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Titel

Rahmenvertrag für Straßenbrunnen und Notwasserbrunnen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung für Finanzen
Petersburger Str. 86
10247 Berlin

Ausführungsort

DE-10965 Berlin

Frist

12.09.2018

Beschreibung

a) Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abteilung BauPlanFM, Zentrale Vergabestelle- Straße

Yorckstr. 4 - 11

10965 Berlin

Telefon 030 90298-2550

Fax 030 9029 8712550

E-Mail: zentralevergabestelle(at)ba-fk.berlin.de

b) Vergabeverfahren Ausschreibung Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsmaßnahmen Auf- und Abgebotsverfahren in Anlehnung an VOB/A

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Kein elektronisches Vergabeverfahren. Es sind nur schriftliche Angebote zugelassen.

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauunterhaltungsmaßnahmen

e) Ort der Ausführung: 10965 Berlin

f) Art und Umfang der Leistungen: Kleinteilige Aufträge im Rahmen der Störungsbeseitigung und geringfügige, häufig wiederkehrende Bauleistungen Der Einsatz von Nachunternehmern ist nicht zulässig

g) Ausführungsfristen Beginn des Rahmenvertrages: 01.10.2018 Dauer des Rahmenvertrages: 30.09.2019 Ausführungsbeginn für den Einzelauftrag: i.d.R. unverzüglich nach Leistungsabruf

h) Aufteilung in Lose: nein

i) Nebenangebote: nicht zugelassen

j) Bereitstellung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: www.berlin.de/vergabeplattform/

k) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung BauPlanFM -Zentrale Vergabestelle- Yorckstr. 4 - 11 10965 Berlin

l) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch

m) Ablauf der Angebotsfrist am 12.09.2018 Uhrzeit 10:00 Eröffnungstermin am 12.09.2018 Uhrzeit 10:00 Ort Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg A bteilung BauPlanFM, Zentrale Vergabestelle- Raum 2050 Yorckstr. 4 - 11 10965 Berlin Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten. Eine Vollmacht ist vorzulegen.

n) Erläuterungen zum Verfahren Die eingereichten angemessenen Preise im Angebotsverfahren bzw. die angemessenen Auf- und Ab- schläge auf die Preise im Auf- und Abgebotsverfahren sowie die Stundenverrechnungssätze und Zuschläge sind Grundlage für die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote. Aus den ___2__ wirtschaftlichsten Angeboten1 werden neue Werte für - die Einheitspreise für Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (LV) bzw. - das Auf- bzw. Abgebot auf die Preise für Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (LV) - die Stundenverrechnungssätze für Leistungen, die nicht im LV enthalten sind - für die An- und Abfahrtspauschale zum Ausführungsort pro Einzelauftrag - den Zuschlag auf Rechnungen Dritter für nicht im LV enthaltene Stofflieferungen und Leistungen und, soweit vom Auftraggeber angefordert - den Zuschlag zu den Stundenverrechnungssätzen für Leistungen, die nicht im Leistungsverzeich- nis enthalten sind, für Nachtarbeit oder Mehrarbeit (Überstunden) - den Zuschlag zu den Stundenverrechnungssätzen für Leistungen, die nicht im Leistungsverzeich- nis enthalten sind, für Arbeiten an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen (sofern diese nicht auf einen Sonntag fallen) gebildet. Bei der Wertung der Angebote und der Ermittlung der Rangfolge der Bieter fließen die Leistungspositionen (LV) des Angebotes bzw. das Auf- bzw. Abgebot auf die Leistungspositionen (LV) des Angebotes , sowie die Zuschläge und Stundenverrechnungssätze in folgender Gewichtung ein: Auf- bzw. Abgebot auf die Preise für Leistungspostionen gemäß Leistungsverzeichnis: zu 50 % Die Stundenverrechnungssätze für Leistungen, die nicht im LV enthalten sind: zu 40 % Der Zuschlag auf Rechnungen Dritter für nicht im LV enthaltene Stofflieferungen oder Leistungen: zu 10 %. Der geschätzte Auftragswert pro Jahr (Netto) der Arbeiten beträgt für den einzelnen Rahmenvertrags- partner voraussichtlich 50.000,00 €, bei einem durchschnittlichen Einzelauftragswert (Netto) von 10.000,00 €.. 1. zutreffende Zahl ist vom Auftraggeber einzutragen. 2. zutreffende Prozentangabe ist vom Auftraggeber einzutragen Die Angaben sind nicht verbindlich und erzeugen keinen Anspruch auf Auftragserteilung im angegebenen Umfang. Die vom Auftraggeber neu gebildeten Einheitspreise bzw. Auf- oder Abschläge, sowie die Zuschläge und Stundenverrechnungssätze werden nur den Bietern der oben genannten Anzahl der wirtschaftlichsten Angebote, unter eindeutigem Bezug auf alle Vertragsbestandteile, zur Annahme vorgelegt. Nach Annahme durch den möglichen Rahmenvertragspartner gilt der Rahmenvertrag mit allen seinen Bestandteilen als abgeschlossen. Erfolgt keine Annahme, kommt kein Rahmenvertrag zustande.

o) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikati- on von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunterneh- men sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nach- unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im ULV oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Be- scheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ V124.HF (https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index - für eine Ausschreibung des Hochbaus) bzw. V124.V-IF (https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124vf/index - für eine Ausschreibung des Verkehrsanlagen- und Ingenieurbaus) ist zu verwenden. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der „Eigenerklärung zur Eignung“ einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der „Eigenerklärung zur Eignung“ eine eventuelle Eintragung des Bieters im Kor- ruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terroris- mus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß §. 6. a Abs.. 3. VOB/Azu machen: Referenzen

p) Ablauf der Bindefrist: 28.09.2018

q) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – VMN - Fehrbelliner Platz 2 10707 Berlin Telefon: +49 30 90 139 -3333 /-3315 Telefax: +49 30 90 139 -3334 Bei Schreiben an die Nachprüfungsstelle bitte eine Kopie dieser Ausschreibung beifügen!

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 25413 vom 22.08.2018