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Titel

Verwahrung eines Tagesbruchs auf ehemaligen Erzbergbau

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Sächsisches Oberbergamt
Kirchgasse 11
09599 Freiberg

Ausführungsort

DE-09599 Freiberg

Frist

07.07.2020

Vergabeunterlagen

www.oba.sachsen.de

TED Nr.

310784-2020

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Sächsisches Oberbergamt

Kirchgasse 11

09599 Freiberg

E-Mail: vergabestelle(at)oba.sachsen.de

Internet: www.oba.sachsen.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: Internet: www.oba.sachsen.de Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ingenieurleistungen Erkundung und Sicherung bzw. Verwahrung des Tagesbruches Friedensstraße 10 in Bad Schlema

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71332000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Freiberufliche Leistungen Planung Sicherung/Verwahrung eines Tagesbruchs auf ehemaligen Erzbergbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich Recherche zur Klärung der bergbaulichen Situation, auf Anforderung des Auftraggebers optional: Bauüberwachung bei Sicherung/Verwahrung.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED42 Hauptort der Ausführung: Silberstadt Aue-Schneeberg-Kurbad Schlema

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Freiberufliche Leistungen Planung Sicherung/Verwahrung eines Tagesbruchs auf ehemaligen Erzbergbau ohne Rechtsnachfolger einschließlich Recherche zur Klärung der bergbaulichen Situation, auf Anforderung des Auftraggebers optional: Bauüberwachung bei Sicherung/Verwahrung.

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 02.08.2020 Ende: 31.01.2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Angegebene Zeitspanne nur für Planung

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben Der beabsichtigte Auftrag fällt wegen Unterschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes nach der RL 2014/24 bzw. nach § 106 GWB nicht unter die RL 2014/24. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig wegen vermuteter Binnenmarktrelevanz der Leistungen. Deshalb ist auch kein Nachprüfungsverfahren möglich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 07.07.2020

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: 08.07.2020

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Sächsisches Oberbergamt Kirchgasse 11 Freiberg 09599 Deutschland Internet: www.oba.sachsen.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 01.07.2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 32765 vom 07.07.2020