraggeber; um die Referenzen überprüfen zu können, ist für jede Referenz ein Ansprechpartner (bzw. zumindest die entsprechende Organisationseinheit) mit Kontaktdaten anzugeben, — Erfüllen der Voraussetzungen für den den anzeigebedürftigen Betrieb gem. §19 Absatz 1 Satz 1 (StrlSchG), — Datum der Lieferung bzw. Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung, — Beschreibung von Ausgestaltung und Umfang des Leistungsgegenstands, — Verwendung der Leistung, — Wert der Leistung. Eine Eigenerklärung in Gestalt einer Referenzliste ist ausreichend, Referenzschreiben sind nicht notwendig. Wurden Teile der für die Referenzen genannten Leistungen durch Drittunternehmen oder von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft erbracht, ist anzugeben, welche Leistung bzw. welcher Leistungsteil im Einzelnen vom jeweiligen Unternehmen erbracht worden ist. Hinweis: Da das nachträgliche Austauschen einer fehlerhaften Referenz nicht möglich ist, empfiehlt es sich, mehr als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen als gefordert. Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, die Leistung an verschiedenen Flughäfen und verschiedenen Standorten der Bundespolizei und anderer Dienststellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen. Beschreiben Sie für die Vergabestelle nachvollziehbar, d. h. insbes. unter Angabe der entsprechenden Ihnen zur Verfügung stehenden bzw. stehen werdenden Personal- und weiteren Kapazitäten, wie Sie im Auftragsfall sicherstellen, an mindestens 5 unterschiedlichen Standorten innerhalb Deutschlands (z. B. unterschiedliche Flughäfen) gleichzeitig Gepäckprüfstationen errichten zu können (umfasst Anlieferung, Einbringung, Installation, Konfiguration bis hin zur betriebsbereiten Übergabe, Benutzereinweisung). Stellen Sie ebenso nachvollziehbar dar, wie sie später sicherstellen, an sämtlichen bestellten Gepäckprüfstationen (bis zu 235 Stück) fristgerecht (basierend auf den Wartungsintervallempfehlungen der Gepäckprüfanlagenherstellerin) die regelmäßige Wartung durchführen können und dass Ihnen dafür die nötige Service-Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl des Bewerbers von 50 für die Errichtung und Instandhaltung qualifizierten, der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtigen Mitarbeitern gefordert. Bestätigen Sie das Erfüllen dieser Forderung. Es wird darüber hinaus eine Mindestmitarbeiterzahl des Bewerbers von 40 gefordert, welche über die Fachkunde-Bescheinigungen für die Installation, Prüfung, Wartung und Reparatur von Röntgeneinrichtungen entsprechend der Vorgaben des Strahlenschutzes verfügen (Fachkundegruppen R5 gem. Strahlenschutzverordnung oder gleichwertigem Nachweis gem. Strahlenschutzgesetz). Bestätigen Sie das Erfüllen dieser Anforderung und fügen Sie die entsprechenden Bescheinigungen in Kopie bei. Benennen und beschreiben Sie die Produkte, auf deren Basis Sie später voraussichtlich Ihr Angebot erstellen werden. Beachten Sie bei der Auswahl der Gepäckprüfanlage bitte die Notwendigkeit, dass in Deutschland für die Bilddarstellung 2D-Ansichten (die klassischen Falschfarbenröntgenbilder) eingesetzt werden müssen, welche den seitens der ECAC festgelegten Qualitätsanforderungen genügen müssen. Beachten Sie bei der Auswahl der Kontrollstufe-1-Geräte bitte auch die Notwendigkeit, dass mit einem Röntgenvorgang mindestens 2 um 60 Grad bis 90 Grad verdrehte Bildansichten erzeugt und gleichzeitig dargestellt werden können. Geben Sie an wo die angebotenen Produkte hergestellt sein werden. Die Angaben zu den Produkten und deren Herstellungsländern ist vor dem Hintergrund der in III.1.4 genannten Einschränkungen und Besonderheiten zu betrachten. Erklären Sie hierin, dass Sie vom Hersteller der von Ihnen vorgesehenen Produkte und Leistungen autorisiert sind und auf den Support des Herstellers bei der Lieferung, Konfiguration und Instandhaltung zurückgreifen können. Fügen Sie hierüber schriftliche Bestätigungen des/der Hersteller(s) bei. Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Es ist vorgesehen, alle Bewerber, welche die vorgenannten Bedingungen erfüllen, als Teilnehmer des Vergabeverfahrens zuzulassen. Eine zahlenmäßige Beschränkung oder ein Ranking erfolgt hierbei nicht.

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs nein

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Interessenbestätigung, zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: B 19.10 - 4806/18/VV: 6

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 22.01.2020 - 11:30

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber 08.04.2020

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote r Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechenden Eignungsnachweises vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen zum Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in den Begleitdokumenten über die e-Vergabe-Plattform. Voraussetzung für Ihre Beteiligung am elektronischen Verfahren ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter Internet: www.evergabe-online.info/signaturen (Stand Februar 2018). Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die nachstehenden geschriebenen Regelungen in unveränderter Form Bestandteil des Rahmenvertrages und der Instandhaltungsverträge werden: „Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestanden zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.“

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Deutschland E-Mail: vk(at)bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 2289499-0 Internet: www.bundeskartellamt.de Fax: +49 2289499-163

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 15.11.2019

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 30458 vom 24.11.2019