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Sonstige Dienstleistungen
Titel Ausführungsort Frist
Wasserhaltung an Kampfmittelverdachtspunkten Park Welheim DE-46236 24.04.2024
Durchführung von Bohrbegleitung DE-47803 24.04.2024
Deichpflegearbeiten Elbdeich Buro-Klieken und Leitdeich Griebo, 2024 - 2026 DE-06006 23.04.2024
Deichpflegearbeiten Elbdeich Vockerode, 2. Deichabschnitt, 2024 - 2026 DE-06006 23.04.2024
Geländemodellierung beim Sportplatz Gereut DE-73119 23.04.2024
Prüfung der ortsfesten und ortsveränderten Betriebsmittel DE-80687 19.04.2024
Erstbewertung und Historische Erkundung für 6 Altstandorte DE-04860 19.04.2024
Bedarfsplanung für die LPH 0 nach DIN 18205 DE-79688 18.04.2024
Beratungsdienstleistungen zur Datenintegration DE-13353 17.04.2024
Titel
Verwahrung eines Tagesbruchs auf ehemaligen Erzbergbau
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Sächsisches Oberbergamt
Kirchgasse 11
09599 Freiberg
Ausführungsort
DE-09599 Freiberg
Frist
07.07.2020
Vergabeunterlagen
TED Nr.
310784-2020
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Sächsisches Oberbergamt
Kirchgasse 11
09599 Freiberg
E-Mail: vergabestelleoba.sachsen.de
Internet: www.oba.sachsen.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: Internet: www.oba.sachsen.de Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ingenieurleistungen Erkundung und Sicherung bzw. Verwahrung des Tagesbruches Friedensstraße 10 in Bad Schlema
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71332000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Freiberufliche Leistungen Planung Sicherung/Verwahrung eines Tagesbruchs auf ehemaligen Erzbergbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich Recherche zur Klärung der bergbaulichen Situation, auf Anforderung des Auftraggebers optional: Bauüberwachung bei Sicherung/Verwahrung.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED42 Hauptort der Ausführung: Silberstadt Aue-Schneeberg-Kurbad Schlema
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Freiberufliche Leistungen Planung Sicherung/Verwahrung eines Tagesbruchs auf ehemaligen Erzbergbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich Recherche zur Klärung der bergbaulichen Situation, auf Anforderung des Auftraggebers optional: Bauüberwachung bei Sicherung/Verwahrung.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 02.08.2020 Ende: 31.01.2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Angegebene Zeitspanne nur für Planung
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben Der beabsichtigte Auftrag fällt wegen Unterschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes nach der RL 2014/24 bzw. nach § 106 GWB nicht unter die RL 2014/24. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig wegen vermuteter Binnenmarktrelevanz der Leistungen. Deshalb ist auch kein Nachprüfungsverfahren möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 07.07.2020
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 08.07.2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Sächsisches Oberbergamt Kirchgasse 11 Freiberg 09599 Deutschland Internet: www.oba.sachsen.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 01.07.2020
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 32765 vom 07.07.2020