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Titel

Lieferung von 5 Stück Leica GR50W Highline GNSSEmpfänger

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Vergabestelle

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo)
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg

Ausführungsort

DE-39104 Magdeburg

Frist

04.07.2022

Beschreibung

1. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Otto-von-Guericke-Straße 15

39104 Magdeburg

Telefon: +49 391 5678507

Telefax: +49 391 5677821

E-Mail: vergabestelle.lvermgeo(at)sachsen-anhalt.de

Internet: http.:www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de.

2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

b) Vertragsart: Lieferauftrag

c) Geschäftszeichen: 13.206 - 83/2022.

3. a) Art und Umfang der Leistung Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von 5 Stück Leica GR50W Highline GNSSEmpfänger mit Zubehör und 2 Stück Leica TS60 Präzisionstachymeter mit Zubehör des Herstellers Leica Geosystems AG für das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

c) Unterteilung in Lose Die Vergabe erfolgt in 2 Losen: Los 1: Lieferung Leica GR50W Highline GNSS-Empfänger mit Zubehör Los 2: Lieferung Leica TS60 Präzisionstachymeter mit Zubehör Es können Angebote für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden.

d) Lieferort Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke- Straße 15, 39104Magdeburg

e) Bestimmungen über die Lieferfrist schnellstmöglich, bis spätestens 30.11.2022.

4. a) Anforderung der Unterlagen Wie Hauptauftraggeber siehe 1.

b) Frist 04.07.2022 - 09:30 Uhr.

5. a) Ablauf der Angebotsfrist 04.07.2022 - 09:30 Uhr

b) Anschrift Wie Hauptauftraggeber siehe 1.

c) Sprache Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr).

7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).

8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss keine, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers)

a) Die Vergabestelle erkennt nach dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt - Ministerialblatt LSA S. 310 - Nr. 16/2009 vom 21.11.2008 - an, dass der Bieter die Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer anerkannten Präqualifizierungsstelle erbringen kann. Sind Teilnehmer in die Liste einer anerkannten, unter Buchstabe b und c genannten Präqualifizierungsstelle eingetragen, so gelten damit die Eignungskriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Für die Vergabe im Bereich der VOL/A wird von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt ein regionales Unternehmer-Lieferanten- Verzeichnis (ULV-Liste) geführt. Die Anschrift lautet: Auftragsberatungsstelle Sachsen- Anhalt, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg, Tel.: (0391) 6230446, E-Mail: info@sachsenanhalt. abst.de, Internet: http.:www.sachsen-anhalt.abst.de. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von einer anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. AVPQ, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft wurden. Nach § 6 VOL/A sind zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) - die gültige Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten- Verzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. AVPQ (www.amtliches-verzeichnis. ihk.de) oder folgende Einzelnachweise mit dem Angebot vorzulegen: - gültiger Nachweis über Eintragung im Berufs-/Handelsregister in Kopie - Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB - Bewerbererklärung (Erklärung nach Abschnitt 1 - Basisparagraphen)

b) Darüber hinaus sind folgende Unterlagen einzureichen: - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung

c) Und mit dem Angebot sind weiterhin vorzulegen: - ausgefülltes Angebotsschreiben - ausgefüllte Leistungsbeschreibung(en) - Datenblätter, Prospektmaterial - Erklärungen zur Beachtung des Landesvergabegesetzes (Erklärung LVG)

d) Bitte beachten Sie: - dass einige ausgestellte Bescheinigungen nur im Original gültig sind (Nachweise müssen den Vorgaben des Ausstellers entsprechen), - dass ungültig erbrachte Nachweise von der Vergabestelle nicht anerkannt werden können, - dass die Vergabestelle nur fehlende Eignungsnachweise nachfordern darf.

10. Zuschlags- / Bindefrist 03.08.2022.

11. Zuschlagskriterien Der Zuschlag erfolgt je Los unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot bezüglich des Preises zu 100 %. Bei absoluter Wertegleichheit wird der Zuschlag durch eine Losentscheidung herbeigeführt.

12. Nebenangebote/Änderungsvorschläge zugelassen Nein, Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

13. Sonstige Angaben Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Die Angebote sind elektronisch in Textform über die e-Vergabe Plattform des Bundes oder schriftlich auf dem Postweg, verschlossen und gekennzeichnet einzureichen. Informationen werden auf dem Postweg oder elektronisch übermittelt. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden. Frist zur Geltendmachung von Beanstandungen gemäß § 19 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA): Übersteigt der voraussichtliche Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 50.000 Euro bei Leistungen und Lieferungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information ist schriftlich, spätestens 7 Kalendertage vor Vertragsabschluss abzugeben. Der nicht berücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber schriftlich beanstanden. "Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der öffentliche Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet." Hinweis: Gemäß § 19 Absatz 5 LVG LSA werden für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 44471 vom 19.06.2022