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Titel

Lieferung von: elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Auftraggeber

Stadt Lüneburg Submissionsstelle
Neue Sülze 35
21335 Lüneburg

Ausführungsort

DE-21335 Lüneburg

Frist

11.08.2020

Vergabeunterlagen

www.subreport.de/E37927866

TED Nr.

301167-2020

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1)Hansestadt Lüneburg

Am Ochsenmarkt 1

21335 Lüneburg

Telefon: +49 4131/3093428

Fax: +49 4131/3093539

E-Mail: dirk.carmincke(at)stadt.lueneburg.de

Internet: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.subreport.de/E37927866 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.subreport.de/E37927866 Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom)

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 09000000

II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag

II.1.4) Kurze Beschreibung: Lieferung von: elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg sowie von weiteren Kommunen und Gesellschaften in dem Landkreis Lüneburg in Niedersachsen; Lieferzeitraum vom 1.1.2021, 0.00 Uhr bis 31.12.2022, 24.00 Uhr.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 09300000 09310000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE93 Hauptort der Ausführung: Niedersachsen

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Hansestadt Lüneburg sowie von weiteren Kommunen und Gesellschaften in dem Landkreis Lüneburg im Bundesland Niedersachsen als Vollstromversorgung. Für den zu liefernden Strom gelten folgende Vorgaben: Bei der vorliegenden Ausschreibung wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wurde. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solare Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig. Zum Nachweis im Anschluss an das jeweilige Lieferjahr hat der Bieter der den Zuschlag erhält, Herkunftsnachweise des Umweltbundesamtes zu verwenden. Der in den benannten Anlagen erzeugte und vom Bieter zu liefernde Strom muss in einem Kalenderjahr mindestens den an die Hansestadt Lüneburg und den übrigen Teilnehmern gelieferten Strommengen entsprechen. Dabei genügt es, dass die Bilanz des erzeugten und am Standort der Erzeugungsanlage(n) in das Stromnetz eingespeisten Stroms sowie des an den ausgeschriebenen Abnahmestellen verbrauchten Stroms innerhalb eines Jahres insgesamt ausgeglichen ist. Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungbeschreibung verwiesen.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 24 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben Ca. 750 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 9 543 208 kWh/a.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe III 1.2.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bieter hat in einem Vordruck (beigefügt als Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung) namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen. Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und eine Darstellung der im Wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. Soweit zutreffend, sind Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will. Soweit zutreffend, sind Angaben zu Arbeitsgemeinschaften/Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und/oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog.„Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen. Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind. Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden. Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen. Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise/Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen/Erklärungen am gleichen Tag per E-Mail oder Fax vorab nachgereicht werden. Die nachträgliche Übersendung der Originale auf dem Postweg ist jedoch zwingend erforderlich. Wegen näherer Einzelheiten wird auf das Bieterschreiben und die Leistungsbeschreibung verwiesen.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bieter muss zur effektiven Kontrolle der Richtigkeit seiner Angaben auf dem Formblatt gemäß Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung Erklärungen zu den Erzeugungs- bzw. Bezugsquellen des Ökostromes, der für die Belieferung der Abnahmestellen genutzt werden soll abgeben.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 11.08.2020 Ortszeit: 11:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02.09.2020

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 11.08.2020 Ortszeit: 11:00 Ort: Hansestadt Lüneburg — Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement, Neue Sülze 35 (Zimmer 20), 21335 Lüneburg.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben Vergabe Nr.: 169/20/20

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland Telefon: +49 4131 / 151334-36 E-Mail: vergabekammer(at)mw.niedersachsen.de Fax: +49 4131/152943 Internet: www.mw.niedersachsen.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 26.06.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 32730 vom 02.07.2020